Sehr geehrter Herr Boewe,
wie Sie wissen, sind Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG sind nicht Angelegenheit des Pressesprechers - bitte halten Sie sich in dieser Sache auch weiterhin an den Dienstweg. Für normale Presseanfragen stehe ich Ihnen natürlich - wie gewohnt - zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kolbeck
- Pressesprecher -
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Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin
T. +49-30-9020-4172
F. +49-30-9020-2609
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