06 Dezember 2005

Re: Was soll man davon halten?

Sehr geehrter Herr Boewe,

wie Sie wissen, sind Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG sind nicht Angelegenheit des Pressesprechers - bitte halten Sie sich in dieser Sache auch weiterhin an den Dienstweg. Für normale Presseanfragen stehe ich Ihnen natürlich - wie gewohnt - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Kolbeck
- Pressesprecher -
___________________________

Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin
T. +49-30-9020-4172
F. +49-30-9020-2609
www.berlin.de/sen/finanzen

Keine Kommentare: