20 August 2005

Auf Antrag von RWE hat das Landgericht Köln der Organsiation Greenpeace verboten

auf dem katholischen "Weltjugendtag" ein Flugblatt zu verteilen, auf dem die klimazerstörende Strompolitik des Konzerns kritisiert wird.
RWE ist Großsponsor der Papistenshow.

12 August 2005

RWE zieht sich aus Wassergeschäft zurück

Die RWE AG will sich vom Wassergeschäft außerhalb der Kernregionen Deutschland, Großbritannien, Zentralosteuropa und USA trennen. RWE hat bereits 70 Prozent ihres Umwelt-Geschäfts abgegeben. Die verbliebenen 30 Prozent machen noch einen Umsatz von rund 300 Mio EUR aus.
(Quelle: www.faz.net)

11 August 2005

RWE setzt auf Atomkraft

RWE-Chef Harry Roels hat sich für längere Laufzeiten von Atomkraftwerken ausgesprochen. RWE betreibt selbst zwei Kernkraftwerke und ist an einem weiteren beteiligt.
(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung)

05 August 2005

Wer das Wasser hat ...

UN World Water Development Report: Zwei Drittel der Agrarflächen in Afrika und ein Drittel in Asien drohen sich innerhalb der nächsten 20 Jahre in Wüsten zu verwandeln. Bis zur Mitte des Jahrhunderts wären im schlimmsten Fall 7 Milliarden Menschen in 60 Ländern von Wasserknappheit betroffen. (Quelle: www.zeit.de)

04 August 2005

Von: Jörn Boewe An: Senatsverwaltung für Finanzen

"Sehr geehrter Herr K.,

gegen Ihren Bescheid vom 5. Juli 2005 zur Ablehnung meines Antrages auf Akteneinsicht in die Privatisierungsverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe lege ich Widerspruch ein ...

Ihre grundsätzlichen Zweifel, ob der Antrag überhaupt zulässig ist sind, m. E. unbegründet. Ihr Argument, die Teilprivatisierung der BWB sei kein öffentlich-rechtlicher, d. h. hoheitlicher Akt, weil dadurch "gerade staatliches Handeln in den Bereich des Privaten verlagert" wurde, ist unlogisch: Auch wenn der Staat ein Hoheitsrechte "verlagert" - wohin auch immer - ist dieses "Verlagern" selbst doch immer noch ein hoheitlicher Akt. Die Privatisierung von 49,9 Prozent der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat von Berlin waren doch wohl - hoffentlich! - durch staatliches Handeln bestimmt. Oder wollen Sie behaupten, der Senat von Berlin wäre bei der Privatisierung lediglich ein willenloses Werkzeug in der Hand privater Interessengruppen gewesen?


... die Berliner Wasserbetriebe haben eine Monopolstellung in Berlin, es gibt keine Konkurrenz im oder um den Berliner Markt. Ihr Verweis auf andere Unternehmen oder Kommunen, die im globalen Markt miteinander konkurrieren und aus den Privatisierungsverträgen Rückschlüsse auf diese oder jene Schwerpunktsetzung der Beteiligten ("was den Investoren in einer Privatisierung wirklich wichtig ist", "worauf sich das Land Berlin eingelassen hat") ziehen könnten, ist rein spekulativ. Die Global Player im Wassergeschäft können sich diese doch recht allgemeinen Informationen über ihre Mitbewerber auch auf anderen Wegen beschaffen. Die Versuche, einen konkreten wirtschaftlichen Schaden bzw. Nachteil für die Investoren bzw. das Land Berlin nachzuweisen, der durch die Veröffentlichung entstehen würde, sind spekulativ ...


Das Argument, eine Veröffentlichung dessen, "worauf das Land Berlin sich eingelassen hat", würde dem Land schaden, ist schon interessanter. Der weitaus größere Schaden für das Land und seine Bürger ist aber wohl das, "worauf sich das Land Berlin eingelassen hat". Das ist durchaus nicht nur meine persönliche Meinung. Gestützt wird diese Ansicht u. a. durch Berechnungen aus ihrem Hause, wonach selbst ein Ausstieg aus den Privatisierungsverträgen und Rückkauf der privatisierten Anteile um mindestens eine Milliarde Euro günstiger für das Land Berlin wäre als die Fortführung. Dies wirft ein gleichermaßen bezeichnendes Licht auf das Vertragswerk wie auch auf die Geheimhaltungsbemühungen.

Wäre Ihr Argument richtig, dürfte Politik wohl nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Ich denke nicht, dass das dem Geist und Buchstaben der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entsprechen würde ...

Ich denke, es besteht sehr wohl ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich aus dem grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums und der Volkssouveränität ableitet.

Wie Sie richtig bemerken, handelte es sich hier um die Privatisierung des größten Wasserversorgers Europas und eines der wichtigsten Landesunternehmens Berlins.

Die Privatisierungsverträge wurden - wie Sie schreiben - nicht einmal dem Parlament bekannt gemacht - lediglich die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichteten Mitglieder eines Unterausschusses (!) wurden informiert. Es ist offenkundig dass damit – wenn überhaupt – nur noch von einer höchst eingeschränkten demokratischen und parlamentarischen Kontrolle die Rede sein kann.

Den Bürgern dieser Stadt, deren Eigentum hier hinter verschlossenen Türen privatisiert wurde, nun auch noch im Nachhinein die Einsicht in die Verträge zu verweigern, würde bedeuten, ihnen auch noch den letzten Rest an demokratischer Kontrolle zu verweigern ...

In der Tat bin ich der Meinung, dass weitgehende Transparenz bei Privatisierungen öffentlichen Eigentums, öffentlich-privaten Partnerschaften, Ausschreibungen und Auftragsvergaben das wirksamste, vielleicht einzig wirksame Mittel gegen Korruption und Untreue ist. Gerade aus diesem Grunde gibt es ein überwiegendes Allgemeininteresse daran, den Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses in allen Fällen, wo öffentliches Eigentum im Spiel ist, eng auszulegen um eine weitgehende Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Dieser Gedanke scheint Ihnen völlig fremd zu sein, was nach den - zumindest für die Allgemeinheit, nicht für einzelne Privatpersonen - bitteren Erfahrungen mit der Bankgesellschaft und diversen anderen Berliner Wirtschaftsabenteuern, bei denen die Steuerzahler grundsätzlich die Zeche begleichen mussten - einigermaßen erstaunt.

Was den konkreten Fall der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe betrifft, habe ich, wie sie richtig vermuten, keine Beweise gegen irgendjemanden in der Hand, die ich der Staatsanwaltschaft übergeben könnte. Darum geht es hier aber nicht. Es geht um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Und das ergibt sich in diesem Fall u.a. auch aus diversen Indizien, die daraufhin deuten, dass diese Privatisierung eben nicht zum Wohle des Landes Berlin abgelaufen ist. Da wäre z. B die Renditegarantie ("r+2%"), die zwar vom Gericht für verfassungswidrig erklärt wurde, via vertraglich vereinbarten "Nachteilsausgleich" aber faktisch fortbesteht. Da wäre das erwähnte Ausstiegsszenario, das der Finanzsenator hat errechnen lassen. Da wären die Anwaltskanzleien, die gleichzeitig für die Investoren und das Land arbeiteten usw...

Das Argument, eine sinnvolle Trennung des Vertragswerks in zu schützende und zu veröffentlichende Teile sei nicht möglich, halte ich insbesondere vor dem Hintergrund meiner vorherigen Ausführungen für hinfällig. Wenn Sie schwärzen müssen, dann schwärzen Sie ..."