08 Dezember 2009
Was sich ändert
21 März 2009
Wir werden den ganzen krummen Deal Stück für Stück offenlegen ...
schrieb ich im Frühjahr 2005. Jetzt, vier Jahre später, sind wir dabei ein ganzes Stück vorangekommen. Zwar ist es noch nicht gelungen, das Konsortium politisch, per Volksentscheid, zur Veröffentlichung zu zwingen. Aber der Verfassungsgerichtshof muß sich mit der Frage befassen.
Einige der wichtigsten Passagen, haben wir offenlegen können. Wer wissen will, was gespielt wird, muß nur lesen.
An dieser Stelle sind noch einmal einige der zentralen Stellen dokumentiert.
4. Vertrauliches Senatspapier zur Ablehnung der Offenlegung (Ende 2007/Anf 2008)
20 März 2009
»Sizilianisierung der Gewinne«
Das Gaunerstück um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe jährt sich 2009 zum zehnten Mal. Der SPD-Linke-Senat tritt verbal für die Rekommunalisierung ein. Unternommen hat er bislang nichts
Von Jörn Boewe
»Die Koalition setzt sich für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ein«, heißt es in der Koalitionsvereinbarung von Berliner SPD und Linkspartei vom Herbst 2006. Der- Passus fand nicht von ungefähr Eingang in den Vertrag: Die 1999 von der damaligen Berliner großen Koalition aus CDU und SPD vorgenommene Teilprivatisierung der vormals öffentlichen Wasserwerke hatte den Berlinern innerhalb weniger Jahre Wasserpreise eingebracht, die zu den höchsten im Vergleich mit anderen deutschen und europäischen Großstädte gehören.Der Preise gingen nach oben, nachdem CDU und SPD 49,9 Prozent der Landesanteile an den BWB an eine Beteiligungsgesellschaft (»BB-AG«) der transnationalen Konzerne RWE und Veolia verkaufte. Treibende Kraft war dabei nicht die CDU, sondern die SPD in Gestalt ihrer damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing. Durch die Privatisierung sollte nicht nur frisches Geld in die Landeskasse kommen. Die Dienstleistungen sollten auch besser und billiger werden.
Damit die beiden Konzerne kein unternehmerisches Risiko eingehen mussten, garantierte ihnen das Land Berlin eine Mindestrendite: »Als angemessene kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals gilt die durchschnittliche Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren, die der jeweiligen Kalkulationsperiode vorausgehen, zuzüglich zwei Prozentpunkte«, (»r+2 Prozent«) wurde ins Teilprivatisierungsgesetz geschrieben.
Eine investorenfreundliche Regelung: Egal wie die Geschäfte laufen würden – ein Gewinn zwischen sechs und neun Prozent war für drei Jahrzehnte garantiert. Notfalls, so verpflichtete sich der Senat, würde Berlin ihn eben aus dem Landeshaushalt zahlen.
Die Wirtschaftskanzleien, von denen sich das Land Berlin und seine privaten »Partner« Vertrags- und Gesetzentwurf schreiben ließen, gingen auf Nummer sicher: Sollte irgendetwas dazwischen kommen, was den vereinbarten Gewinnanspruch der Investoren schmälern könnte – Gesetz, Verfassung, höchstrichterliches Urteil - wäre das Land Berlin verpflichtet, nach Mitteln und Wegen zu suchen, den privaten Anteilseignern, die einmal abgemachte Rendite irgendwie dennoch zukommen zu lassen.
Diese »Nachteilsausgleichsklausel« war geradezu prophetisch. Schon 1999 erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Renditegarantie von »r+zwei Prozent« für verfassungswidrig. Gekündigt wurde der Vertrag vom Land deswegen nicht. Vier Jahre blieben die Dinge in der Schwebe, dann fand die neue Berliner Mitte-Links-Regierung eine kreative Lösung. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke), der Ende der 90er Jahre als Oppositionsführer im Abgeordnetenhaus noch einer energischsten Gegner der Teilprivatisierung war, ließ Vertrag und Gesetz insoweit verändern, daß den Privaten seither dank einer günstigeren Abschreibungsmethode und qua amtlicher Verordnung der Verzinsung ihres Kapitals »die Nachteile in vollem Umfang« ausgeglichen werden.
Frau Fugmann-Heesing ist seit 2002 als »selbständige Unternehmensberaterin« tätig, und berät Kommunen dabei, ihr Tafelsilber an Finanzinvestoren zu verschleudern. Daß sie immer noch ein Mandat im Abgeordnetenhaus von Berlin innehat, dürfte ihr dabei zugute kommen. Zur Ehrenrettung der SPD muß man hinzufügen, daß eine der scharfsinnigsten und hartnäckigsten Kritikerinnen der BWB-Privatisierung ebenfalls das rote Parteibuch in der Tasche trägt: Die frühere Abgeordnete Gerlinde Schermer vom linken Parteiflügel charakterisierte den Berliner Wasser seinerzeit treffend: Es gehe nicht um die Sozialisierung von Verlusten und die Privatisierung von Gewinnen, sondern um die »Sizilianisierung von Gewinnen«. (Gerlinde Schermer verlor ihr Mandat 1999, weil sie nach Worten ihres SPD-Kreisverbandschefs Frank Lewitz "permanent Politik gegen ihre eigene Partei" gemacht hatte.)
Mittlerweile haben die Berliner im Vergleich nicht nur mit die höchsten, sondern auch die am schnellsten steigenden Wasserpreise. Nach Berechnungen des ATTAC-Wasserexperten David Hachfeld haben sie sich in der Hauptstadt von 2000 bis 2005 um 20,7 Prozent erhöht, im Bundesdurchschnitt dagegen nur um acht Prozent. Zugleich sind – aufgrund des vereinbarten »Nachteilsausgleichs« - die Gewinne der BWB zwischen Privaten und öffentlicher Hand immer »disproportionaler« verteil worden: Während das Land Berlin zwischen 1999 und 2007 423,5 Millionen Euro einnahm, hätten die Investoren 949,9 Millionen kassiert, so Hachfeld: 69,1 Prozent für die Privaten, 30,8 Prozent für die Kommune.
Mittlerweile gilt die Teilprivatisierung der BWB in der Hauptstadt weithin als Mißerfolgsgeschichte. Nicht nur die Regierungsparteien SPD und Linke, auch die oppositionellen Grünen sprechen sich für eine Rekommunalisierung aus. Wie jedoch kommt man aus einem derart perfiden Vertragswerk halbwegs glimpflich heraus?
In einer im Mai 2008 veröffentlichten Studie legt Hachfeld denkbare Szenarien dar. Erstens wäre es möglich, die Berliner Verfassung (per Parlamentsbeschluß oder Volksentscheid) so zu ändern, daß die Wasserversorgung komplett zur öffentlichen Aufgabe erklärt würde. Damit könnte ein »wichtiger Grund« zur außerordentlichen Kündigung vorliegen. Allerdings wäre das Land mit einer Klageflut seitens der Investoren und einem erheblichen Prozeßrisiko konfrontiert. Zweitens könnte sich der SDP-Linke-Senat auf den Standpunkt stellen, die Verträge seien aufgrund teilweise sittenwidriger Passagen nichtig. Der Umgehungsparagraph 23.7, der allein zu dem Zweck konstruiert wurde, ein mögliches, und dann tatsächlich ergangenes, Urteil des Verfassungsgerichts auszuhebeln, könnte ein solcher Ansatzpunkt sein. Drittens: Das Land könnte mit den Privaten in Verhandlungen über einen Rückkauf eintreten. Und schließlich könnte der Senat gemäß Artikel 15 (1) des Grundgesetzes »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel (...) zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz ... in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft« überführen.
All diese Optionen sind aber undurchführbar, ohne zur Konfrontation mit den privatkapitalistischen Interessen der Investoren und ohne Mobilisierung der Bevölkerung. Dazu fehlen SPD und Linkspartei in Berlin ganz offenkundig politischer Wille und Courage. Das Mindeste aber, was dieser Senat tun könnte und müßte, wäre die sofortige, ordnungsgemäße Kündigung des Vertrages. Auch wenn diese erst 2029 wirksam würde, verpflichtet die Vereinbarung alle Beteiligten »unverzüglich ... Verhandlungen über eine einvernehmliche Abwicklung ... aufzunehmen.«
links:
David Hachfeld: Die Berliner Wasserbetriebe rekommunalisieren - aber wie?
»... die geringeren Gewinne auszugleichen«
23.1. Führt das Land Berlin nach Abschluß diese Vertrages neue Abgaben im Sinne der Wassertarifverordnung (...) ein oder erhöht es nach Abschluß dieses Vertrages derartige Abgaben, welche ... bei der Bemessung der Tarife nicht berücksichtigt werden können, verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die dadurch verursachten geringeren Gewinne oder höheren Verluste ... durch eine teilweise oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs des Landes Berlin ... für das jeweilige Geschäftsjahr auszugleichen. Sofern der abgetretene Gewinnanspruch ... niedriger ist als der auszugleichende Betrag, wird das Land Berlin der BB-AG den Differenzbetrag erstatten. (...)
23.2. Überträgt das Land Berlin nach Abschluß dieses Vertrages der BWB durch oder aufgrund eines Gesetzes eine zusätzliche Aufgabe und führt die
Wahrnehmung dieser Aufgabe zu wirtschaftlichen Nachteilen der BWB ..., so verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die dadurch verursachten geringeren
Gewinne oder höheren Verluste (...) auszugleichen.
23.3. Ändert das Land Berlin nach Abschluß dieses Vertrages das Berliner Betriebegesetz, das Teilprivatisierungsgesetz, das Berliner Wassergesetz oder
die Wassertarifverordnung ..., und entsteht der BWB daraus ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nachteil, ...so verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die dadurch verursachten geringeren Gewinne oder höheren Verluste ... auszugleichen. (...)
23.5. Fordert das Land Berlin ... aufgrund des Berliner Straßengesetzes ... Entgelte für die Sondernutzung öffentlicher Straßen ..., verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die dadurch verursachten geringeren Gewinne oder höheren Verluste ... auszugleichen.
23.7 Wird § 3 TPrG ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt (»Nichtigerklärung«) und führt die Nichtigerklärung zu wirtschaftlichen Nachteilen der BWB(»Nachteile«), so ist das Land Berlin verpflichtet, unverzüglich gemeinsam mit der BWB, der Holding und der BB-AG zu prüfen, welche rechtlichen und/oder tatsächlichen Maßnahmen geeignet sind, die Nachteile dar BWB in vollem Umfang auszugleichen. Der Senat von Berlin wird insbesondere prüfen, ob die Nachteile durch eine Novellierung des TPrG ausgeglichen werden können. Ferner wird das Land Berlin gemeinsam mit der BWB, der Holding und der BB-AG nach besten Kräften versuchen, strukturelle, operative und sonstige unternehmerische Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der BWB-Gruppe, insbesondere im Kerngeschäft und Wettbewerbsgeschäft, vorzubereiten und durchzuführen, welche die Nachteile der BWB ausgleichen können. Soweit die Nachteile der BWB durch die ... genannten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden, da das Land Berlin die ihm möglichen Maßnahmen nicht getroffen oder an den von der Holding und der BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mitgewirkt hat, ... verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG die geringeren Gewinne oder höheren Verluste ... in vollem Umfang auszugleichen. (...) Der Ausgleich ... erfolgt durch eine teilweise oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs des Landes Berlin gegen die BWB für das jeweilige Geschäftsjahr. Sofern der abgetretene Gewinnanspruch des Landes Berlin niedriger ist als der auszugleichende Betrag, wird das Land Berlin der BB-AG den Differenzbetrag erstatten. (...)
34.1 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
34.2 Dieser Vertrag kann mit einer Frist von fünf Jahren zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2028 gekündigt werden.
34.3. Das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. (...)
43.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages und der anderen in diesem Vertrag genannten Verträge sowie der Vertragsverhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht (...)
Berlin, 29.10.1999
19 März 2009
Schluss mit TOP SECRET: "Berliner Wassertisch" legt Textpassagen aus dem geheimen Konsortialvertrag offen
WELTWASSERTAG 2009
www.WeltWasserTag.net
Sonntag, 22. März 2009, 12 bis 16.30 Uhr
Veranstaltung zum Internationalen Weltwassertag
"Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und ihre Geheimnisse" Warum im internationalen Städtevergleich die Berliner Wasserpreise so teuer sind
Programm:
2. Schluss mit TOP SECRET: Vorstellung und Diskussion von Textpassagen aus dem geheimen Konsortialvertrag und anderen vertraulichen Dokumenten durch Gerlinde Schermer (MdA - ehem.) und Thomas Rudek (Berliner Wassertisch)
3. Filmvorstellung: Flow - Wasser ist Leben
Veranstaltungsort: Blauer Salon am Hafenplatz, Köthener Str. 28, Erdgeschoss, Nähe Potsdamer Platz, U-B Mendelssohn-Bartholdy-Park (U2), Bus 129
15 Oktober 2008
Lobbyisten weiter fest im Sattel
Von Jörn Boewe, jW 15. Okt. 2008
Die Rolle von Lobbyisten in den Bundesministerien ist, trotz eines geringfügigen quantitativen Rückgangs, nach wie vor erheblich. Eine im Sommer von der Bundesregierung beschlossene Verwaltungsrichtlinie, die den Einfluß von Interessengruppen auf politische Entscheidungen begrenzen soll, werde »nicht strikt umgesetzt«, heißt es in einer Erklärung der Organisation Lobbycontrol vom Dienstag. Nach der Richtlinie muß die Regierung halbjährlich einen Bericht zum Einsatz von Lobbyisten vorlegen. »Unsere Nachprüfungen haben gezeigt, daß es dringend nötig ist, der Bundesregierung auf die Finger zu schauen.« So habe das Bundesinnenministerium der Organisation gegenüber eingeräumt, daß der jüngste Bericht »an einer von uns benannten Stelle unvollständig ist«. Auch habe das Bildungsministerium einen Mitarbeiter des VDI-Technologiezentrums nicht aufgeführt, der im Frühjahr dort tätig war.
Nach Informationen von Lobbycontrol ist seit August 2008 die Leiterin des Vorstandsbüros der Berliner Wasserbetriebe für ein halbes Jahr im Entwicklungsministerium im Referat »Wasser; Energie; Stadtentwicklung« eingesetzt. An den Berliner Wasserbetrieben halten die Großkonzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile. Beide Konzerne sind international in Privatisierungsprojekten im Wasser- und Energiesektor aktiv. Außerdem profitiert der Mutterkonzern der Berliner Wasserbetriebe, die Berlinwasser Holding AG, von Mitteln aus dem Haushalt des Entwicklungsministeriums. »Eine solche Überschneidung mit den Geschäftsinteressen der entsendenden Unternehmen ist nach der neuen Richtlinie verboten«, betont Lobbycontrol.
Unverändert sei die direkte Mitarbeit in den Ministerien »für finanzstarke Wirtschaftsinteressen« ein »privilegierter Zugang zur Politik«, schreibt die Organisation weiter. Von den 58 im Regierungsbericht aufgelisteten Fällen habe man 18 »Unternehmen und Wirtschaftsverbänden« zuordnen können, nur einen dagegen einer Gewerkschaft.
Angesichts dieser »fortgesetzten undemokratischen Einflußnahme« fordert Lobbycontrol, »die Mitarbeit von Lobbyisten in den Ministerien ganz zu beenden«.
31 Mai 2008
Das Prinzip PPP
Privatisierungen öffentlicher Güter sind in den vergangenen zwei, drei Jahren ein bißchen in Verruf gekommen. Die »Public Private Partnership« (PPP) aber wird von den politischen Eliten hierzulande weiter als Heilsweg aus der Staatsverschuldung propagiert, im schwarzen Bayern nicht viel anders als im »rot-roten« Berlin. Das PPP-Prinzip ist einfach. Der Staat überträgt eine Aufgabe, die er bislang in Eigenregie und auf eigene Rechnung ausführte, an einen privaten Investor. Dies kann der Bau und Betrieb einer Schule oder eines Gefängnisses sein, ein öffentliches Nahverkehrsnetz oder ein System zur Parkraumbewirtschaftung. Der Investor erhält dafür vom Staat eine gewisse Summe, üblicherweise zahlbar in Raten, verteilt über den vertraglich festgesetzten »Lebenszyklus« des Projekts, aber selten mehr als 30 Jahre, was bei öffentlichen Gebäuden ein Witz ist, weil die länger halten sollten. PPP-Befürworter versprechen »Effizienzvorteile« von bis zu 25 Prozent. Nachprüfen kann man das kaum. Kalkulationen und Verträge werden geheimgehalten. Selbst vor den Abgeordneten, die ihnen zustimmen sollen.
Werner Rügemer hat nun die erste systematische PPP-Analyse in deutscher Sprache vorgelegt. Akribisch hat er Zahlen und Fakten über Projekte in Großbritannien und der BRD zusammengetragen, was eine substantielle Kritik an den Glaubenssätzen der »PPP-Sekte« (Rügemer) ermöglicht.
Als die PPP-Welle um die Jahrtausendwende ins Rollen kommt, erweisen sich herkömmliche Geschäfte für »Großaktionäre, Unternehmer, Topmanager, Pensionsfonds, Versicherungen«, die »im Geld schwimmen und neue Anlageziele suchen«, wie Rügemer aus der Wirtschaftswoche zitiert, »als zunehmend riskant. Die öffentliche Infrastruktur erweist sich als neue Alternative.« Private Interessengruppen wie die Bertelsmann-Stiftung bereiten strategische Konzepte vor. Regierende Mitte-Links-Parteien – unter Tony Blair und Gerhard Schröder – sind auf der Suche nach einem »nachhaltigen« Modernisierungsprojekt, das es ihnen erlaubt, am ganz großen Rad mitzudrehen.
Nach Blairs Wahlsieg 1997 (»Die traditionelle Finanzierung von Labour durch die Gewerkschaften fiel weg, Blair warb Spenden praktisch nur noch bei Privatunternehmen ein«) sollte die Londoner U-Bahn saniert werden. Die Regierung vergab den Betrieb der »tube« – gegen den erfolglosen Widerstand der Stadtverwaltung unter Bürgermeister Ken Livingston – für 30 Jahre an zwei private Konsortien. »Es wurde vereinbart, daß die beiden Firmengruppen die 275 Stationen, das Streckennetz, die Tunnel, Depots, Signal- und Gleisanlagen erneuern und bis 2032 in Schuß halten.« Dafür sollten die »Investoren« von der Stadt einen Betrag von »etwa« 44 Milliarden Euro erhalten, zahlbar in monatlichen Raten, über einen Vertragszeitraum von 30 Jahren. Gegenüber einer Eigensanierung durch die Stadt sollte dies laut Blair eine Ersparnis von 17 Prozent bedeuten. Mittlerweile fährt in London die teuerste U-Bahn der Welt einfache Fahrt: sechs Euro). Metronet, das größere der beiden Betreiberkonsortien, hat 2007 Insolvenz angemeldet. Sämtliche Schulden trägt der Staat. Wie teuer das Ganze am Ende wird, weiß niemand.
In der BRD wurde PPP unter Schröder/Fischer zur veritablen Option. Im September 2002 stieg der Bund in das »Toll Collect«-Geschäft ein. Ein Konsortium aus Telekom, DaimlerChrysler und dem französischen Konzern Cofiroute sollte bis Ende August 2003 ein System zur Kassierung von entfernungsabhängigen Mautgebühren für LKW installieren und zwölf Jahre lang betreiben – gegen ein monatliches Entgelt aus den Mauteinnahmen. Der Vertrag umfaßt 17000 Seiten und »ist für die Öffentlichkeit, aber auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bis heute eine Black Box«. Details, die bekannt wurden, weil das Konsortium den Fertigstellungstermin um 16 Monate verfehlte, sind aufschlußreich: Dem Bund entgingen Einnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, als Kompensation entrichtete Toll Collect 240 Millionen Euro Schadensersatz.
Rügemer nimmt auch einige kleinere Projekte unter die Lupe. Im Landkreis Offenbach betreibt ein privates Konsortium 90 Schulen. Vor PPP gab der Landkreis etwa 30 Millionen Euro pro Jahr für die Schulen aus, mittlerweile ist es das Doppelte, »mit steigender Tendenz«. Bei einem in PPP-Manier reformierten Bildungszentrum in Frankfurt/Main wunderten sich Lehrer und Schüler nicht schlecht, als der Betreiber plötzlich Parkgebühren verlangte: »ein Euro pro angefangenene Stunde«.
Schnöde Wirtschaftskriminalität ist nichts als »privat vorgezogene Deregulierung unter Umgehung des Strafgesetzbuches«, wie Rügemers Mitkämpfer im Verein »Business Crime Control«, Hans See, einmal schrieb. Bei PPP handelt es sich um professionell eingefädelte Deals zur Ausplünderung öffentlicher Kassen unter juristisch unanfechtbarem Ausschluß des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Trick der internationalen Wirtschaftskanzleien ist dabei die »Forfatierung mit Einredeverzicht«: Der private »Partner«, der das Projekt vorfinanziert hat, verkauft seine Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand an ein privates Finanzinstitut. Der Staat hat nun keinen »Anspruchsgegner« mehr, gegenüber dem er seine Rechte als Mieter geltend machen könnte, verzichtet also »z. B. auf Mietminderung bei Schlechtleistung«. Berater, die die Verträge ersonnen haben, haften nur für »vorsätzliche« Falschberatung. »Sie wissen: Der Staat wird zahlen, und wenn er dafür die steuer- und gebührenzahlenden Bürger, vor allem die abhängig beschäftigten Lohn- und Gehaltsempfänger noch stärker schröpfen oder zu noch niedrigerer Entlohnung zwingen muß als bisher.«
Kräfte, die dem entgegenwirken, sieht Rügemer weniger bei der auf Mitgestalten ausgerichteten Linkspartei. Er widmet sein Buch »den streikenden Lokführern 2007: Sie kämpften diszipliniert und umsichtig für ihre Rechte und unsere Sicherheit, sie ließen den Privatisierungsgang der Bahn stocken, sie rüttelten am Schlaf der Nation, der Arme und Reiche häßlich vereint«.
Werner Rügemer: »Heuschrecken« im öffentlichen Raum - Public Private Partnership. Anatomie eines globalen Finanzinstruments. Transcript Verlag, Bielefeld 2008, 169 Seiten, 16,80 Euro
28 Dezember 2007
Berliner Wasser: Endspurt im Volksbegehren
Von Jörn Boewe, jW 29. Dez. 2007
Rund 25000 Unterschriften für das Volksbegehren »Schluß mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« sind bislang eingegangen, ein Viertel mehr als nötig. Bis Ende Januar wird weitergesammelt: »Mit 30000 Unterschriften sind wir auf der sicheren Seite«, sagte Thomas Rudek vom »Berliner Wassertisch« am Freitag gegenüber jW. Die in der Vorweihnachtswoche amtlich genehmigte nächste Preisrunde dürfte für einen zusätzlichen Motivationsschub sorgen: Ab 1. Januar steigen die Tarife um 1,9 Prozent. Die durchschnittliche Mehrbelastung für einen Vier-Personen-Haushalt liegt nach Angaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bei rund 17 Euro im Jahr und »unterhalb der Infla-tionsrate«, wie das Unternehmen betont. Seit der Senat 1999 49,9 Prozent der BWB-Anteile an ein privates Investorenkonsortium verkaufte, sind die Preise allerdings um 26 Prozent gestiegen. Die Berliner haben mittlerweile das teuerste Wasser aller deutschen Großstädte. Daß dies mit einer exorbitanten Renditegarantie zu tun hat, die CDU und SPD den privaten Investoren damals zusicherten, wird von Senat und Unternehmensführung seit Jahren vehement bestritten. Die Verträge sind geheim.
20000 Unterschriften wahlberechtigter Berliner müssen laut Landesverfassung innerhalb von vier Monaten zusammenkommen, um »das Abgeordnetenhaus im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeiten mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, zu befassen«. Dafür hat es dann weitere vier Monate Zeit. Wie es aussieht, wird das Parlament also noch vor der Sommerpause den Entwurf für ein »Gesetz zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft« erörtern müssen. Daß es ihn annimmt, ist unwahrscheinlich. Zwar haben sich Anfang Oktober sowohl der private Anteilseigner Veolia als auch Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) für eine Offenlegung der Verträge ausgesprochen. RWE, der zweite private Teilhaber, erklärte, eine mögliche Veröffentlichung wohlwollend zu prüfen. Doch die vom Sozialdemokraten Thilo Sarrazin geführte Senatsverwaltung für Finanzen stellt sich »eindeutig dagegen«, wie eine Sprecherin auf jW-Nachfrage erklärte. An dieser Haltung würde sich auch nichts ändern, wenn Veolia und RWE einer Veröffentlichung zustimmten. Für die Finanzverwaltung gehe es um »eine grundsätzliche Erwägung, unabhängig davon, was bei den Privaten diskutiert wird«. Die Teilprivatisierung war seinerzeit unter Verantwortung von Sarrazins Vorgängerin Annette Fugmann-Heesing (SPD) zustandegekommen, wie auch der Verkauf des Stromversorgers Bewag, der Gasag und der Wohnungsbaugesellschaft Gehag. Heute ist Fugmann-Heesing als selbständige Unternehmensberaterin im Bereich »Public Private Partnership« unterwegs.
Wie ernst es dem Senat mit der Geheimhaltung ist, konnte die Abgeordnete Heidi Kosche erfahren, die für die Grünen im Landesparlament sitzt. Anfang Juni stellte sie einen Antrag auf Einsicht in eine ganze Liste von Neben- und Ergänzungsverträgen zur BWB-Privatisierung. Als Abgeordnete hat sie ein viel weitergehendes Akteneinsichtsrecht als normale Bürger, das laut Artilkel 45 (2) der Berliner Verfassung nur verweigert werden darf, wenn es »zwingend« erforderlich ist. Nach fast sieben Monaten hat Kosche noch immer keinen Bescheid erhalten, geschweige denn Einblick in die Unterlagen.
Mitmachen beim Volksbegehren: 0163 / 664 87 39
berliner-wassertisch.net
10 Dezember 2007
Wolf vermeidet Akten
Von Jörn Boewe, jW 10. Dez. 2007
Der Senat von Berlin will bürokratische Regelungen, die unternehmerisches Handeln unnötig einschränken, vereinfachen oder abschaffen, wo immer dies möglich ist«, heißt es in einem Aufruf von Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) an die Unternehmer der Hauptstadt. Beim Aufbau einer »wirtschaftsfreundlichen Verwaltung« hat Wolf in seinen bislang fünf Amtsjahren Beachtliches geleistet, doch in der vergangenen Woche mußte er einen herben Rückschlag einstecken. Eine der zentralen Innovationen seiner Amtszeit– die Verschlankung des Tarifgenehmigungsverfahrens für Versorgungsunternehmen – wird jetzt von der Justiz torpediert.
Nach einer am Mittwoch bekanntgewordenen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wird das Land verpflichtet, bestimmte Akten »wiederzubeschaffen«, die Wolfs Verwaltung im Zuge ihres Bürokratieabbaus voreilig aus der Hand gegeben hatte. Es handelt sich um Antragsunterlagen, die die Berliner Wasserbetriebe (BWB) 2003 bei der Tarifgenehmigungsbehörde eingereicht hatten. Diese war der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (SenWAF) zugeordnet.
Das Land Berlin hatte 1999 knapp die Hälfte seiner Anteile an den kommunalen Wasserbetrieben an ein privates Investorenkonsortium verkauft. Das teilprivatisierte Unternehmen wurde verpflichtet, die Preise bis Ende 2003 stabil zu halten. 2004 sollten sie endlich steigen, und zwar um ganze 15 Prozent. Allerdings mußten sich die BWB die Anhebung von Wolfs Behörde genehmigen lassen und reichten dazu ihre Kalkulation samt Gutachten einer Wirtschaftsprüfgesellschaft ein.Im Dezember 2003 wurde der Antrag bewilligt. Am 16. August 2004 stellte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bei SenWAF einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Wolfs Verwaltung schickte die Papiere daraufhin an die Wasserbetriebe zurück. Dem BBU teilte man mit, daß dem Einsichtsverlangen nicht stattgegeben werden könne, schließlich habe man keine Unterlagen mehr. Seit April 2004 ist diese »Aktenführung« im Hause Wolf gängige Praxis – nicht nur bei den Wassertarifen, sondern auch bei den Strompreisen. Noch Anfang November 2006 rechtfertigte Wolfs Staatssekretär Volkmar Strauch (SPD) in einem Brief an den BBU das Verfahren, bei dem »die behördliche Entscheidung zwar auf der Auswertung eingereichter Unterlagen Dritter beruht, nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung aber nur eine Aufbewahrung des abgeschlossenen Amtsvorgangs, nicht aber eine Zurückbehaltung der Unterlagen Dritter notwendig ist«.
Nach zweijährigem Prozessieren durch die Instanzen hat der BBU Anfang Oktober vor dem OVG nicht nur sein Aktenseinsichtsrecht erstritten; mit der Urteilsbegründung ist das Land Berlin nun auch verpflichtet worden, die Akten wiederzubeschaffen. Harald Wolfs Verwaltung ist allerdings fein raus: Anfang 2007 wurde die Tarifgenehmigungsbehörde des Landes der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz von Wolfs Genossin Katrin Lompscher zugeteilt. Dort ist man sich der Tragweite des OVG-Urteils offenbar noch gar nicht bewußt: »Wir haben damit nichts zu tun«, erklärte eine Sprecherin am Freitag auf jW-Nachfrage.
06 Dezember 2007
Teilsieg im Volksbegehren
Von Jörn Boewe, jW 6. Dez. 2007
Die erste Hürde im Volksbegehren für die Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist praktisch genommen. Bislang seien 19128 Unterschriftsbögen im Organsiationsbüro eingegangen, heißt es in einer Erklärung des »Berliner Wassertischs« vom Mittwoch. »Immer mehr Menschen beteiligen sich und sammeln für unseren Gesetzentwurf entweder im unmittelbaren persönlichen Umfeld oder aktiv in der Öffentlichkeit«, erklärte Thomas Rudek, einer der Initiatoren des Volksbegehrens. »Viele wußten nichts von den Geheimverträgen zwischen dem Berliner Senat und den Konzernen RWE und Veolia und sind nun entsetzt, wie wir von Politik und Wirtschaft informativ entmündigt werden«, so Rudek weiter.
1999 hatte der damalige CDU-SPD-Senat 49,9 Prozent der BWB an die beiden Konzerne RWE und Vivendi (heute Veolia) verkauft. Die Stadt erhielt knapp 1,69 Milliarden Euro. Die beiden Konzerne bekamen vom Senat im Gegenzug eine Renditegarantie für 28 Jahre. Die beschert ihnen Einnahmen, die, auf das heutige Datum »abgezinst« – wie das die Buchhalter nennen – einer Summe von 3,25 Milliarden Euro entsprechen. Der Vertrag wird bislang geheimgehalten.
Allerdings hat das Volksbegehren die Dinge schon ein bißchen durcheinandergewirbelt. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke), dessen Haus bislang als Trutzburg der Geheimniskrämerei galt, sprach sich am 11. Oktober im Abgeordnetenhaus für eine Offenlegung der Verträge aus – sofern die privaten Teilhaber nichts dagegen hätten. Fünf Tage zuvor hatte Veolia-Sprecher Helmut Lölhöffel öffentlich erklärt, daß sich sein Unternehmen einer Offenlegung nicht entgegenstellen würde. »Der Senat weiß, daß wir für eine weitgehende Veröffentlichung sind«, bekräftigte Lölhöffel Ende Oktober gegenüber jW. Im übrigen sei das schon seit längerem die Position von Veolia.
Nicht so eindeutig liegen die Dinge bei RWE. Dort prüft man seit einigen Wochen, konnte sich aber bislang nicht zu einer abschließenden Position durchringen. »Da hängt einiges dran, und wir wollen nichts gegen den Senat unternehmen«, so Eric Beckedahl, Leiter des »Projekts Berlin« bei REW Aqua gestern gegenüber jW. Von den Äußerungen Wolfs sei man »überrascht« gewesen, denn bislang habe »sich der Senat immer anders positioniert«. Jetzt suche man zunächst Antwort auf die Frage: »Wie sieht der Senat das wirklich?«
Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat sich zu den Ankündigungen Wolfs bislang nicht geäußert. Ende Oktober hieß es auf Nachfrage, man prüfe, gestern prüfte man noch immer. Das Problem ist, daß man bei der Finanzverwaltung (SenFin) in dieser Angelegenheit nie sicher sein kann, wer prüft – die Verwaltung selbst oder die Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer. Bescheide, mit denen SenFin in den letzten Jahren Anträge auf Akteneinsicht in die Geheimverträge ablehnte, waren in weiten Teilen wortgleich mit einem Gutachten, das die internationale Wirtschaftskanzlei für die privaten Anteilseigner erstellt hatte.
05 Dezember 2007
Transparenz im Trüben
Von Jörn Boewe, junge Welt, 5.12.07
Das Berliner Leitungswasser ist ziemlich kalkhaltig, ansonsten aber von sehr guter Qualität. Ob diese allerdings den aktuellen Preis von 4,71 Euro je Kubikmeter inklusive Schmutzwasserentgelt rechtfertigt, ist schwer zu durchschauen. Bislang war das – zumindest für Otto Normalverbraucher – eine eher trübe Angelegenheit, doch von nun an soll alles kristallklar werden. Am Dienstag haben die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ein Handbuch zur Tarifkalkulation vorgestellt, das »einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über Trink- und Abwassertarife und zugleich zur Transparenz« leisten soll, erklärte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke), zugleich BWB-Aufsichtsrats-chef. Die 20seitige Broschüre erläutert – ohne allzuviel konkrete Zahlen zu nennen – in allgemeinverständlicher Form Rechtsgrundlagen und Struktur der Berechnung. Anfang 2008 wollen die BWB zudem ihre gesamte Tarifkalkulation offenlegen.
Diese »Transparenzoffensive« kommt nicht von ungefähr. Anfang Oktober erstritt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) vor dem Oberverwaltungsgericht das Recht auf Akteneinsicht in die Kalkulationsunterlagen für 2004.
Wenn’s rück- und seitwärts nicht mehr geht, muß man eben vorwärtspreschen: »Wir haben nie verweigert, unsere Unterlagen herauszugeben«, sagte BWB-Vorstandschef Jörg Simon gestern. Jedenfalls, fügte er hinzu, »im Rahmen von Gerichtsprozessen«. Daß das dann auch schon mal zwei Jahre dauern und durch die Instanzen gehen muß, ist nicht Schuld der Wasserbetriebe.
Zur Zeit entwickeln die Hauptstädter ein gewisses Interesse an der Frage, warum sie mittlerweile bundesweit fast die höchsten Wasserpreise zahlen müssen. Schließlich leidet das Berliner Urstromtal chronisch eher unter einem zu hohen Grundwasserstand denn unter Trockenheit. Nach oben gingen die Preise, nachdem das Land 1999 genau 49,9 Prozent der BWB an die Konzerne RWE und Veolia (damals Vivendi) verkaufte und diesen in einem Geheimvertrag eine Mindestrendite von jeweils zwei Prozent über dem Zinssatz langjähriger Bundesschatzbriefe garantierte. Seit 2003 sind die Tarife um 26 Prozent gestiegen. Zum 1. Januar ist die nächste Anhebung um 1,9 Prozent genehmigt. Vor diesem Hintergrund sieht es so aus, als ob das im Sommer gestartete Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge immerhin die erste Hürde von 20000 Unterschriften schaffen könnte – auch ohne die Unterstützung der Linkspartei.
Die interessante Frage, wie groß der Teil ihrer Wasserrechnung ist, den die Berliner als Rendite an die privaten Anteilseigner zahlen, wird mit dem Kalkulationshandbuch freilich nicht beantwortet. Allerdings, und darin besteht ihr aufklärerischer Wert, macht die Broschüre transparenter, in welchen buchhalterischen Posten er sich versteckt: Es ist die 2003 auf Initiative von Linkspartei-Senator Wolf eingeführte »Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte« sowie der vom Land verordnete »Zinssatz auf das betriebsnotwendige Kapital«. Beide sind im bundesweiten Vergleich »außergewöhnlich«, räumte Simon gestern ein. So brachte die veränderte Abschreibungsmethode den BWB 2004 auf einen Schlag um 55,2 Millionen Euro höhere kalkulatorische Kosten, die auf die Tarife umgelegt wurden. Der Verordnungszinssatz – Grundlage für den Gewinn – beträgt derzeit 7,77 Prozent. Auch hier liegt die Hauptstadt weit über dem Durchschnitt: Bundesweit üblich seien »zwischen drei und sieben, acht Prozent«, sagte Simon auf jW-Nachfrage.
23 November 2007
Genosse der Bosse
Von Jörn Boewe, jW 23. Nov. 2007
Der SPD-Linkspartei-Senat will noch im Dezember das 2006 beschlossene Berliner-Betriebe-Gesetz zu ändern. Einer der Kernpunkte ist die Einführung einer Anschlußpflicht bei der Versorgung mit Trinkwasser durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Ab 1. Januar dürfen Grundstückseigentümer keine eigenen Brunnen mehr bohren, um sich den hohen Wassertarifen der Hauptstadt zu entziehen. Seit der Teilprivatisierung der ehemals kommunalen BWB 1999 sind die Preise um mehr als ein Viertel gestiegen. Für schon bestehende Trinkwasserbrunnen soll es Übergangsregelungen geben. Die Anschlußpflicht werde »aus Gründen des öffentlichen Wohls« eingeführt, heißt es im Gesetzentwurf aus der Wirtschaftsverwaltung von Linkspartei-Senator Harald Wolf. Neben dem öffentlichen kommt aber auch das private Wohl der Anteilseigner RWE und Veolia nicht zu kurz, die 49 Prozent an den BWB halten, für die ihnen das Land Berlin eine Rendite von »r + 2 Prozent« garantiert. Das kleine »r« steht dabei für den Zinssatz langfristiger Bundesschatzbriefe. Der Gewinn wird fällig, egal wie die Geschäfte laufen: Notfalls muß er aus dem Landeshaushalt gezahlt werden.
Zwar ist der Anteil der privaten Brunnen an der Trinkwasserentnahme im dichtbesiedelten Berlin eher gering: Während die BWB im vergangenen Jahr ein Grundwasser-entgelt von 51 Millionen Euro an das Land abführten, zahlten private Brunnenbetreiber ganze drei Millionen. Da die Wasserpreise allerdings weiter steigen werden (am 1. Januar kommt die nächste Anhebung um zwei Prozent), hätte die Aussicht auf einen eigenen Brunnen zu einer immer attraktiveren Alternative werden können – für Unternehmen, aber auch für Eigenheimbesitzer. Mit der Änderung allerdings wird »Rot-Rot« nun das halb staatlich halb private Monopol der BWB für die Zukunft absichern.
Zwei weitere interessante Unterpunkte finden sich in dem »linken« Gesetzentwurf. So heißt es in Paragraph 4 (4): »Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ... im Einzelfall eine Befreiung vom Anschluß- und Benutzerzwang ... vorzusehen«. Eine Regelung, die in Abgeordnetenkreisen schon mal »Lex Coca-Cola« genannt wird. Auch wenn bislang nicht bekannt ist, ob der US-amerikanische Softdrinkhersteller gedenkt, die Option in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Geschenk an die Lobbyisten der Großindustrie findet sich weiter unten, in Paragraph 14 (6). »Die Tarife können progressiv oder degressiv gestaltet werden«, heißt es dort. De facto soll damit die alte Forderung der Industrie- und Handelskammer nach Mengenrabatten für Großkunden erfüllt werden. Die IHK hat in Senator Wolf seit langem einen Vorkämpfer: Bereits 2003 wollte er die Preisabschläge einführen, scheiterte damals jedoch und seitdem wiederholt am Widerstand der SPD. 2003 war das erste Jahr, in dem das Land Berlin auf einen Teil seiner Gewinne aus den BWB verzichten mußte, um die Ansprüche von RWE und Veolia zu befriedigen. Vor diesem Hintergrund war die Mehrheit der Sozialdemokraten nicht bereit, nun auch noch die Industrie zu entlasten. Die PDS stand mit ihrem Senator geschlossen an der Seite der Unternehmer und IHK-Bosse.
27 Oktober 2007
Durchsichtige Sache
Das Geschäft mit dem Berliner Wasser soll transparenter werden. Linkspartei stellt sich an die Spitze des Kampfes um Veröffentlichung der Privatisierungsverträge
Von Jörn Boewe
Erstaunliche Pirouetten und dialektische Volten bei der Berliner Linkspartei: Vor gerade mal sechs Wochen hatte der Landesvorstand beschlossen, seinen Tempelhof-Schöneberger Genossen das Unterschriftensammeln für die Offenlegung der Geheimverträge zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe zu verbieten – wenigstens in den Räumlichkeiten der Partei. Jetzt stellen sich Landeschef Klaus Lederer und Linke-Wirtschaftssenator Harald Wolf an die Spitze des Kampfes um Transparenz. Die Hauptstädter hätten ein »berechtigtes Interesse, den Inhalt dieser Verträge kennenzulernen«, erklärte Wolf – nahezu unbeachtet von der Presse – am 11. Oktober in einer Fragestunde des Abgeordnetenhauses. Die Vorlage hatte ihm sein Parteichef Lederer geliefert, der tags darauf den Ball mit einer Presseerklärung wieder aufnahm: »Die Linke Berlin unterstützt den Senat und den Wirtschaftssenator in seinem Bemühen, mit den Investoren Veolia und RWE über eine Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhandeln«, so Lederer. »Ich fordere die Investoren auf, den Weg für die Offenlegung der Verträge so schnell als möglich freizumachen.«
Noch jemand machte in diesen Tagen eine Wende: Knapp eine Woche zuvor – am 6. Oktober – hatte sich bereits einer der beiden »Investoren«, die Firma Veolia, in Person von Pressesprecher Helmut Lölhöffel in der Angelegenheit geäußert. Der Konzern würde die Offenlegung der Verträge »begrüßen«, sagte er auf einer Fachtagung in Berlin.
Möglicherweise kam der Sinneswandel unter dem Einfluß eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts zustande. Nach einem zwei Jahre währenden Verfahren hatten die Richter am 2.Oktober dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen das Recht auf Einsicht in die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe zugesprochen.
Bislang hatten die beiden zuständigen Senatsverwaltungen – das vom Sozialdemokraten Thilo Sarrazin geführte Finanzressort und die dem Linken Harald Wolf unterstehende Wirtschaftsverwaltung – Privatisierungsverträge und Preiskalkulation des halböffentlichen Unternehmens strengstens unter Verschluß gehalten. Anträge auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz wurden von den Rechtsabteilungen tapfer abgewehrt. Es bestehe »kein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit«, schrieb beispielsweise die Finanzverwaltung vor zwei Jahren in einem einschlägigen Widerspruchsbescheid, unter anderem weil das Grundgesetz nur das Privateigentum schütze, »aber nicht das Staatsvermögen«.
1999 hatte der damalige CDU-SPD-Senat 49,9 Prozent der Anteile der Wasserbetriebe zu gleichen Teilen an RWE und Vivendi (heute: Veolia) veräußert. Damit diese kein unternehmerisches Risiko eingehen mußten, garantierte man ihnen im Kaufvertrag eine Mindestrendite. Diese sollte – egal wie die Geschäfte laufen würden – immer zwei Prozent über dem Zinssatz langfristiger Bundesanleihen liegen. Momentan beträgt sie etwa acht Prozent. Mittlerweile hat Berlin das mit Abstand teuerste Wasser aller deutschen Großstädte. Seit 2003 ist der Kubikmeterpreis um ein gutes Viertel angestiegen. Zum 1. Januar ist eine weitere Anhebung um zwei Prozent geplant.
26 September 2007
Auswärtsspiel in Spandau
Von Jörn Boewe, jW 26. Sept. 2007
Ganz zum Schluß muß der Vizeparteichef dann doch noch was sagen. »Genossen, die Tarifverhandlungen laufen doch schon seit einem halben Jahr ...«, versucht Wolfgang Albers, stellvertretender Landesvorsitzender der Partei Die Linke in Berlin, dem renitenten Spandauer Bezirksverband einen Beschluß zur Unterstützung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auszureden. Albers hat recht. Der »rot-rote« Senat verhandelt schon seit Weihnachten 2006. »Aber es gibt bis heute kein Angebot«, erwidert eine Genossin.
»Doch«, sagt Albers. »Der Innensenator hat den Gewerkschaften im August sogar angeboten, in den Flächentarifvertrag zurückzukehren.«
»Mit Lohn- und Gehaltssteigerungen?« fragt ein anderer.
Der Parteivize: »Ohne die Entgeltbestandteile ...« Ende der Argumentation.
Das hier ist kein Heimspiel. Spandau, fünfter Verwaltungsbezirk der Hauptstadt, liegt am Westufer der Havel und gehört nach Meinung der Spandauer gar nicht wirklich zu Berlin – nach Meinung der Berliner übrigens auch nicht. Aber das hier hat nichts mit Geografie und Lokalpatriotismus zu tun. An die achtzig Leute zählt der hiesige Bezirksverband der Linken, und rund die Hälfte sind am Montag abend im »Roten Laden Salvador Allende« in der Spandauer Altstadt zusammengekommen, um ihren neuen Bezirksvorstand zu wählen; und Albers, begleitet von Landesschatzmeisterin Sylvia Müller, soll nachsehen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Denn es gibt Anlaß zur Sorge. Anfang Juli beschloß der Bezirksverband mit großer Mehrheit, drei Berliner Volksbegehren für die Demokratisierung der Hochschulen, für die Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe und für ein gemeinwohlorientiertes Sparkassengesetz zu unterstützen. Für die Demokratisierung der Hochschulen sind die Genossen im Landesvorstand auch, aber die anderen zwei Kampagnen empfinden sie offenbar als Angriff auf die eigene Regierungspolitik. Erst in der vergangenen Woche hatte der Landesgeschäftsführer Carsten Schatz versucht, entsprechende Beschlüsse seines Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg mit einer offenkundig vorgeschobenen, formalen Begründung von der Landesschiedskommission annullieren zu lassen. Albers hat, was kein Kunststück ist, mehr taktisches Feingefühl als Schatz – aber Mißtrauen schlägt ihm in Spandau ebenfalls entgegen: »Auch wir sollen auf Linie gebracht werden«, argwöhnen die Genossen.
Schlechte Stimmung zwischen Bezirksverband und Landesvorstand gab es schon im Frühjahr. Damals hatten die Spandauer Genossen, gemeinsam mit anderen antirassistischen Initiativen, auf die »inhumanen Zustände« im Abschiebelager in der Motardstraße hingewiesen. »Warum sind die Toiletten und Duschkabinen nicht abschließbar?« fragte der Vertreter der Linken, Karlheinz Zesch, in der Bezirksverordnetenversammlung. »Wer ist für diese menschenunwürdigen Zustände verantwortlich?« Sozialstadtrat Martin Matz (SPD) verwies auf die Senatorin Heidi Knake-Werner (Die Linke). Es rauschte ein paar Tage im Blätterwald, dann reiste die Senatorin zur Besichtigung an, fand alles nicht so schlimm und vergaß nicht zu betonen, daß sie nicht eine einzige Küchenschabe gesehen habe – wofür ihr eine antirassistische Gruppe die Auszeichnung »Goldene Kakerlake« verlieh.
Die Spandauer Genossen sind bis heute sauer: »Wenn die Senatorin mit Voranmeldung und großem Presserummel hierher kommt, läßt man sie natürlich nur ›Vorzeigezimmer‹ sehen«, erregt sich Vorstandsmitglied Piotr Luczak. So stellt man sich hier die Zusammenarbeit mit »unseren Senatoren« nicht vor. »Konsequente linke Politik«, sagt Luczak, »ist nur durchsetzbar, wenn sich die Akteure nicht als verlängerter Arm von Regierungen und Koalitionen verstehen, sondern unbeugsam die Interessen der Unterdrückten, seien es Deutsche oder Nichtdeutsche, vertreten.«
Wie die Zentrale sich die Zusammenarbeit vorstellt, wird an diesem Abend nicht mehr verraten. Man werde den neuen Bezirksvorstand »mal einladen«, sagt Albers zum Abschied, »und dann können wir uns darüber unterhalten, was wir von euch erwarten und was ihr von uns erwartet.«
die-linke-spandau.de
20 September 2007
Unterstützen heißt behindern
Von Jörn Boewe, jW 20. Sept. 2007
»Der demokratische Zentralismus ist vorbei«, hatte Berlins Linksparteichef Klaus Lederer vor ein paar Wochen erklärt. Er vergaß hinzuzufügen: Aber nur der demokratische. Wie es der Berliner Landesvorstand mit dem – nennen wir ihn mal: »bürokratischen« – Zentralismus hält, kann man im kürzlich veröffentlichten Protokoll der Vorstandssitzung vom 11. September an einem handlichen Fallbeispiel studieren.
Mit einem »einstimmig, ohne Enthaltungen« gefaßten Beschluß verbietet Lederers »kleines Zentralkomitee« dem Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg, in den Räumen seiner »Bezirksgeschäftsstelle« Unterschriften für zwei Volksbegehren zu sammeln. Eines fordert die Offenlegung der Geheimverträge zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe durch die CDU-SPD-Koalition 1999, das andere will eine gemeinwohlorientierte Novellierung des Berliner Sparkassengesetzes erzwingen.
»Im Landesverband Berlin gibt es keine Bezirksgeschäftsstellen«, stellt der Vorstand in seiner Begründung fest. »Es gibt die Landesgeschäftsstelle, die politisch-kulturelle Zentren in Berliner Bezirken betreibt. Dort arbeiten Mitarbeiter/innen der Landesgeschäftsstelle, die die Arbeit der Bezirksverbände unterstützen.«
»Unterstützen« – das ist witzig: Der Bezirksverband hatte am 22. August mit großer Mehrheit beschlossen, »die Sammlung von Unterschriften an öffentlichen Plätzen zu organisieren, gegebenenfalls auch im Rahmen von Bündnissen mit anderen Organisationen«, und seine Mitglieder aufgerufen, »sich zahlreich an der Sammlung von Unterschriften für diese Volksbegehren zu beteiligen«.
»Der Landesvorstand«, liest man in dessen jüngstem Protokoll nun weiter, »und die von ihm errichtete Landesgeschäftsstelle sind an die Beschlüsse des Landesparteitages gebunden.« Der wiederum habe im Juli »Anträge zur Unterstützung der Volksbegehren zur Sparkasse und zur Offenlegung der Privatisierungsverträge abgelehnt« – mit knappen Mehrheiten, aber das steht da nicht – und: »An diesen Beschluß des Landesparteitages ist der Landesvorstand gebunden und wird daher dem Ansinnen der Mitgliederversammlung nicht folgen, da es einer Aufforderung zum Satzungsbruch gleichkommt.«
Eine fabelhafte Argumentation! Kleinkariert, unpolitisch und sachlich falsch: Es gibt keinen Parteitagsbeschluß, der den Vorstand verpflichten würde, Bezirksgliederungen das Unterschriftensammeln in den »politisch-kulturellen Zentren« zu verbieten. Egal – eine ehrliche Begründung wäre schließlich noch peinlicher: Die beiden Volksbegehren passen einfach nicht so recht in die »investorenfreundliche« Linie des »rot-roten« Senats.
Denn um nichts anderes geht es. Die Bestätigung hat Landesgeschäftsführer und Vorstandsmitglied Carsten Schatz gleich selbst geliefert. Schatz, der im renitenten Tempelhofer Bezirksverband seine Beiträge zahlt, beantragte beim Landesschiedsgericht die komplette Annullierung der Beschlüsse vom 22. August. Erneut wird die Parteisatzung zur Begründung bemüht: Angeblich hätten die Beschlußanträge den Mitgliedern vier oder sechs Wochen vor der Versammlung zugestellt werden müssen. Schaut man allerdings in die Satzung, findet man eine solche Regelung nur für Parteitage – nicht aber für Mitgliederversammlungen der Bezirke. Am Freitag wird sich das Schiedsgericht mit der Angelegenheit befassen.
28 November 2006
Berliner Wasserbetriebe mit Gewinnsprung
Wie die "Berliner Zeitung" (Dienstag) berichtet, stiegen die Erlöse des Unternehmens in den ersten neun Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 29,7 Millionen Euro auf 869,8 Millionen Euro. Damit sei auch der Gewinn vor Steuern kräftig um 21 Prozent auf 221,6 Millionen Euro geklettert.
Wesentlicher Grund für den Umsatz- und Gewinnsprung sei aus Sicht des Unternehmens die "außergewöhnlich trockene und warme Wetterlage" bis einschließlich Juli. Infolgedessen seien 3,1 Millionen Kubikmeter mehr Trinkwasser an die Verbraucher abgegeben worden als in den ersten drei Quartalen 2005.
Zur Gewinnentwicklung beigetragen habe allerdings auch eine Senkung der Personalkosten um 3,1 Prozent. Zudem seien die BWB-Investitionen um 13,4 Millionen Euro oder 6,9 Prozent auf 182,2 Millionen Euro zurückgefahren worden.
Wie es in einer Unterrichtung für den BWB-Aufsichtsrat heiße, könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, "dass der sehr positive Trend bei der Trinkwasserabgabe dauerhaft ist". Dennoch plädiere der Anteileigner RWE, dafür, die Gewinnausschüttung zu erhöhen und die auf die privaten Gesellschafter für dieses Jahr entfallende garantierte Mindestrendite von 133,6 Millionen Euro (RWE-Anteil: 66,8 Millionen Euro) entsprechend aufzustocken.
Der BWB-Aufsichtsratsvorsitzende, Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei), wolle dagegen möglichst viel von den Zusatz-Gewinnen im Unternehmen belassen, um die auch für nächsten Jahre erwarteten Erhöhungen der Wasserpreise in halbwegs moderaten Grenzen halten zu können. Quelle: rbb
28.11.2006 09:04
22 März 2006
Am 13. Januar schrieb Prof. Dr. Rolf Kreibich vom Berliner Institut für Zukunftsforschung einen Brief an Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) ...
den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit u.
den Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin
An den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Herrn Harald Wolf
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Berlin, den 13.01.2006 RK/ra
Sehr geehrter Herr Wolf,
das neue Jahr soll innovativ und streitbar für bessere Entwicklungen beginnen. Deshalb möchte ich Sie gleich eingangs ermuntern, eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Wirtschaftskraft unserer Berliner Unternehmen und der Kaufkraft der Berliner Bürger zu treffen.
Als langjähriges Mitglied des Energiebeirats des Landes Berlin verfolge ich mit größtem Unbehagen die ständigen Preiserhöhungen der großen Energieversorger auch in Berlin. Mittlerweile sind wir so weit, daß zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe wegen der hohen Energiepreise Insolvenz anmelden und die Privatkunden einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihrer laufenden Lebenshaltungskosten für Energie ausgeben müssen. Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, führe ich seit nunmehr über einem Jahr eine Auseinandersetzung mit dem Vorstand der Gasag über die Gaspreiserhöhungen und bemühe mich, die Firma Vattenfall von weiteren Preiserhöhungen abzuhalten. Des weiteren habe ich schon am 25. April 2005 die Landeskartellbehörde aufgefordert, endlich tätig zu werden, um die ungerechtfertigten Preiserhöhungen im Interesse einer gedeihlichen Wirtschaftsentwicklung und zur Entlastung der Bürger abzuwehren. Leider war das alles vergebens. Nun hoffe ich nur, daß die gemeinsame Klage der Verbraucherzentrale Erfolg haben wird.
Die Frage ist jedoch, ob es erst zu einem langwierigen Klageweg kommen muß. Um die Prozeßhanselei zu verhindern, fordere ich Sie auf:
+ dem Beispiel des Hessischen Wirtschaftsministers Dr. Alois Rhiel und der Hesseischen Landesregierung zu folgen und die Anhebung der Energiepreise im Land Berlin zu verbieten;
+ das Landeskartellamt anzuweisen, unverzüglich eine Prüfung durchzuführen, um die Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit der Preiserhöhungen festzustellen und zu unterbinden.
Den beigefügten Jahreskalender 2006 möchte ich Ihnen für Ihr Dienstzimmer übersenden.
Mit den besten Grüßen
Prof. Dr. Rolf Kreibich
_____________________________
Wolf antwortete am 4. März:

> Brief lesen ...
____________________________
Daraufhin schrieb Kreibich am 14. März erneut an den Senator:
Herrn Senator Harald Wolf
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit u. Frauen
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Berlin, den 14. März 2006
Energiepreise
Ihr Schreiben vom 4.03.06; hier eingegangen am 10.03.06
Sondersitzung des Energiebeirates des Landes Berlin am 16.3.2006
Sehr geehrter Herr Senator,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 4.04.06.
Leider kann ich nicht verhehlen, daß mich der Inhalt des Schreibens keineswegs befriedigt. Im Gegenteil, hier werden in langen Ausführungen alte bekannte Positionen des Landeskartellamtes dargelegt, die in keiner Hinsicht dem Stand der Dinge gerecht werden.
Um Ihnen meine Ausgangsposition noch einmal zu verdeutlichen, übersende ich Ihnen mein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der GASAG, Georges Hoffmann, vom 25.04.2005 (Anlage 1). Ich habe hier dargelegt, daß ich mich als nunmehr über 22jähriges Mitglied des Energiebeirates des Landes Berlin, mittlerweile wohl das am längsten amtierende, in all den Jahren für eine sichere, effiziente, kostengünstige, ökologisch und sozial verträgliche Energiepolitik im Land Berlin eingesetzt habe, insbesondere auch im Hinblick auf die Gasversorgung als langfristige Übergangsstrategie.
Vor diesem Hintergrund finde ich die Ausführungen des Landeskartellamts nicht nur dürftig, sondern sogar ärgerlich.
Im einzelnen nehme ich dazu wie folgt Stellung:
1.Stromtarife – Vattenfall
Monatelang hat Vattenfall die ganze Stadt mit Plakaten und Anzeigen überschüttet und die Medien mit Größtanzeigen vollgekleistert, um den Markennamen Bewag zu tilgen und Vattenfall durchzusetzen. Um das Bild des „freundlichen Energieversorgers“ zu suggerieren und nicht zu trüben, hat Vattenfall bis zur Jahreswende 2005/2006 immer wieder erklärt, man werde im Jahr 2006 keine Strompreiserhöhungen vornehmen. Schon im Januar 2006 kam dann die Katze aus dem Sack, Vattenfall werde doch die Berliner Strompreise ab 1. Mai 2006 um weitere 6 bis 7 % erhöhen. Wie der Presse zu entnehmen war, lag die Erhöhungsabsicht sogar schon lange fest. Das entsprechende Strategiepapier war vorher allerdings noch im Safe, aber der Landeskartellbehörde längst bekannt.
Sie wissen sicher selbst sehr gut, daß kaum ein Stromverbraucher so kundig ist, daß er die Machenschaften der großen Monopolisten durchschaut und ohne weiteres zu einem anderen Anbieter wechselt. Man traut bei einer elementaren lebenswichtigen Versorgung seinem Energieversorger, seiner Bewag (Vattenfall) einfach nicht zu, daß man so schamlos hinters Licht geführt werden könne, schließlich wird ja auch die ganze Freundlichkeitskampagne mit vielen Millionen Euro aus dem Stromkunden-Geld vom Senat von Berlin überwacht. Woher haben denn die großen Energieversorger die 145 Milliarden Euro flüssiges Kapital? Wieso kann E.ON für die Übernahme des größten spanischen Energiekonzerns Endesa locker 29,4 Milliarden € hinblättern und der E.ON-Vorstandsvorsitzende, Wulf H. Bernotat vor wenigen Tagen zudem verkünden, daß E.ON dazu noch einiges draufsatteln könne.
2.Gasmarkt – Gaspreise
Zunächst einmal ist der Gasmarkt ein absoluter Monopol- bzw. Oligopolmarkt, dem der Gaskunde überhaupt nicht entkommen kann. Ich habe das selbst bitter feststellen müssen, nachdem ich vor Jahren meine Ölheizungs- und Warmwasserbereitungsanlage auf eine Gasbrennwert-Wasserspeicher-Solarthermie-Kombinationsanlage umgestellt habe. Damit habe ich zwar 40% Energie, CO2 und weitere Schadstoffemissionen eingespart und damit nicht nur für mich, sondern auch für die Allgemeinheit einen kleinen Klimabeitrag geleistet.
Jetzt hänge ich aber mit meiner teuren Anlage fest am Gasnetz und kann nur noch zwischen Pest und Cholera wählen: Entweder ich reiße die phantastische neue teure Anlage wieder heraus und gehe auf Pelletheizung über oder ich wähle den Gaspreisboykott. Wie Sie wissen, habe ich mich für letzteres entschieden. Das möchte ich erläutern:
Es gibt – entgegen allgemein verbreiteter Meinung – keinerlei gesetzliche Grundlage, wonach der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt werden muß. Die Kopplung ist eine reine Erfindung der monopolistischen Gasindustrie.
Die „Prüfung“ der Ölpreisbindung durch das Bundeskartellamt erfolgt seit nunmehr mehr als fünf Jahren. Herausgekommen ist bisher für die privaten und gewerblichen Gaskunden nichts, außer ständige Gaspreiserhöhungen. Auch der neueste Vorstoß des Bundeskartellamts, der seit ca. anderthalb Jahren läuft, scheint sich – entgegen Ihrer Darstellung – wiederum im Nichts aufzulösen. Dafür sprechen die bisherigen Ergebnisse ein eindeutige Sprache (siehe auch weiter unten).
Es geht nicht allein um die Verkürzung der Laufzeiten von Verträgen, schon gar nicht bei den vier bis fünf dominierenden Monopolisten, die ihre Verträge mit den Produzenten in Rußland, Norwegen etc. direkt abschließen oder schon vor Jahren abgeschlossen haben. Besonders die marktbeherrschenden Unternehmen wie E.ON Ruhrgas und die GASAG (jetzt: Gaz de France 31,575%, Vattenfall Europe AG 31,575%, Thüge AG 36,85%) haben vor Jahren sehr langfristige Verträge abgeschlossen, wonach über 30 bis 40 Jahre äußerst niedrige Einkaufspreise für Gas garantiert sind; die GASAG soll vor Jahren Erdgas von Rußland für 1,3 Pfennige pro Kwh eingekauft haben und verkauft jetzt die Kilowattstunde an uns Gaskunden für 6,8 Cent, also etwa das Zehnfache. Solange diese Verträge nicht offengelegt werden und die Landeskartellbehörde nicht bereit ist, die GASAG dazu zu zwingen diese Verträge offenzulegen, müssen alle Privat- und Gewerbekunden jede Preiserhöhung verweigern.
Es grenzt schon an Kundenverdummung, wenn die Landeskartellbehörde Ihres Hauses die Entwicklung der Gaspreise lediglich im bundesweiten Vergleich prüft und dann feststellt, daß die Preise der GASAG irgendwo im Mittelfeld der Gasanbieter in der Bundesrepublik liegen. Wenn alle Anbieter kräftig zulangen und die Privat- und Gewerbekunden fest an der Gasleitung hängen, dann ist es nur ein geringer Trost, daß die GASAG sich nicht am stärksten von allen bereichert.
Sie schreiben:
„Die Landeskartellbehörde prüft die Preisgestaltung der GASAG auch auf der Grundlage der - im kartellrechtlichen Schrifttum allerdings umstrittenen - sogenannten Sockeltheorie. Nach der Sockeltheorie kann ein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen, wenn die Preisanhebung gegenüber dem vorher geltenden Preis (dem „Sockelpreis“) nicht durch die seither eingetretenen Kostenerhöhungen gerechtfertigt werden kann. Die GASAG hat auf ein Schreiben der Landeskartellbehörde aus dem September letzten Jahres mit Schreiben vom 12. Oktober 2005 zugesichert, mit ihrer Preiserhöhung zum 01.10.2005 nicht mehr als die Gasbezugskostenerhöhungen an ihre Kunden weiterzugeben.
Die GASAG hat sich darüber hinaus bereit erklärt, die Angemessenheit ihrer Preisanhebung zum 01.01.2006 gutachterlich feststellen zu lassen. Die Landeskartellbehörde wird dieses Gutachten einer genauen Prüfung unterziehen. Außerdem hat die GASAG inzwischen erklärt, daß sie das Gutachten über die Angemessenheit ihrer Preiserhöhungen auch im Rahmen der von der Verbraucherzentrale eingereichten Sammelklage dem Landgericht zur Verfügung stellen will.“
Es ist doch wohl ein Witz, daß Ihre Landeskartellbehörde nicht selbständig prüft, sondern sich auf „Zusicherungs-Schreiben“ der GASAG beruft. Noch lächerlicher ist der Hinweis, daß man sich auf gutachterliche Feststellungen gerade jenes Unternehmens beruft, das von Ihrer Behörde kontrolliert werden soll. Bei der Bankgesellschaft Berlin wurden in den Jahren 1998 bis 2001 ca. 18 Wirtschaftsprüfungsgutachten von bekannt-berüchtigten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Auftrag der Bankgesellschaft durchgeführt. Diese haben ca. 340 Mio. € gekostet, waren fast alle gefällig für die Bankgesellschaft und im Jahr 2001 war die Bankgesellschaft Berlin Pleite und das Land Berlin verabschiedete wenig später ein Gesetz mit einer Risikoübernahme von 21,4 Milliarden € zu Lasten des Berliner Steuerzahlers!
3.GASAG-Privatisierung und Gaspreise
Ihnen ist bekannt, daß durch den Verkauf der GASAG für das Land Berlin ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstanden ist. Das ist nicht in Ihrer Amtszeit erfolgt, aber der damals erzielte Discountpreis für die GASAG ist wie der Verkauf des weiteren Berliner Tafelsilbers (BEWAG, Wasserbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften etc.) im Berliner Schuldenberg wie nichts verschwunden. Heute hat das Land Berlin die gigantische Schuldensumme von „65 Milliarden Euro“ (Finanzsenator Sarrazin) und eine tägliche Zinsbelastung von 6,4 Mio. € zu schultern. Anstatt die Energieversorgungsbetriebe für die Stadt und ihre Finanzen zu nutzen, wie das zahlreiche andere Großstädte machen, wurden die hoch wertschöpfenden „Milchkühe“ verschleudert. Aber damit nicht genug. In einer Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor wenigen Tagen am 9.03.2006, an der ich auch teilgenommen habe, führte das Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Felicitas Kubalas, aus, daß die GASAG vor dem Verkauf und der Privatisierung jährlich 50 bis 90 Mio. € in Berlin investiert hat und seit der Privatisierung nur noch 30 Mio. € jährlich. Die Gewinne beliefen sich aber in den letzten Jahren (2003 bis 2005) zwischen 50 und 60 Mio. € und werden offensichtlich an die Vorstände und Aktionäre verteilt.
Ich bin der Meinung, daß diese Zahlen für sich sprechen und so empfinde ich es als empörend, daß wieder die Bürger – nicht das Landeskartellamt und der Senat von Berlin – durch eine Sammelklage gegen die GASAG ihr Recht auf angemessene Preise und Dienstleistungen erstreiten müssen. Man kann nur hoffen, daß die Sammelklage der Bürger und der Verbraucherzentrale Berlin endlich Licht in das Dunkel der Monopolmächtigen bringt, die zudem unsere freie Marktwirtschaft ad absurdum führen.
4.Gaspreise und die Folgen
Als langjähriger Streiter für eine neue Energie- und Klimapolitik der Energieeffizienz, des sparsamen Umgangs mit Energie und der Förderung und Nutzung regenerativer Energien könnte ich es mir leicht machen und dem Treiben bei der Energiepreiserhöhung gelassen zusehen. Die Folgen sind schon jetzt enorm:
Noch nie war das Ansehen der Energieversorger und der Energieaufsichtsbehörden in der Bevölkerung so schlecht wie heute.
Viele Privatkunden haben jetzt erst verstanden, daß es wichtig ist, jetzt endlich die Erhöhung der Energiepreise zu boykottieren – es sind immerhin schon weit über 500.000 in der Bundesrepublik - und den Stromversorger zu wechseln, um bei wirklichen Ökostrom-Anbietern wie den Firmen Lichtblick, Greenpeace-Energy u. a. ihren Strom zu beziehen. Dieser Strom ist ja heute nicht mehr teurer und, wenn die Preise so weiter klettern, bald erheblich billiger. Außerdem beteiligen sich die Ökostrombezieher auch am lebenswichtigen Klimaschutz zur Erhaltung unser aller Lebensgrundlagen.
Was mich besonders irritiert, daß Sie als Senator für Wirtschaft und Arbeit nicht sehen, daß die hohen Energiepreise auch unsere Unternehmen stark belasten und sogar gefährden. Die ersten Klein- und Mittelbetriebe wurden schon in die Pleite getrieben. Gerade in der wirtschaftsschwachen Stadt Berlin – wir stehen an vorletzter Stelle aller Bundesländer in den relevanten Wirtschaftsdaten – ist das ein Faktor, der gar nicht hoch genug bewertet werden kann.
Und noch ein trauriges Kapitel: Die bekannte Fernseh-Magazinsendung Frontal21 des ZDF hat am 21.02.2006 festgestellt, daß die Gaswirtschaft über ihren Lobby-Verband BGW-Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft der Bundesnetzagentur die entscheidenden Eckpunkte für ihre künftige Arbeit diktiert hat. Die Sitzungsprotokolle der Gaswirtschaft (BGW) vom 21.02.06 und ihrer gemeinsamen Sitzung mit der Bundesnetzagentur vom 30.01.2006 liegen Frontal21 vor. Daraus geht eindeutig hervor, daß der BGW-Präsident Feist den Chefs der Behörde Matthias Kurth (Präsident der Bundesnetzagentur) und Martin Cronenberg (Vizepräsident der Bundesnetzagentur) ihre „unverhandelbaren Bedingungen- Bedingungen, die den Wettbewerb erschweren“ beziehungsweise unmöglich machen, regelrecht diktiert haben.
Im Protokoll des BGW heißt es wörtlich: „Die Gaswirtschaft wird Konsultationen mit der Bundesnetzagentur erst wieder zustimmen, wenn in bilateralen Gesprächen zwischen Gaswirtschaft und Bundesnetzagentur Einvernehmen über Eckpunkte erzielt wurde, die nicht verhandelbar sind.“
Dieses Ergebnis ist offenbar genau so erzielt worden, wie vom BGW vorgesehen. Zur Täuschung der Öffentlichkeit hat aber der Präsident der Bundesnetzagentur auf einer Pressekonferenz am 31.1.2006 dieses Diktat als „Erfolg“ verkündet; wörtlich:
„Heute ist uns gelungen, einen wichtigen Meilenstein zu erreichen, zum Ziel eines transparenten Gasnetzzugangsmodells in Deutschland.“
Ich füge Ihnen den Text der gesamten Frontal21-Sendung bei (Anlage 2).
Vor dem von mir skizzierten Hintergrund halte ich die im meinem Schreiben vom 13.01.2006 an Sie, den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin gerichteten Forderungen voll aufrecht:
+ dem Beispiel des Hessischen Wirtschaftsministers Dr. Alois Rhiel und der Hesseischen Landesregierung zu folgen und die Anhebung der Energiepreise auch im Land Berlin zu verbieten;
+ das Landeskartellamt anzuweisen, unverzüglich eine Prüfung durchzuführen, um die Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit der Preiserhöhungen festzustellen und zu unterbinden.
Ich erlaube mir, Kopien dieses Schreiben an den Regierenden Bürgermeister, den Finanzsenator, die Senatorin für Stadtentwicklung, die Staatssekretärin für Energie und Verkehr in der Stadtentwicklungsverwaltung und die Mitglieder des Energiebeirats des Landes Berlin zu versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Rolf Kreibich
US-Bürger wollen von RWE ihre Wasserversorgung zurück haben
Die Bürger der betroffenen Bundesstaaten in den USA hingegen kämpfen um die Rekommunalisierung ihrer Wasserversorgung, weil die Erfahrungen mit dem Deutschen Multi-Utility-Konzern alles andere als befriedigend waren.
RWE hatte im Jahr 2000 den britischen Wasserversorger Thames Water aufgekauft, um mit diesem strategischen Zwischenschritt im internationalen Wassergeschäft Fuß zu fassen.
Im Jahr 2003 kam die Übernahme von American Water Works hinzu, dem größten US-Wasserunternehmen, welches über 15 Millionen Menschen in 29 US-Bundesstaaten und 3 Kanadischen Provincen versorgt. (z.B. in Lexington/ Kentucky, Champaign/Illinois, Chatanooga/Tennessee, Monterey/California, Urbana/Illinois, Pekin/Illinois, Gary/ Indiana, Felton/California etc.) Der Kaufpreis von 8 Milliarden Euro war selbst für RWE ein dicker Brocken. Mit diesen Zukäufen konnte jedoch RWE zum international drittgrößten „Wasser-Konzern“ aufgestiegen, hinter den französischen Konkurrenten Suez / Ondeo und Vivendi / Veolia. Die Kritiker nennen solche Multi-Utility-Konzerne auch „Water Grabber“, also Wasser-Grabscher.
RWE-Vorstand Harry Roels versicherte damals, eine lang angelegte Partnerschaft mit den US-Kommunen aufbauen zu wollen, zur Zufriedenheit der Kunden. Wie schnell doch die Zeit vergehen kann ! Nun hat der RWE-Konzern beschlossen, seine Strategie zu ändern und Teile seines „Wassergeschäfts“ abzustoßen. Dabei wird bei solchen Verkäufen mit der Wasserversorgung der Bürger genauso lässig umgegangen, wie mit jedem anderen Wirtschaftsgut auch. Wer am meisten zahlt, bekommt den Zuschlag. Die Bürger in den betroffenen Bundesstaaten wollen hingegen, aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Wasserprivatisierung, dass das Wasser wieder in kommunaler Hand verwaltet wird.
In der nächster Zukunft wird sich die Auseinandersetzung zuspitzen bezüglich der Frage, ob sich die Kapitalinteressen von RWE,- oder aber der Wille der Bevölkerung durchsetzen wird. Die aktiven Gruppen in den USA bitten jedenfalls um Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer - legitimen - Interessen. Ein nächster Termin in diesem Streit wird die RWE-Hauptversammlung am 13.April 2006 in Essen sein !
Zu einem besseren Verständnis der Gesamtsituation soll zunächst ein Abriss über die politische Firmengeschichte von RWE zeigen, dass die Daseinsvorsorge in den Händen von Konzernen wegen gegenläufiger Interessen nicht gut aufgehoben ist.
Am 25.4.1898 wurde RWE in Essen / Ruhrgebiet gegründet, (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerks Aktiengesellschaft) um die Stadt Essen mit Elektrizität zu versorgen.
Dem Vorausgegangen waren die Aktivitäten von Wilhelm Lahmeyer, der elektrische Maschinen und vor allem leistungsfähige Generatoren entwickelt hatte, die die Grundlage der Stromversorgung bilden sollten.
Schon kurze Zeit später, 1902, übernahmen die Mitgründer Hugo Stinnes und August Thyssen RWE und begannen eine aggressive Expansionsstrategie. Sie übernahmen die Versorgung vieler umliegender Städte und entwickelten eine Methode, die bis heute „erfolgreich“ ist: Sie beteiligten die Kommunen am Aktienkapital und setzten die Bürgermeister in ihren Aufsichtsrat, wodurch sie in kurzer Zeit große Gebietsmonopole aufbauen- und sich exklusiv Konzessionen sichern konnten. Einer der prominentesten RWE-Aufsichtsräte: Konrad Adenauer, Kölner OB, von 1949 bis 1963 Bundeskanzler, und von 1920 bis 1932 im RWE-Aufsichtsrat. Besorgt über Vorwärtsdrang von RWE gründeten andere Akteure 1906 die VEW ( Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG ) um RWE etwas entgegensetzen zu können. Dem war wenig Erfolg beschieden und im Jahr 2000, als fast 100 Jahre später, wurde VEW von RWE übernommen.
Die immer umfangreicheren Zukäufe des RWE-Imperiums finanzierten die Herren Stinnes und Thyssen u.a. mit Hilfe der Deutschen Bank, die bis heute Anteilseigner bei RWE ist.
Im ersten Weltkrieg war Hugo Stinnes einer der bedeutendsten Kriegslieferanten, und einer der führenden Ausbeuter von Rohstoffen in besetzen Gebieten. Für die Kriegsvorbereitungen des zweiten Weltkrieges, also ab 1936, benötigten die Nationalsozialisten die Mitarbeit von Konzernen wie RWE. Während des Krieges wurden dann die Energieversorgungssysteme von Belgien, Frankreich und den Niederlanden an das RWE Netz angeschlossen, um mehr Kapazitäten für die deutsche Kriegswirtschaft nutzen zu können.
Nach dem zweiten Weltkrieg mauserte sich RWE wieder schnell und erfolgreich mit dem bewährten Rezept: Aufnahme von führenden Kommunalpolitikern in die eigenen Gremien!
Später, im Jahr 1958 baute RWE einen ersten kleinen Atomreaktor in Kahl, dem aber noch kein wirtschaftlicher Erfolg beschieden war. Weitere Atomkraftwerke folgten. In den 80er und 90er Jahren fanden weitere Diversifizierungen statt. RWE engagierte sich in Bereichen wie Müllverbrennung, im Bausektor, mit Mineralöl und mit Druckmaschinen.
Durch die erkennbar weltweite Verknappung von Süßwasser entstand bei RWE die Überzeugung, dass mit der Wasserversorgung die Konzern-Profite nach oben geschraubt werden können und dass mit dem know-how der heimischen Wasserwerker auch Übernahmen in Ländern der dritten Welt möglich sein sollten. Dieser Überzeugung folgend hatte RWE im Jahr 2000 den britischen Wasser Multi Thames Water übernommen, als neue „Führungsgesellschaft“ mit Sitz in Reading bei London, um so international in diesem „Wachstumsmarkt“ gut aufgestellt zu sein. Dazu die RWE AG über sich selbst:
"...wir sind weltweit das ehrgeizigste Wasserunternehmen...“
„...Wasser soll der am schnellsten wachsende Geschäftsbereich sein...“
„… wir streben an, Großaufträge in Asien zu sichern...“
„ ...die inhärente Stärke des Wassergeschäfts ruht auf den Grundlagen nachhaltigen Wachstums..." (aus der RWE-homepage)
Mit dieser Strategie, die zunächst vom RWE-Vorstandsvorsitzenden Dietmar Kuhnt eingefädelt,- und später von seinem Nachfolger Harry Roels weitergeführt wurde, hat sich die RWE AG als weltweit drittgrößter Anbieter für Wasser- und Abwasserdienstleistungen aufgestellt. RWE-Thames Water ist seitdem in vielen Ländern im Wassersektor tätig, wie z.B. in Budapest/Ungarn, Berlin/Deutschland, Shanghai/China, Jakarta/Indonesien, Bangkok/Thailiand, sowie auch in Austrailien, Indien, Japan, Singapur, Malaysia und natürlich London, dem Ursprungsort von Thames Water.
Um den US-amerikanischen Markt zu erobern, kam wie bereits geschildert, im Jahre 2003 der Erwerb von American Water Works hinzu, dem größten amerikanischen Wasserversorger, um dessen Verkauf sich die hier beschriebene Auseinandersetzung dreht. Dreh- und Angelpunkt wird nun die Frage sein, ob ein mächtiger Großkonzern, der das klare Ziel hat, Profit zu erwirtschaften, dazu zu bewegen ist, möglicherweise mit Verlusten die Wasserbetriebe an die jeweiligen Kommunen abzugeben.
Damit von Seiten der Bürgerschaft in den USA dieser Schritt erfolgreich unterstützt werden kann, erscheint es sinnvoll, die Verwendung von Begriffen wie „Konzernleitlinien“, „Corporate Governance“, Gemeinwohlorientierung, „Nachhaltigkeit“ oder auch Bürger-Partizipation etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dazu ist festzustellen, dass sich RWE selbst in vorbildlicher Rolle sieht.
So ist RWE z.B. Mitglied im „Global Compact“, einer Initiative von UN-Generalsekretär Kofi Annan. Ziel dieser Initiative ist es, das Unternehmen Prinzipien aus den UN-Menschenrechts- grundsätzen, sowie den Sozial und Umweltstandards in ihre Unternehmenspolitik in Freiwilligkeit übernehmen.
RWE selbst hat einen beeindruckenden Verhaltenskodex verfasst und verabschiedet, der an wohl gesetzten Worten und Beteuerungen keine Wünsche offen lässt.
Ferner hat sich RWE selbstverpflichtet, den Unternehmensleitlinien der „Cromme-Kommision“ (Corporate Governance) freiwillig Folge zu leisten. RWE über sich selbst:
„… Derzeit ist RWE das einzige DAX 30 Unternehmen, das den Deutschen Corporate Governance Kodex uneingeschränkt in allen Punkten umsetzt…“
Dieser Corporate Governance Kodex ist eine Schöpfung aus der Ära Gerhard Schröder stammend, auch „Cromme-Kommission“ genannt, nach dem Kommissionsvorsitzenden Gerhard Cromme, vormals Vorstandsvorsitzender der Thyssen-Krupp AG. Die Kommission soll über die korrekte Führung von Großunternehmen wachen. Mit Herrn Gerhard Cromme hat sich ein Kenner der Materie dieses verantwortungsvollen Postens angenommen: Herr Cromme war bis 2001 Thyssen-Krupp Cheff und darüber hinaus in Aufsichtsräten bei Allianz, Lufthansa, EON, Hochtief, Siemens, Suez und Volkswagen u.a.
als Aufsichtsrat bei VW hat er die Jahrzehnte währende Korruption beaufsichtigt
Thyssen-Krupp hatte 1991 eine Million an die CDU „gespendet“, was durchaus im Zusammenhang mit den 36 Thyssen-Panzern gesehen werden kann, die nach Saudi Arabien geliefert wurden
Thyssen-Krupp zusammen mit Siemens hatte sich mitunter die höchsten staatlichen Subventionen einverleibt, im Rahmen des Projekts „Transrapid-Konsortium“
Seit kurzem droht Thyssen Krupp ein Millionen-Bußgeld, weil der Konzern im Bereich Elevator / Aufzüge mit anderen Firmen Preisabsprachen getroffen haben soll
Kurzum, Herr Cromme ist der richtig Mann für „Corporate Governance, das sieht man auch daran, dass in Papieren der Regierungskommission nicht eine Adresse der Regierung,- sondern direkt die Adresse der Thyssen-Krupp AG angegeben ist.
Damit wird verdeutlicht, dass Thyssen Krupp qualifiziert ist, sogar hoheitliche Aufgaben zu übernehmen. Und wie der Name schon sagt, reichen die Wurzeln von Thyssen-Krupp zurück bis zu Alfred Thyssen in Essen, dem Mitbegründer von RWE.
Bei dem Gesagten könnte der Eindruck entstehen, dass fast die gesamte Politik von Energiekonzernen „subventioniert“ und dirigiert wird. Eine Wahrnehmung, deren Wahrheitsgehalt sicher zukünftig genauer untersucht werden muss.
Aber zunächst zurück zum hauseigenen Verhaltenscodex des RWE-Konzerns, und da aus dem Artikel 4/17:
.“…RWE beschäftigt keine Mitarbeiter, die hauptberuflich öffentliche Ämter ausüben oder hauptberuflich öffentliche Mandate innehaben. Mit Vertretern dieses Personenkreises werden auch keine Beraterverträge oder ähnliche entgeltliche Vereinbarungen abgeschlossen…“
- Dagegen steht: bis 2004 haben Hermann-Josef Arentz, Cheff der CDU-Sozialausschüsse und Laurenz Meyer, ehem. Generalsekretär der CDU, von RWE jährlich € 60.000,00 erhalten, ohne erkennbare Gegenleistung (gemeint ist hier natürlich normale Arbeit..)
Herr Mayer bekam schließlich von RWE noch ein Trostpflaster, eine Abfindung in Höhe von
€ 400.000.- zum Auflösen seines „Arbeitsvertrages“ rückwirkend zum 31.12.2004.
- Oder: der RWE Führung liegt eine Liste der Innenrevision vor, nach der ca. 40 Politiker ein Gehalt von RWE beziehen und ca. 200 RWE Mitarbeiter gleichzeitig in der Regionalpolitik aktiv sind…(aus Financial Times Deutschland)
- Hinzu kommt, dass RWE (traditionell) hunderte von Politikern in so genannten Beiräten, Regionalbeiräten und mit Aufsichtsratsmandaten finanziell versorgt. Dabei wird mit der begrifflichen Verkleisterung lediglich verschleiert, dass es sich in Wirklichkeit um eine versteckte Vorteilsgewährung handelt, mit dem Ziel, dass die so finanzierten Politiker helfen, die strategischen Ziele von RWE durchzusetzen. Vergütet wird eine „Beiratstätigkeit“ derzeit mit bis zu € 7.250,00 pro Jahr, bei Teilnahme an 5 Sitzungen.
- Im Januar 2006 hat die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigt, auch gegen die RWE-Tochter Thyssengas zu ermitteln, wegen der Mitfinanzierung von Vergnügungsreisen ausgewählter Politiker. Ermittelt wird in diesem Zusammenhang auch gegen mehr als 150 Kommunal-politiker und einige Manager. Der Journalist Franz Alt drückt es noch deutlicher aus: „…Die Politiker-Beiräte bei RWE sind faktisch Einrichtungen zur Bestechung der Kommunen…“
Interessant ist die Klärung der Frage, warum nicht, wie im Beamtengesetz vorgesehen, solche Einnahmen von Politikern über einen Freibetrag hinaus an die Stadt- oder Kreiskasse abgeliefert werden ?
Noch interessanter ist die Frage, warum in Deutschland Hunderte von Politikern, eher Tausende, Geld oder andere Vergünstigungen bekommen, als „Beiräte“ , als „Vergnügungsreisende“ oder ganz ohne erkennbare Leistung, obwohl der 1997 neu gefasste
§ 331 StGB u.a. die Vorteilsannahme im Amt mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe belegt ?!
Und weiter aus der RWE-homepage:
„… Um eine versteckte Einflussnahme auf politische Prozesse zu verhindern, legte der Vorstand des RWE-Konzerns im Mai 2000 fest, dass Spenden an politische Parteien und ihnen nahe stehende Vereinigungen oder Stiftungen verboten sind…“
dem kann man nur beipflichten, allerdings:
- Der Versicherungskonzern Allianz, Großaktionär bei RWE, überwies 2002 der CDU
€ 125.000.- und der SPD, Gerechtigkeit muss sein, den gleichen Betrag. Die Deutsche Bank, ebenfalls an RWE beteiligt, spendierte der CDU dazu noch € 260.000.- Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Und weiter mit dem RWE-Verhaltenscodex:
„…das Handeln von RWE und ihrer Mitarbeiter ist bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie dem Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt…“ (Präambel im RWE-Verhaltenscodex)
- Was RWE-Thames Water anbelangt, dürfte das Behauptete nicht zutreffen. Allein 1999 bis 2002 wurde Thames Water in über 20 Fällen in England und Wales zu über 450.000 Pfund Bußgeld verurteilt und setzte sich damit auf Platz 1. im Ranking der Umweltkriminellen. Trotz dieser Verurteilungen kam es zu keiner nennenswerten Verhaltensänderung des Konzerns,
weil offenbar solche Bußgelder „peanuts“ sind und eine akzeptable „Betriebsausgabe“ darstellen. Oder anders gesagt: die Bußgelder sind günstiger als ein respektvoller Umgang mit der Umwelt.
- Oder, um noch in England zu bleiben: jeden Tag versickern allein im Londoner Leitungsnetz
über 900 Millionen Liter Trinkwasser, weil das Tollerieren des Verlustes für RWE-Thames Water günstiger ist, als die Reparatur der Rohrleitungen. Die Kosten der Umweltbelastung tragen, wie meistens, hinterher die Bürger.
- besonders abgebrüht und kaltschnäuzig muten die Lippenbekenntnisse von RWE zur Umwelt auch deshalb an, weil RWE nach wie vor einer der großen Atomstromriesen ist und die Umwelt für tausende von Jahren, auch für die nachkommenden Generationen, mit radioaktivem Müll verseucht. Die berüchtigten Atommülltransporte, sowie die sogenannte „Endlagerung“ wurden und werden nötigenfalls gewaltsam durchgesetzt. Die politische Unterstützung dazu war unter allen Regierungen stets ausreichend abgesichert.
(RWE Kernkraftwerke: Biblis, Lippe-Ems Gmb/Lingen, Grundremmingen, Mülheim-Kärlich)
- über die von RWE betriebene Verstromung von Braunkohle findet eine besonders hoher Co2-Ausstoß statt, der wohl höchste in Europa. Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte zu seiner Amtszeit (Rot-Grün) das Gesetz für den Emissionshandel so ausgestaltet, dass es für die RWE-Braunkohle-Emissionen günstig ausfiel. Nun, im Februar 2006, hat Herr Clement einen Posten als Aufsichtsrat bei RWE-Power bekommen, der für Braunkohle- und Kernenergie zuständigen RWE-Tochter. Ein verspätetes „Dankeschön“?
Zufall ? oder Verflechtung ?
Ferner beschäftigt sich der RWE-Verhaltenscodex ausgiebig mit dem Thema Korruption:
„…monetäre Zuwendungen von Dritten darf ein RWE-Mitarbeiter weder fordern oder entgegennehmen, noch anbieten oder gewähren. Dies gilt ohne Ausnahme und insbesondere gegenüber Amtsträgern, auch solchen ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen…“( RWE-Verhaltenscodex Art. 12, Außenbeziehungen)
Dagegen steht wieder die düstere Realität:
- In Lesotho wurden 2003 die RWE-Tochterunternehmen Lahmeyer Consulting Engineers, Concor und Hochtief (inzwischen gehört Hochtief nicht mehr zu RWE) wegen Bestechung im Zusammenhang mit dem „Lesotho Highland Water Project“ zu Strafzahlungen von insgesamt 1,48 Millionen US-Dollar verurteilt !
- Ein anderes Beispiel sind die internationalen Aktivitäten der RWE-Tochter Thames Water in Indonesien. Jahr 1995 begannen Verhandlungen zwischen Thames Water und dem damaligen Indonesischen Diktator Suharto mit dem Ziel, zusammen mit Suez die Wasserversorgung der Hauptstadt und Mega-Metropole Jakarta übernehmen zu wollen. Weil die damaligen Gesetze keine Beteiligung ausländischer Unternehmen an der Wasserversorgung zuließen, hatte der Diktator im Juli 1996 kurzerhand dieses Gesetz außer Kraft gesetzt. Danach, 1997 wurde die Privatisierung beschlossen und dem Sohn des Diktators, Sigit Suharto eine fetten Beteiligung an der neuen Gesellschaft vermacht. Ein Korruptions-Vorgang, der bis heute nicht wirklich aufgearbeitet wurde. 1998 folgte der Sturz des Diktators, die Verträge mit Thames Water wurden annulliert, aber kurze Zeit später wieder neu verhandelt. Heute sind immer noch-, oder wieder Suez und Thames Water die privaten Wasserversorger in Jakarta, mit dem hinlänglich bekannten Leidensweg für die Bevölkerung. Immer wieder Erhöhungen des Wasserpreises, schwere Verunreinigungen, unter anderem mit Schwermetallen und Reinigungsmitteln, sowie die Belastung durch einen Knebelvertrag, der festlegt, dass bei vorzeitiger Beendigung alle Investitionen des Investors an diesen zurückgezahlt- (die Einnahmen darf RWE-Thams Water natürlich behalten) und dass die vereinbarten Profite für die Vertragslaufzeit an den Konzern gezahlt werden müssten. Im Jahre 2003 wurde schließlich der Britische Botschafter eingeschaltet, um bei der Regierung eine weitere Wasserpreiserhöhung durchzusetzen. Anfang 2004 wurde daraufhin der Wasserpreis um weitere 30 % erhöht.
Wenn das Wasser in Indonesien zu sehr verschmutzt ist, gibt es für die Bürger eine Alternative: sie können dann vom französischen Konzern Danone ihr eigenes Wasser in Flaschen abgefüllt (zurück-)kaufen, natürlich zu einem viel höheren Preis. Von Danone und anderen Multis wurden bereits viele Quellen in Indonesien „geplündert“ und zu Rendite-Maschinen umfunktioniert.
Oder ein anderer Passus aus dem Kodex, der besonders interessant klingt:
„… RWE erkennt die Mitverantwortung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter für die Entwicklung des Gemeinwohls ausdrücklich an…“ ( Art. 17 Außenbeziehungen, RWE-Verhaltenscodex)
Werfen wir dazu einen Blick nach Berlin. Seit die Finanzsenatorin Anette Fugmann-Heesing (SPD) das Ruder übernommen hatte, war das „Tafelsilber“ nicht mehr sicher und sie verscherbelte städtische Wohnungen, Strom- und Gasbetriebe ganz und die Wasserbetriebe von Berlin zu
49,9 % an ein Konsortium aus RWE-Thames Water und Vivendi, heute Veolia.
Die Bilanz bis heute: um 25% gestiegene Wasserpreise, Abverkauf von wertvollen Grundstücken, Halbierung der Erhaltungsinvestitionen, sowie ein dreister Knebelvertrag, der den Steuerzahler zig Millionen kostet: es wurde eine Renditegarantie von ca. 8 % auf das betriebsnotwendige Kapital der Wasserbetriebe vereinbart-, also auf eine ständig steigende Bemessungsgrundlage-, und das für einen Zeitraum von 28 Jahren! Das bedeutet eine vertragliche Absicherung wachsender Rendite zu Gunsten von RWE und Veolia und zu Lasten der Bürger ! Wie kann es kommen, das Politiker solche absurden –natürlich geheim gehaltenen- Verträge unterzeichnen, obwohl Sie in ihrem Amtseid geschworen haben, die Interessen der Bürgerschaft- und nicht die der Konzerne zu vertreten? Viele Berliner fordern deshalb aktuell die Re-Kommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe und die Offenlegung der Geheimverträge! Damit sieht sich RWE im eigenen Land mit den gleichen Forderungen konfrontiert, wie sie derzeit auch in den USA erhoben werden.
Zum Thema Gemeinwohl hat RWE aber noch mal einen draufgesetzt: in einer 62-Seiten Lektüre „Planet Water, Liquid thinking, practical Solutions“ sind wunderschöne Wasserbilder zu finden, endlose Erklärungen darüber, wie RWE die Wasserprobleme der Welt lösen-, und wie sich die geballte „Mitmenschlichkeit“ über den Planeten ergießen soll.
(web: www.rwethameswater.com und da unter publications& download )
Im Bezug auf die konkreten Auseinandersetzungen in den USA, wo die Bürger ihr Wasser in öffentlicher Hand haben wollen, sind folgende Sätze wichtig:
1. „…Thames Water möchte nur geschäftliche Beziehungen zu Menschen unterhalten, die mit uns auch Geschäfte tätigen wollen, nicht aber mit Menschen, die gezwungen werden, gegen ihren Willen, mit dem Privatsektor zu verhandeln…
2. … Thames Water unterstützt nicht die Bestrebungen der WTO oder anderer multilateraler Institutionen, staatliche Autoritäten zu zwingen ihren öffentlichen Bereich zu liberalisieren…
3. … bei der erfolgreichen Planung und Bereitstellung von Dienstleistungen arbeitet RWE Thames Water mit den wichtigen „Stakeholders“ zusammen, wie den lokalen Regierungen, den lokalen Beschäftigten und den lokalen Gemeinschaften….“
Wenn man diese drei Sätze von RWE ernst nimmt, und das muss man im konkreten Fall, dann bestehen gute Chancen, dass die Bürger in den USA ihr Wasser zurückbekommen.
Zusammenfassend und abschließend stellt sich die Frage, was können Einzelne tun, was können aktive Gruppen und Initiativen tun, um die Bürger in den USA
(und natürlich auch in Berlin) bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen ?
- Um wirklich sicher zu gehen, das RWE die Ernsthaftigkeit des Anliegens erkennt, ist es erforderlich, dass die internationale Gemeinschaft mit mobilisiert und das Anliegen der Bürger in den USA mit unterstützt und diese Nachricht so weit wie möglich verbreitet. Besonders wichtig ist dabei die Verbreitung in Deutschland, da nun mal der Hauptsitz des Multi-Utility-Konzerns RWE in Deutschland ist.
- Hilfreich sind ebenso alle Gespräche, die im Rahmen- oder vor den Toren der nächsten RWE Hauptversammlung stattfinden wird, in der Grugahalle am Donnerstag,
dem 13. April in Essen.
- Eine andere Form der Unterstützung könnten Gespräche mit den kommunalen Aktionären von RWE sein, die unter dem Dach des VKA organisiert sind (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH, Dreilindenstrasse 71, 45128 Essen,
Tel. 0201 – 22 13 77, Fax: 0201 – 22 29 74
- Sinnvoll sind sicherlich auch Gespräche mit- oder Briefe an die RWE-Zuständigen oder Vorstände: Herr Harry Roels, Vorsitzender, sowie Herr Dr. Klaus Sturany, Herr Berthold Bonekamp, Herr Jan Zilius und Herr Alwin Fitting, oder Herr Dr. Thomas R. Fischer, Vorsitzender des Aufsichtsrats. (Hinweis: Herr Harry Roels wird voraussichtlich Verständnis für die Forderung der Bürger in den USA haben, weil in seinem Heimatland, den Niederlanden, seit Jahren die Privatisierung der Wasserversorgung verboten ist.)
Adresse:RWE AG, Opernplatz 1, 45128 Essen, Web: www.rwe.com
Telefon: 0201 – 12 00, Fax: 0201 – 12 15 744
Wenn genügend Menschen helfen, kann es gelingen, dass neben Städten wie El Alto, La Paz, Cochabamba, Santa Fe, Atlanta, Grenoble, Potsdam, u.a. die Bürger ihr Wasser zurückbekommen und sich die Liste der erfolgreichen Rekommunalisierungen um weitere Städte und Gemeinden verlängern lässt !
Kontakt in den USA bezüglich dieses Aufrufs:
Victoria Kaplan, nationale Koordinatorin von „Food and Water Watch“
Telephon aus Deutschland: 001 – 202 – 797 – 6556
1400 16 th St NW, Suite 225
Mail: vkaplan@fwwatch.org
Web: www.foodandwaterwatch.org
12 Januar 2006
Ein Regierungssozialist in Aktion. Gaspreisexplosion jetzt doch kein Fall fürs Kartellamt
Seit gestern müssen Privatkunden zwischen 8 und 12 Prozent mehr zahlen. Für einen Durchschnittshaushalt sind das rund zehn Euro im Monat. Die Tarife waren zuletzt im Oktober und davor im Dezember 2004 gestiegen. Innerhalb eines Jahres ist Erdgas für die Berliner Privathaushalte damit fast um ein Drittel teurer geworden.
Kritik an ihrer Preispolitik weist die Gasag zurück und verweist auf den Weltmarkt.
In der Tat sind die Grenzübergangspreise für Gasimporte im selben Zeitraum nach Erhebungen des Bundesamtes für Wirtschaft sogar um 40 Prozent gestiegen.
Hintergrund ist eine mehr als 30 Jahre alte Vertragsvereinbarung zwischen deutschen Gas-Importeuren und Exporteuren aus den Förderländern: die so genannte Ölpreisbindung, die die Preisschwankungen beim Rohöl auf die Gastarife überträgt. Rohöl ist seit 2004 um mehr als 80 Prozent teurer geworden.
Bundeskartellamt, Verbraucherschutzorganisationen wie auch die Europäische Kommission kritisieren die Bindung als überholt - eine überzeugende Strategie gegen das internationale Gaskartell ist bislang jedoch nicht erkennbar.
In Berlin versorgt die Gasag als Monopolist rund 660.000 Haushalte. Ob ihre Preise tatsächlich den Kosten entsprechen oder doch überhöht sind, könnte nur eine detaillierte Offenlegung der Kalkulation zeigen.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) hatte erst im Oktober eine kartellrechtrechtliche Prüfung angekündigt, falls der Versorger im Januar nochmals die Preise erhöhe. Dies ist nun geschehen. Wird der Senator ein Prüfverfahren einleiten? Jetzt will die Wirtschaftsverwaltung nur noch geplante "Gespräche mit der Gasag" bestätigen und teilt mit: "Bisher ergab die Beobachtung der Gasag keine Ansatzpunkte für ein Eingreifen der Kartellbehörde."
08 Dezember 2005
Simple Wahrheit
Datum: Thu, 08 Dec 2005 22:06:23 +0100
Von: Jörn Boewe
Rückantwort: jboe@fab.de, mail@jboe-reporting.de
An: Matthias Kolbeck
Sehr geehrter Herr Kolbeck,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Nein, mir ist nicht entgangen, dass es sich bei beiden Szenarien um unterschiedliche Modellrechnungen für einen Ausstieg handelt.
Die in "Szenario 2" geschätzten Kosten trägt das Land nämlich auch wenn die Privatisierungsverträge nicht gekündigt werden (durch Einnahmeverluste, Gewinnverzichte im Rahmen der disproportionalen Gewinnverteilung und - falls das nicht reicht - vielleicht noch durch Zahlungen an die privaten Gesellschafter aus dem Landeshaushalt).
"Szenario 2" geht von einer Last aus, die sich aus den Verpflichtungen ergibt, die das Land Berlin mit den Privatisierungsverträgen gegenüber RWE und Veolia eingegangen ist (garantierte Rendite von r+2% auf das betriebsnotwendige Kapital bis 2028 zzgl. Abschreibungsdifferenzen etc.)
Damit beschreibt es eben nicht nur die Kosten, die bei einem Ausstieg aus den Privatisierungsverträgen möglicherweise auf das Land zukommen könnten - "Szenario 2" zeigt auch, welche Kosten Berlin bei einem Nicht-Ausstieg mit Sicherheit entstehen.
Ich gebe Ihnen trotzdem recht und korrigiere meine ursprüngliche Arbeitshypothese: Eine Berechnung der Senatsverwaltung für Finanzen, dass der Ausstieg aus den Privatisierungsverträgen um mindestens eine Milliarde Euro günstiger für das Land Berlin wäre als die Fortführung der Verträge, existiert in der Tat nicht. Die Senatsverwaltung hat überhaupt keine Ahnung, was der Ausstieg aus den Verträgen kosten würde. Es könnten zwei oder drei Milliarden sein, vielleicht ein bisschen mehr.
Ich weiß es auch nicht.
Wenn sich heute drei Freiberufler zusammentun, um gemeinsam ein kleines Büro anzumieten, schreiben sie die Bedingungen für den Fall des Scheiterns oder Austritts aus der Gemeinschaft auf ein Blatt Papier. Aber bei so einem Milliardending kann man das natürlich schon mal vergessen. Wieviel hat das Land damals an Berater und Anwälte gezahlt? Zwischen 70 und 80 Mio. Euro. War wohl zuwenig. Qualität hat eben ihren Preis.
Anderseits ist diese Situation ja nicht nur schlecht. RWE und Veolia können zufrieden sein, die Sache ist nur für Berlin heikel. Wie das wohl passieren konnte?
Vielleicht sollte ich mir mal anschauen, wer den Vertrag damals entworfen hat - auch auf die Gefahr hin, dass Sie mich dann wieder Verschwörungstheoretiker nennen. Das kommt nicht hin, Herr Kolbeck. Ich bin überhaupt kein Theoretiker, ich bin Praktiker.
Im Übrigen werfe ich der Senatsverwaltung nicht vor, die Bürger zu belügen. Weder pauschal, noch im konkreten Fall. Ich habe nur eine Frage gestellt und Sie haben geantwortet. Dafür vielen Dank.
Was simple Wahrheit mit dem SVZ und der Berlikomm angeht ... "Dreistelliger Millionenbereich" ist ein bisschen vage. Schicken Sie mir doch bitte die Zahlen, und ich stell sie auf die Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
06 Dezember 2005
AW: normale Frage
To: jboe@fab.de ; mail@jboe-reporting.de
Sent: Tuesday, December 06, 2005 7:50 PM
Subject: AW: normale Frage
Sehr geehrter Herr Boewe,
um ein Mißverständnis, ob absichtlich oder unabsichtlich, handelt es sich in der Tat - und zwar auf Ihrer Seite. Offenbar sind Sie der Auffassung, das Papier, dessen erste Seite Sie mir geschickt haben, stelle mit "Szenario 1" und "Szenario 2" die Alternativen "Zurückkaufen" vs. "Status Quo" einander gegenüber. Das ist aber nicht der Fall, und daher sagt dieses Papier auch mitnichten aus, dass ein Rückkauf für das Land Berlin wirtschaftlich vorteilhaft sei.
Lesen Sie einfach genau, dann wird es deutlich: Beide Szenarien beziehen sich auf die (irreale) Überlegung eines "Rückkaufs" und beschäftigen sich mit der Frage, welche Zahlung die Investoren in einem solchen Fall vom Land Berlin verlangen würden bzw. könnten - also den zu erwartenden Lasten im Fall eines Vertragsbruchs durch das Land Berlin. Szenario Eins fusst auf der Annahme, es müsse dann "nur" der Kaufpreis zurückerstattet werden. Szenario Zwei fusst (grob überschlägig) auf der Annahme, die Investoren würden in einem solchen Fall versuchen, für die ihnen auf lange Sicht (auch in der Zukunft) entgehenden Erträge entschädigt zu werden - was wahrscheinlich wäre. Wie Sie sehen, widerspricht dies nicht der von Ihnen zitierten Feststellung aus dem Widerspruchsbescheid in Sachen Akteneinsicht: Eine Berechnung der Senatsverwaltung für Finanzen, dass der Ausstieg aus den Privatisierungsverträgen um mindestens eine Milliarde Euro günstiger für das Land Berlin wäre als die Fortführung der Verträge, existiert nicht.
Wir pflegen übrigens weder Bürger noch Journalisten zu belügen, ich finde diesen Vorwurf ungeheuerlich. Vielleicht sollten Sie es in Ihrer Berichterstattung zum Thema zunächst einmal selbst mit der Wahrheit genauer nehmen - auch wo sie vielleicht nicht zu ihrem vorgefassten Erklärungsmuster ("Teilprivatisierung=Gaunerei") passt. Man kann von einem Journalisten erwarten, dass er auch Fakten zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt, die seiner ursprünglichen Arbeitshypothese nicht entsprechen. Ihr 'Waterblog' folgt leider offenbar anderen Prinzipien: Legendenbildung und Verschwörungstheorie unter Ausblendung der nicht ins vorab festgelegte Bild passenden Aspekte der Realität. Sie wollen ihren Lesern ja nicht einmal die simple Wahrheit zumuten, dass ohne die privaten Mitgesellschafter das Land/der Steuerzahler z.B. auch die Abwicklung der finanziellen Altlasten Schwarze Pumpe und Berlikomm allein zu tragen gehabt hätte - eine Belastung im dreistelligen Millionenbereich.
Mit besten Grüßen,
Matthias Kolbeck
- Pressesprecher -
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Normale Frage
Datum: Tue, 06 Dec 2005 14:29:21 +0100
Von: Jörn Boewe
Rückantwort: jboe@fab.de, mail@jboe-reporting.de
An: Matthias.Kolbeck@senfin.verwalt-berlin.de
Sehr geehrter Herr Kolbeck,
mit dem verwaltungsrechtlichen Verfahren nach dem IFG hat diese Angelegenheit nur am Rande zu tun.
Dass die Finanzverwaltung in der Frage der Akteneinsicht in die Privatisierungsverträge eine andere Rechtsauffassung vertritt als ich, ist völlig okay und wäre gegebenfalls eine Frage, die nur die Verwaltungsgerichte klären könnten. Damit werde ich Ihre Zeit nicht verschwenden.
Darum geht es hier aber nicht. Es geht es überhaupt nicht um juristische Dinge.
Die Frage ist, ob ich als Bürger damit rechnen muss, von der Finanzverwaltung mit falschen Tatsachenbehauptungen abgespeist zu werden. Als Journalist wissen Sie doch, was das ist. Manchmal passiert es aus Fahrlässigkeit. Jemand hat sich schlecht informiert - naja, sowas ist peinlich, kommt aber vor. Man entschuldigt sich und stellt die Dinge richtig.
Wer sowas dagegen vorsätzlich macht, muss es sich gefallen lassen, wenn man ihn einen Lügner nennt.
Auch das gilt nicht jedem als ehrenrührig. Sie erinnern sich, vor sieben Jahren verkündete Franz Müntefering, der schlaue Fuchs, seinen Schlüsselsatz, dass man "Journalisten doch belügen" dürfe. Offenkundig hat das seiner Karriere nicht geschadet. Immerhin war er aber so ehrlich zuzugeben, dass er hin und wieder öffentlich lügt - und wir haben den Vorteil davon, dass wir wenigstens bescheid wissen, woran wir mit ihm sind. Das ist doch fast sowas wie ein fairer Deal.
Ich weiß ja nicht, wie die Dinge in Ihrem Hause in diesem Fall liegen. Hat sich nur jemand geirrt? Oder darf man die Bürger belügen? Wollen Sie - Ihre Behörde, Ihr Dienstherr - diesen doch sehr unschönen Eindruck wirklich im Raum stehen lassen?
No comment?
Ich für meinen Teil würde der Finanzverwaltung gern die Gelegenheit geben, die Sache gerade zu rücken und stelle deshalb meine ganz normale journalistische Frage:
Existiert diese Berechnung nun oder nicht? Und wenn ja: Wieso wird ihre Existenz bestritten - in einem amtlichen Dokument - um einen - unbequemen - Antrag in Akteneinsicht zurückzuweisen? Hält man das in Ihrem Hause für legitim?
Vielleicht war es ja auch nur ein Versehen oder ein Missverständnis. Das wäre doch das Beste für alle Beteiligten, meinen Sie nicht auch?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
Re: Was soll man davon halten?
wie Sie wissen, sind Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG sind nicht Angelegenheit des Pressesprechers - bitte halten Sie sich in dieser Sache auch weiterhin an den Dienstweg. Für normale Presseanfragen stehe ich Ihnen natürlich - wie gewohnt - zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kolbeck
- Pressesprecher -
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www.berlin.de/sen/finanzen
05 Dezember 2005
Was soll man davon halten?
Datum: Mon, 05 Dec 2005 17:20:41 +0100
Von: Jörn Boewe
An: pressestelle@senfin.verwalt-berlin.de
Sehr geehrter Herr ...,
im März hatte ich bei der Senatsverwaltung für Finanzen einen Antrag auf Akteneinsicht in die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein, der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Soweit so gut und auch nicht sonderlich überraschend. Allerdings gibt es im Widerspruchsbescheid (ZS AbtL 4 - Just 27/05) etwas, das mich dann doch verblüffte.
Dort schreibt Herr B. von der Rechtsabteilung:
"Eine Berechnung der Senatsverwaltung für Finanzen, dass der Ausstieg aus den Privatisierungsverträgen um mindestens eine Milliarde Euro günstiger für das Land Berlin wäre als die Fortführung der Verträge, existiert nicht, deshalb konnte wohl auch kein Quellennachweis vorgelegt werden."
Ich weiß nicht, was ich von dieser Aussage halten soll, aber vielleicht können Sie mir den Gefallen tun und Herrn B. fragen, wofür er das Dokument hält, das ich Ihnen als Anlage beifüge.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
29 November 2005
WASG fordert Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe
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Angeblich will sich die RWE als Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe zurückziehen
Obwohl der Energiekonzern RWE dementiert, halten sich hartnäckig Branchengerüchte, dass der Miteigentümer der Berlinwasser-Holding seine Anteile an dem großen Versorgungsunternehmen verkaufen will – entweder an das Land Berlin oder an den privaten Gesellschafter Veolia. Berlin ist mit 50,1 Prozent Mehrheitseigentümer. Unter dem Dach der Holding arbeiten die Berliner Wasserbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Diese komplizierte Konstruktion wurde 1998 erfunden, als der Senat aus CDU und SPD die Berliner Wasserversorgung teilweise privatisierte. Für knapp 1,7 Milliarden Euro kauften RWE und Veolia (damals noch Vivendi) 49,9 Prozent der Anteile vom Land. Im Konsortialvertrag wurde festgelegt, dass die Kaufverträge erst 2028 auslaufen und frühestens 2023 kündbar sind. Nur aus „wichtigem Grund“, also bei groben Vertragsverletzungen könnten Käufer oder Verkäufer vorzeitig aussteigen. Es sei denn, alle Gesellschafter einigen sich auf die Kündigung oder auf neue Verträge.
Die bestehenden Verträge – und das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Teilprivatisierungsgesetz – sind seit Jahren umstritten. Wirtschafts- und Finanzexperten aus allen fünf Parlamentsparteien halten den – für das Land angeblich so lukrativen Verkauf von 49,9 Prozent der Wasserbetriebe – für einen Rohrkrepierer. Denn das Gesetz und die Verträge garantierten den privaten Investoren langfristig eine sehr attraktive Kapitalverzinsung, hauptsächlich auf Kosten der Kunden. Seit Januar 2004 stiegen die Wasserpreise in Berlin um 20 Prozent. Eine weitere Tarifanhebung wurde bereits angekündigt. In der SPD wird deshalb seit Monaten diskutiert, ob die teilweise Privatisierung des Wasserunternehmens nicht rückgängig gemacht werden kann. Am Sonnabend forderte ein SPD-Landesparteitag den Senat auf zu prüfen, unter welchen Bedingungen dies möglich sei. Wohl nur, so viel lässt sich jetzt schon sagen, wenn das Land für den Rückkauf der Anteile mindestens 1,7 Milliarden Euro Kredite aufnimmt.
Parallel zu dieser Debatte wurde in Unternehmenskreisen das Gerücht gestreut, die privaten Investoren hätten die Lust an ihrem Berliner Engagement verloren. Helmut Lölhöffel, Sprecher von Veolia Water Deutschland, widersprach gestern energisch. „Die Partnerschaft mit Berlin funktionierte bisher ausgezeichnet, und wir sind sehr daran interessiert, diese Zusammenarbeit fortzusetzen.“
Das RWE-Vorstandsmitglied Klaus Sturany sagte kürzlich bei der Vorstellung des Quartalsberichts, dass es im Unternehmen keine Diskussionen über einen Ausstieg aus der Wasserholding gebe. Allerdings hat sich die RWE schon aus dem Wassergeschäft in USA und Großbritannien zurückgezogen. Im Fall des Falles würde sich der Partner Veolia dem Vernehmen nach nicht dagegen sperren, die RWE-Anteile zu übernehmen.
Quelle: Tagesspiegel, 28.11.2005
28 November 2005
Persilschein für die GASAG
Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, Pressemitteilung vom 28.11.2005:
"Mit Schreiben vom 22. November 2005 hat die GASAG die Landeskartellbehörde Berlin und die Verbraucherzentrale Berlin darüber informiert, dass ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Preisanpassung zum 01. Oktober 2005 folgendermaßen testiert hat:
„Die GASAG hat zum 01.10.2005 ihre veröffentlichten Gaspreise um 0,5 ct/kWh angehoben. Nach unseren Berechnungen steigen die spezifischen Gaseinkaufskosten für den Zeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2005 im Vergleich zum vorherigen Zeitraum (01.12.2004 bis 30.09.2005) mindestens im gleichen Umfang wie die zum 01.10.2005 vorgenommene Tarifpreiserhöhung um 0,5 ct/kWh.“
Darüber hinaus hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen festgestellt, dass die spezifischen Gaseinkaufskosten der GASAG im ersten Quartal 2006 weiter ansteigen."
27 November 2005
SPD-Parteitag: Senat soll Ausstieg aus Privatisierung der Wasserbetriebe prüfen
Trotz der derzeit günstigen Meinungsumfragen mahnte der SPD-Landeschef Michael Müller: Es gebe keinen Grund, sich selbstzufrieden zurückzulehnen. Dennoch geht die SPD-Spitze recht optimistisch ins Wahljahr 2006. Die Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus ist fast abgeschlossen. Zwar wird Klaus Wowereit erst im Mai auf einem Landesparteitag zum Spitzenkandidaten gekürt, aber sein Ortsverband Halensee hat ihn als erstes SPD-Gremium bereits einstimmig nominiert. Zudem freut sich die Partei über rund 1000 Neueintritte in diesem Jahr, sie ist damit um 600 Mitglieder gewachsen. Zuletzt war die Mitgliederzahl stark rückläufig.
Laut ihrer gestern beschlossenen wirtschaftspolitischen Linie will die SPD zukunftsträchtige Branchen und den Mittelstand fördern. Die Tarifautonomie dürfe nicht angetastet werden. SPD-Landeschef Müller bekannte sich ausdrücklich zu den öffentlichen Versorgungsunternehmen. Zudem forderte der Parteitag den Senat auf zu überprüfen, ob die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückgängig gemacht werden kann. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisierte die wirtschaftspolitischen Vorhaben als „realitätsfremd, oberflächlich und widersprüchlich“. So sei die Privatisierung öffentlicher Betriebe ausgeblendet worden. Zudem wolle die SPD Fördermittel weiterhin nach dem Gießkannenprinzip verteilen. Auch beim Bürokratieabbau springe die SPD zu kurz. za
Quelle: Tagesspiegel, 27.11.2005
18 November 2005
Steigende Wasserpreise: Schluss mit der Gewinngarantie
VON ULRIKE HEIKE MÜLLER
Beinahe haben wir uns daran gewöhnt. Pünktlich zum 1. Januar erhöhen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) jedes Jahr den Preis für das Nass. Fluchen hilft da wenig. Die 3,7 Millionen Kunden in und um Berlin müssen ein ums andere Mal tiefer in die Tasche greifen und die Preiserhöhung schlucken. Denn anders als beim Strom können sie nicht einfach den Anbieter wechseln. Als Monopolist haben es sich die BWB gemütlich gemacht. Koste es, was es wolle - wir alle brauchen Wasser zum Leben.
Formal begründen die Wasserbetriebe den neuerlichen Preissprung mit dem sinkenden Wasserverbrauch der Berliner sowie mit höheren Energiekosten. Doch ein Blick hinter die Kulissen offenbart eine andere Realität: Die BWB fuhren im vergangenen Jahr einen satten Gewinn ein. Da könnte ein Unternehmen, das zu 50,1 Prozent noch immer in Landeseigentum ist, ruhig auf ein paar Millionen Gewinn verzichten.
Angesichts der lahmen Konjunktur wäre das doch mal ein Beitrag, um die Berliner von ihrer Kaufzurückhaltung abzubringen. Geht aber leider nicht. Weil das Land beim Verkauf von 49,9 Prozent seiner Anteile den Investoren einen hübschen Gewinn garantiert hat. Und damit der Rubel rollt, müssen eben die Preise steigen.
Das kann nicht einfach so geschluckt werden. Die Fachleute in der Preisprüfungsbehörde, die das Vorhaben noch genehmigen müssen, sollten deshalb ganz genau hinschauen, ob es aus wirtschaftlichen Gründen tatsächlich gerechtfertigt ist. Und Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) muss den alten Kaufvertrag noch einmal aus der Schublade holen und prüfen: Die Klausel mit der Gewinngarantie muss weg. Wer Gewinne machen will, muss auch das Risiko dafür tragen - und nicht, wenn es schief geht, sich von den Steuerzahlern alimentieren lassen. So einfach ist das eigentlich.
Quelle: taz berlin, 18.11.2005
Ab Januar wird das Wasser erneut teurer - Beschluss des Aufsichtsrates
Der Wasserpreis ist damit seit 2004 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Künftig kostet ein Kubikmeter Wasser statt 4,67 Euro nun 4,77 Euro. Dabei steigt der Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser von 2,21 Euro auf 2,30 Euro, für einen Kubikmeter Abwasser von 2,45 Euro auf 2,47 Euro. Die neuen Tarife führten pro Person zu Mehrausgaben von durchschnittlich 0,8 Cent pro Tag - oder jährlich von 2,89 Euro, sagte der Sprecher der Wasserbetriebe, Stephan Natz. "Damit bewegt sich die Tarifanpassung auf der Höhe der Inflationsrate."
Grund für die erneute Preisanhebung seien der weitere Rückgang des Wasserverbrauchs sowie die gestiegenen Energiekosten für Strom und Treibstoff. Der Wasserabsatz in Berlin sei in diesem Jahr erneut um 2,5 Millionen Kubikmeter gegenüber dem Jahr 2004 zurückgegangen, so Natz. Durchschnittlich nutzt jeder Berliner 117 Liter Wasser pro Tag. Für 2006 erwarten die Wasserbetriebe allerdings einen Rückgang um einen weiteren Liter. Damit steigen die Fixkosten - beispielsweise für den Erhalt des Rohrnetzes - und deshalb auch die Tarife.
Eine Umstellung des Tarifsystems von dem reinen Verbrauchspreis auf einen Grund- und einen Mengenpreis - vergleichbar der Strom- und Telefonabrechnung - beschloss der Aufsichtsrat nicht. Wirtschaftssenator Wolf und die Wasserbetriebe wollen ein solch neues System zwar gerne einführen, scheitern bislang aber an dem Widerstand des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD). Der CDU-Abgeordnete Stephan Tromp erklärte am Donnerstag, die Preiserhöhung sei "schädlich" für den Wirtschaftsstandort Berlin. (cri.)
Quelle: Berliner Zeitung, 18.11.2005
16 November 2005
Olympiastadion: Nach Privatpleite übernimmt Berlin die Schulden
Quelle: Morgenpost Newsticker
Felicitas Kubala, sportpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus erklärte dazu:
Olympia-Stadion – Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren
Das Land Berlin muss für die Verluste der Olympia-Stadion GmbH einstehen, nachdem die Walter-Bau GmbH in die Pleite gegangen ist. Die Probleme der Vermarktung des Olympia-Stadions und der schwelende Konflikt um den Lärmschutz, sowie die desolate Situation von Hertha BSC, die ihren Zahlungsverpflichtungen an die Betreibergesellschaft nicht nachkommen konnte, wurden lange unter den Tisch gekehrt.
Jetzt wurde wieder einmal eine Berlin-typische Lösung gefunden: Die Gewinne werden privatisiert und die Verluste sozialisiert. Kredite der Betreibergesellschaft in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro und eine zusätzliche Zinslast von 2 Millionen Euro pro Jahr werden auf den Landeshaushalt abgewälzt.
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Lafontaine: Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückgängig machen!
"Selbstverständlich müssen viele Privatisierungen der letzten Jahre rückgängig gemacht werden. Das fängt bei den Berliner Wasserbetrieben an. Im Bildungssystem wie im Gesundheitssystem hat der Staat die Aufgabe, für das Wohl der Allgemeinheit zu sorgen – Privatschulen und private Leistungen bei der medizinischen Betreuung sind nur als Ergänzung sinnvoll."
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Quelle: junge welt, 15.11.2005
15 November 2005
Kriminalität: 150 Beschuldigte im Frankfurter Immobilien-Skandal
13. November 2005 Der „Frankfurter Immobilien-Skandal” ist längst über sich hinausgewachsen. Berlin, München, Prag oder London tauchen in den Akten der Staatsanwaltschaft als Adressen auf, mal als Standorte ruchbarer Investitionen, mal als Büroanschrift von Verdächtigen oder Zeugen. Ein Ende der Ermittlungen ist laut Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, nicht abzusehen. Das liegt zum einen an der großen Zahl von rund 150 Beschuldigten - rund zwei Dutzend saßen bisher in Untersuchungshaft -, aber auch an den weitreichenden Verästelungen und an den Schattierungen der Korruptionsaffäre. In ihrem Dunstkreis tauchten sogar illegale Geschäfte bei der Vermittlung von Putzkräften in Hotels auf.
Der neueste Ableger führt wieder zurück in die Frankfurter City. Derzeit sind fünf Männer inhaftiert, die beschuldigt werden, bei den Aufträgen für den Umbau des Japan-Centers manipuliert zu haben. Der die Finanzwelt vor allem irritierende Kern der Affäre, der Verdacht, daß hochrangige Manager von Immobilienfonds gegen Schmiergeld oder private Vergünstigungen Hochhäuser ins Portfolio nahmen, erscheint inzwischen eingekreist.
Illegale Nebeneinkünfte bei Geschäften mit 18 Immobilien
Als sicher stufen die Ermittler ein, daß beim Erwerb oder der Vermarktung von 18 Immobilien illegale Nebeneinkünfte erzielt wurden; mit einiger Wahrscheinlichkeit wird sich die Zahl der Objekte noch deutlich erhöhen. In Frankfurt zählen dazu unter anderen das von der Deutschen Bank errichtete Investment Banking Center (IBC) in der Nähe der Messe und das Skyper-Hochhaus des Deka-Fonds, außerdem in Wiesbaden ein Komplex im Abraham-Lincoln-Park. Das von den Machenschaften berührte Investitionsvolumen wird derzeit auf drei bis vier Milliarden Euro geschätzt, aber am Ende der Ermittlungen könnten es auch fünf sein, heißt es.
Die Summe der Schmiergelder - eingerechnet Vergünstigungen wie die Hilfe beim Bau von Privathäusern - beträgt nach vorläufigen Berechnungen mehr als zwölf Millionen Euro. Zu der sogenannten Angestelltenbestechung kämen als mögliche Delikte Untreue, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung hinzu, berichtet die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Daß Schmiergeld nicht als Einnahme angegeben wurde, ist für die Ermittler nicht überraschend, aber als neue Komponente kam offenbar hinzu, wie die Geberseite den Fiskus prellte: Ein auch als Kunstmäzen bekannter Frankfurter Immobilienkaufmann steht im Verdacht, zur Verschleierung der Bestechungszahlungen Scheinrechnungen für nie erbrachte Beratung erstellt und als Mittelsmann das Schmiergeld weitergeleitet zu haben. Über Verlustvorträge soll er es vermieden haben, für die „Beratung” Steuern zahlen zu müssen.
Keine Anzeichen für Netzwerk
Obwohl die Manipulationen gut organisiert gewesen seien, gebe es keine Anzeichen für ein in der Branche weitverbreitetes Netzwerk, sagt Oberstaatsanwältin Möller-Scheu. Es war wohl eher ein Gewebe von freundschaftlichen Beziehungen und Geneigtheiten der Akteure am Finanzplatz Frankfurt. Zu Beginn der Ermittlungen hatte sich nicht ahnen lassen, welche Kreise der Fall ziehen würde. Die Unterlagen füllen nach einer Serie von Durchsuchungen inzwischen mehrere hundert Umzugskisten.
Der Chef der Frankfurter Korruptionsermittler, Wolfgang Schaupensteiner, hatte die Ermittlungen im Jahr 2003 gegen einen Gebäude-Manager einer Immobilentochter der Deutschen Bank eingeleitet. Der inzwischen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilte frühere „Edelhausmeister” des Frankfurter Trianon-Hochhauses - wie sich der Neunundfünfzigjährige im Prozeß selbst nannte - hat nach den Feststellungen des Landgerichts insgesamt rund eine Million Euro dafür kassiert, daß er Firmen bei Bauaufträgen oder der Beschaffung von Computern bevorzugte.
Das war zwar auch für die hartgesottenen Frankfurter Strafverfolger eine beachtliche Dimension, aber auch zu ihrer Überraschung nur der Einstieg zu einer höheren Ebene der Korruption. Im Sommer 2004 schließlich schreckte die Entlassung des Deka-Fonds-Geschäftsführers Michael Koch „wegen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten” die Branche auf. Er wurde ebenso verhaftet wie Hans Günter Seckerdieck, damals Manager der Fondsgesellschaft DG Anlage, zuvor bei der Deutsche-Bank-Tochter DB Real Estate.
Eine Art Kartell entwickelt
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und der Wirtschaftsfachleute der Kriminalpolizei hatten sie zusammen mit ihrem „Berater” eine Art Kartell entwickelt: Bauunternehmer, Architekten, Makler oder Projektentwickler erhöhten ihre Chancen, von den Fonds finanziert oder beauftragt zu werden, indem sie deren Managern „Provision” zukommen ließen. Aber auch an Transaktionen zwischen den Fonds sollen diese wechselseitig profitiert haben. Ob und in welchem Ausmaß Anleger dadurch geschädigt wurden, ist jedoch offenbar auch von Wirtschaftsprüfern schwerer zu bemessen, als es zunächst den Anschein hatte: So soll ein Architekt, dem ein Fondsmanager zu verstehen gegeben habe, er könne entscheiden, wer den Auftrag zur Planung eines Hochhauses erhalte, das Schmiergeld vom späteren Honorar abgezweigt haben.
Noch komplizierter wird es, wenn im nachhinein bewiesen werden muß, daß der Preis zum Zeitpunkt der Immobilientransaktion nicht marktgerecht gewesen sei. Die Kooperation mit den Banken als den Müttern der Fonds sei gut, heißt es aus Justizkreisen. Aber auch sehr aufwendig: Mittlerweile ist der Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu den Vorfällen eingetroffen. Allerdings eignet sich das Werk kaum als Bettlektüre. Es ist rund 600 Seiten dick, prall gefüllt mit Zahlen, Bilanzen, Marktanalysen.
Quelle: Rhein-Main-Zeitung, 15.11.2005
Große Koalition will börsennotierte Immobilienwerte
Die Koalitionäre wollen jedoch zunächst sicher stellen, daß eine verläßliche Besteuerung der Erträge beim Anleger gesichert ist und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind. Das Finanzministerium hatte eine Einführung bislang für Beginn des kommenden Jahres in Aussicht gestellt. Nun ist es fraglich, ob sich dieser Zeitplan noch halten läßt. Im Koalitionsvertrag findet sich kein Datum.
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert die Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) hingegen noch im Jahr 2006. "Nur mit Reits haben Bauträger und andere immobilienwirtschaftliche Unternehmen die Möglichkeit, sich die nötige Liquidität für Investitionen zu beschaffen", sagte BFW-Vorsitzender Walter Rasch. Bisher konnten Immobilienunternehmen diese Liquidität in der Regel über Banken bekommen. Dies wird jedoch immer schwieriger. Ursache dafür sind zum einen der Rückzug der öffentlichen Hand aus der Wohnungsbauförderung, vor allem aber die als "Basel II" bekannten neuen Eigenkapitalrichtlinien der Banken, die verschärfte Kriterien bei der Kreditvergabe vorsehen. Nach den Vorstellungen des BFW dürften Immobilien für die Reits vor allem von Industrieunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, aber auch von der öffentlichen Hand veräußert werden. "Wir erwarten ein Mobilisierungspotential in Höhe von 60 bis 100 Mrd. Euro", berichtet Rasch. Der Staat hat nach Auffassung des BFW angesichts der dringenden Haushaltssanierung nicht die Kraft, ein derart großes Investitionspotential zu bewegen.
Besonders wichtig seien die rasche Einführung der Reits und damit die Schaffung eines alternativen liquiden Kapitalmarktes angesichts der sich abzeichnenden konjunkturellen Erholung. "Sollte der Reit-Markt nicht eröffnet werden, könnte der Aufschwung, den der Staat zu stimulieren versucht, verpuffen, mit allen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt", so Rasch. Mit der Einführung von Reits könnte die öffentliche Hand dagegen stille Reserven mobilisieren und so Haushaltsmehreinnahmen erwarten.
Eile bei der Einführung von Reits sei auch deshalb geboten, weil ausländische Kapitalanleger, die in ihrem eigenen Land bereits über Reits verfügen, auch in Deutschland Immobilieninvestitionen tätigen und damit mit den hiesigen Immobilienunternehmen im Wettbewerb stehen. "Solange hierzulande keine Reits eingeführt werden, bleiben die deutschen Immobilienunternehmen gegenüber den ausländischen Immobilienunternehmen im Nachteil", warnte Rasch. Auch der Anlegerschutz würde durch die Reits verstärkt, hieß es. ru
Quelle: Die Welt, 15. November 2005
14 November 2005
Berliner Wasser: Grüne fordern Neuverhandlung des Privatisierungsvertrags
Quelle: taz, 8.11.2005
02 November 2005
Gasag-Preise: Berliner Senat reagiert nicht deutlich genug
Verbände bemängeln: Berliner Senat reagiert nicht deutlich genug
Von Michaela von der Heydt
Der bundesweit größte Gasversorger, die Berliner Gasag, dreht erneut an der Preisschraube. Und der rot-rote Berliner Senat reagiere zu lasch, kritisieren Verbraucherschützer.
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Quelle: Neues Deutschland, 2.11.05
Wirtschaftssenator Wolf empfiehlt
Anfang Oktober hatte die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft ein diesbezügliches Auskunsftsersuchen an die Gasag gerichtet, auf das der Versorger offenkundig noch nicht geantwortet hat.
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28 Oktober 2005
Berliner Wassergeschäft lukrativ für RWE
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Quelle: www.finanzen.net
Experten: Fixtarif der Gasag zu teuer
Die Verbraucherschützer beklagten zudem die enormen Preiserhöhungen innerhalb eines Jahres. "Die Gaspreis-Erhöhung mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 liegt zwischen 8,62 Prozent bei dem gesetzlichen Tarif und 23,08 Prozent bei dem Tarif Gasag Fix 1 beziehungsweise 25,71 Prozent beim Gasag Fix 2."
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Quelle: Berliner Zeitung, 25.10.2005
25 Oktober 2005
junge welt: Bahn verschrottet Loks und Waggons
Von Winfried Wolf
Die Aufregung ist groß: Am 20. Oktober wurde im ARD-Magazin »Kontraste« (rbb) darüber berichtet, daß die Deutsche Bahn AG funktionstüchtige Waggons und Loks zerstört und verschrottet. Einige von ihnen hätten »sogar noch sechs Jahre TÜV«, heißt es da. Es handle sich um Waggons, »nach denen andere (private) Betreiber händeringend suchen«. »Kontraste« zitiert dabei aus einem »streng vertraulichen Beschluß des (Bahn-) Vorstands, gezeichnet Mehdorn«, in dem es heißt: »Nicht mehr benötigte Güterwagen werden aus ... wettbewerblichen Gründen nicht an Dritte veräußert.«
Besonders harsch fallen die Kommentare aus, weil doch »100 Prozent der Deutschen Bahn AG Eigentum der Steuerzahler sind.«
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24 Oktober 2005
Stunde der Wahrheit im Januar?
Man darf gespannt sein.
Quelle: Der Tagesspiegel, 22.10.2005 und rbb-online.de
20 Oktober 2005
ND: »Das Projekt Linkspartei kann nicht darin bestehen, Fundamentalopposition zu machen«,
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Dass die Forderung nach einem Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe im "Neuen Deutschland" als Ausdruck von "Fundamentalopposition" betrachtet wird, ist schon komisch, obwohl es auch ein bisschen traurig ist.
Wenn er nur "zwei Milliarden Euro" hätte, würde er die Berliner Wasserbetriebe gern zurückzukaufen, sagt Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS). Da Berlin dieses Geld leider nicht hat, könne man eben nichts anderes tun, als den Privatisierungsvertrag zu erfüllen. Was Herr Wolf nicht sagt: Die Fortführung dieses Vertrages kostet das Land Berlin wesentlich mehr - nämlich 3,25 Milliarden. Das Land zahlt also eine Milliarde drauf, die Wasserwerke sind zur Hälfte weg und die Berliner zahlen mit die höchsten Wasserpreise in Europa.
Wolfs Argumentation ist unredlich: Nicht der Rückkauf, sondern die Fortführung des Status quo ist die teuerste Lösung für Berlin.
Natürlich gibt es einige, die mit dieser Lösung gut leben können - die privaten Anteilseigner mit ihrer garantierten Rendite, die notfalls auch aus dem Landeshaushalt gezahlt werden muss. Eine Pfründe, die sie sicher erbittert verteidigen würden - was aber gar nicht nötig ist, denn auf das Verständnis von Senator Wolf können sie bauen.
Harald Wolf ist zwar nicht für das Zustandekommen dieses Ausplünderungsvertrages verantwortlich (das war die große Koalition 1999). Aber er muss sehr wohl verantworten, dass die Berlinerinnen und Berliner, die mit ihrer jährlich steigenden Wasserrechnung die Zeche dieser Privatisierung bezahlen müssen, bis heute nicht einmal Einsicht in die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe nehmen dürfen. Wolfs Behörde ist es, die diese Dokumente unter Verschluss hält. Das Gleiche gilt für die Privatisierungsverträge mit ihrer Renditegarantie für die sogenannten "privaten Investoren" - das sind alles "Geschäftsgeheimnisse".
Dass die Berlinerinnen und Berliner, deren Eigentum hier verschleudert wurde, und auf deren Kosten der famose Vertrag angeblich "alternativlos" fortgeführt werden muss, auch ein berechtigtes Interesse daran haben könnten, wenigstens die Wahrheit darüber zu erfahren, wie sie über den Tisch gezogen wurden - ein solcher Gedanke ist der Wirtschaftsverwaltung so fremd wie nur irgendwas.
Was für ein Armutszeugnis für einen sozialistischen Wirtschaftssenator und diese ganze "rot-rote" Regierung.
14 Oktober 2005
Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) wegen Gaspreisen unter Druck
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Quelle: (ddp-hes)Mittwoch 12. Oktober 2005, 11:03 Uhr
10 Oktober 2005
Nestlés Geschäft mit dem «reinen Leben»
1999 wurde «Pure Life» erstmals in Pakistan und dann in 67 weiteren Ländern des Südens verkauft. Nestlé macht mit dem «blauen Gold» besonders in Schwellenländern wie Brasilien beste Geschäfte, weil hier die öffentliche Wasserversorgung schlecht ist, gleichzeitig aber die Bevölkerungsschicht wächst, die sich den Kauf von Trinkwasser leisten kann. Der Konzern kann mit geringsten Kosten Wasser aus öffentlichen Quellen abpumpen und es mit hohen Gewinnen verkaufen, während die gleiche Öffentlichkeit keine Mittel für eine Verbesserung der Trinkwasserversorgung oder keinen direkten Zugang zu Wasser hat. In Brasilien sind das rund 20 Prozent der Bevölkerung oder 35 Millionen Menschen.
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Quelle: tagesanzeiger.ch , Montag, 10. Oktober 2005
08 Oktober 2005
Berliner Zeitung: Das Gas der Gasag ist doch nicht billig
Christine Richter
Der Berliner Gasversorger Gasag ist im bundesweiten Vergleich doch nicht so billig, wie es Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) kürzlich im Abgeordnetenhaus behauptet hatte. Aus einem Preisvergleich, der Gaspreisdatenbank des WDR (www.gaspreistabelle.de), geht hervor, dass die Gasag von 632 Anbietern in Deutschland auf dem Platz 158 liegt - also im oberen Drittel.
Wirtschaftssenator Wolf hatte erklärt, bundesweit seien nur 13 Anbieter günstiger als die Gasag. Der Senator zeigte sich zwar sehr verärgert über die Gaspreiserhöhung um zwölf Prozent, erklärte aber, dass man bedenken müsse, dass die Gaspreise in Berlin vergleichsweise günstig seien. Dies stimmt nur, wenn man bestimmte Kommunen miteinander vergleicht. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Wirtschaft griff Wolf nämlich auf den so genannten Brennstoffspiegel zurück, der aber nur die Gasunternehmen in den großen und mittleren Städten aufführt. "Da ist der Vergleich mit Berlin aussagekräftiger", meinte dazu die Sprecherin des Wirtschaftssenators, Brigitte Schmidt. Außerdem habe es sich um Daten vor den bundesweiten Preiserhöhungen zum 1. Oktober gehandelt. Anhand der Gaspreistabelle lässt sich dagegen der aktuelle Stand nach den Tarifsteigerungen ermitteln, fand der Sender Fernsehen aus Berlin (FAB) heraus. Und danach verlangt die Gasag zwar weniger als die Stadtwerke in Leipzig oder Tübingen, aber doch mehr als in 474 anderen deutschen Kommunen. Verglichen wurden jeweils die Endpreise pro Jahr bei der Abnahme von 20 000 Kilowattstunden. Bei der Gasag beträgt der Preis demnach 1 179 Euro.
"Die Zahlen sind richtig", sagte Gasag-Sprecherin Josette Honnef am Freitag. Es handele sich um den üblichen Tarif Vario II, allerdings biete die Gasag auch noch günstigere Tarife an. Wenn der Kunde einen Vertrag über 18 Monate abschließe und der Gasag eine Einzugsermächtigung erteile, dann erhalte er den Tarif Aktiv. Der Endpreis belaufe sich dann nur auf 1 118 Euro.
Honnef wies darauf hin, dass auch die Zahlen des Wirtschaftssenators "nicht falsch" gewesen seien. Nach der Preiserhöhung habe sich Berlin "ein Stück verschoben". Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz forderte Wolf auf, für mehr Transparenz bei den Gaspreisen zu sorgen.
Quelle: Berliner Zeitung, 8.10.2005
Berlin für blöd verkauft
VON ULRICH SCHULTE
UND DANIEL SCHULZ
Gasag, Bewag, jetzt auch die Wasserbetriebe - alle wollen mehr Geld. Damit erhöhen genau die Unternehmen die Preise, die einst in Landesbesitz waren und die die große Koalition in den 90ern ganz oder teilweise verkaufte. Hätte das Land die Unternehmen behalten, könnte es Gewinne machen - oder moderate Preise.
Die PDS will die Berliner Wasserbetriebe zurückhaben. "In unserer Partei wird ernsthaft überlegt, ob und wie man die BWB zurückkaufen kann", sagt Linkspartei-Haushaltsexperte Carl Wechselberg. Die Privatisierung sei eine Katastrophe gewesen.
Finanzfachmann Wechselberg führt dafür zwei Gründe an: Erstens wären die Preise unter Landeshoheit nicht so rasant gestiegen wie nach dem Teilverkauf 1999, und dennoch hätte Berlin "gutes Geld verdienen können". Derzeit wollen die Wasserbetriebe ihre Tarife um durchschnittlich 2,5 Prozent anheben, dabei waren diese bereits Anfang 2004 und 2005 um 15 Prozent respektive 5 Prozent gestiegen. Als zweiten Grund nennt Wechselberg, dass die "höchsten Wasserpreise im Bundesgebiet" Investoren verschreckten.
Berlin verkaufte für umgerechnet 1,3 Milliarden Euro 49,9 Prozent der BWB-Anteile an ein Konsortium aus dem Wasserversorger Veolia - früher Vivendi - und dem Essener Energiekonzern RWE. Um die 900 Mitarbeiter mussten seitdem die BWB verlassen. Im Jahr 2004 verdienten die Konzerne 134 Millionen Euro mit Berliner Wasser - etwa so viel wie das Land Berlin auch. "In kommunaler Hand wären die Gewinne geringer", sagt Wechselberg. "Dennoch geht Berlin jährlich eine riesige Summe verloren." Allerdings wurde damals auch verkauft, weil die bankrotte Stadt nicht in neue Rohre und Kanäle investieren wollte.
Deshalb verteidigt BWB-Sprecher Stephan Natz die Privatisierungen: "Berlin hat die Milliarden der Käufer mit Freuden genommen, heute scheinen das einige zu vergessen." In den Wasserbetrieben, aber auch bei der PDS, wird übrigens schon überlegt, neben dem derzeitigen Preis, der allein auf den Wasserverbrauch berechnet wird, den Grundpreis für einen Anschluss einzuführen. Grund: zu niedriger Wasserverbrauch bei zu hohen Kosten für die Infrastruktur.
Leo Kirch hätte an der Gasag seine helle Freude gehabt. Ein Monopol zu besitzen, sagte der einstige Medienzar gerne, sei sein schönster Traum. Wer in Berlin Erdgas braucht, muss zur Gasag. Sie nutzt weidlich, dass ihr kein Konkurrent in die Preispolitik reinredet: Ab 1. Oktober erhöht sie die Preise - je nach Tarif - um bis zu 11,8 Prozent. Seit 1999 ist damit die Kilowattstunde um fast 50 Prozent teurer geworden.
Schließlich sei die Erdgassteuer erhöht worden, der Ölpreis spiele verrückt, argumentiert die Firma - an den sind die Gaspreise gekoppelt. Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) ist anderer Meinung und hat eine kartellrechtliche Prüfung angeordnet.
Wären die Berliner besser dran, wenn das einst öffentliche Unternehmen nicht 1998 verscherbelt worden wäre? Eine sicher zu simple Rechnung: Das Land kassierte damals gut 731 Millionen Euro. Inzwischen fährt das umgebaute Unternehmen jährlich Gewinne von bis zu 60 Millionen Euro ein. Schon nach 12 Jahren haben die neuen Besitzer, Vattenfall Europe, Gaz de France und Thüga, die Kaufsumme wieder drin - und die Garantie, weiter zu verdienen.
Klar, auch das Land hätte damals investieren müssen, auch das Land muss Weltmarktpreise berücksichtigen. Aber hätte der Senat einst Geld in den Versorger gesteckt und dann mit harter Hand gewirtschaftet (Die Zahl der Beschäftigten sank seit 2001 um ein Viertel) würde jetzt der Landeshaushalt profitieren.
Für einen "ernsten strategischen Fehler" hält deshalb Linkspartei-Haushaltsexperte Carl Wechselberg den Verkauf. "Dass das Land natürliche Monopole wie Gas oder Wasser in die Hand privater Investoren gegeben hat, setzt die BerlinerInnen deren Profitinteressen aus." Wäre das Land Eigentümer, könnte es eine moderate Preispolitik betreiben - "wenn das öffentliche Interesse überwiegt."
Die nächste Preiserhöhung? Die Bewag-Offiziellen antworten so diffus, wie eine 15-Watt-Glühbirne leuchtet: "Die Preise bleiben über den Jahreswechsel hinaus stabil." Januar, Februar? "Auf Monats-Ratespielchen lassen wir uns nicht ein." Das heißt, es kann bald wieder so weit sein. Auf den Rechnungen steht dann nur "Vattenfall Europe", der augenfällige Beleg, dass der 1884 gegründete Energieversorger dem Land längst nicht mehr gehört. Zuletzt hatten sich die Strompreise für einen Haushalt zum 1. Januar um 4,7 Prozent erhöht.
Der Handel mit Strom lohnt sich. Und an dem Fakt, dass die Bewag in Berlin der marktbeherrschende Riese ist, hat die Öffnung des Marktes für andere Anbieter 1998 nichts geändert. Der Konzern Vattenfall Europe, der zum Beispiel in den Braunkohlerevieren der Lausitz die Landschaft umgräbt, kann sich über gute Erträge des Berliner Ablegers freuen. Lag der Jahresüberschuss 2002 noch bei 148 Millionen Euro, waren es 2004 schon 271 Millionen Euro.
Die Gewinnkurve klettert stetig, die Beschäftigtenzahlen fallen - wie auch bei den anderen Ex-Landesbetrieben. Ende 2002 arbeiteten noch über 4.900 Menschen bei der Bewag, Ende vergangenen Jahres waren es nur noch gut 4.200.
Das Land hat den Stromversorger 1997 verkauft und dabei "miserabel verhandelt", wie Grünen-Haushälter Oliver Schruoffeneger findet. Der Erlös: 1,48 Milliarden Euro. Nur zur Erinnerung, fast ein Fünftel davon bringt die Bewag den Investoren Gewinn. Jahr für Jahr. Ein Notverkauf sei das damals gewesen, sagt Schruoffeneger. So habe der Diepgen-Senat im Landeshaushalt bereits Erlöse eingeplant, bevor er die Verhandlungen startete. Das Fazit des Grünen: Hätte die Regierung der Versuchung des schnellen Geldes getrotzt, könnte das Land heute den Wirtschaftsstandort Berlin stärken - mit anderen Preisen.
Quelle: taz Berlin lokal Nr. 7788 vom 8.10.2005, Seite 25, 76 Zeilen (TAZ-Bericht), ULRICH SCHULTE / DANIEL SCHULZ
07 Oktober 2005
Auf Kosten der Berliner. Wasserbetriebe wollen schon wieder die Preise erhöhen. Klug ist das nicht
Die Berliner Wasserbetriebe drehen schon wieder an der Preisspirale: Zum Jahreswechsel will das Unternehmen die Tarife erneut um 2,5 Prozent erhöhen. Das Land Berlin, das immer noch mit 51 Prozent an den Wasserbetrieben beteiligt ist, wird dem Plan wohl zustimmen, denn anders ist dort ein wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich. Außerdem hat der Senat den beiden privaten Anteilseignern RWE und Veolia eine Rendite zugesichert, die nun nur durch Preiserhöhungen zu erzielen ist.
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Quelle: Berliner Zeitung, 7.10.2005
06 Oktober 2005
Wohnungsverband: Wasser bis zu fünf Prozent teurer
> mehr ...
Quelle: Berliner Morgenpost, 6.10.2005
05 Oktober 2005
474 Gasversorger - nicht 13 - sind preiswerter als die Gasag
An: SenWAF Pressestelle
Sehr geehrter Herr ...
Die Abgeordneten haben's nicht gemerkt, die dpa hat's nicht gemerkt, RBB und Morgenpost haben's - wie so oft - tumb abgeschrieben.
Das wundert mich alles nicht - aber eins wüßte ich dann doch noch ganz gern: Hat Ihr Chef es auch nicht gemerkt?
Was er da am 29. im Abgeordnetenhaus erzählt hat: "Im bundesweiten Vergleich mit 161 Gasversorgern ergibt sich, dass es lediglich 13 Gasversorger - zumeist in Kleinstädten - gibt, die preiswerter sind als die Gasag."
Wo hat er denn diesen Unsinn her? War das einfach nur schlecht recherchiert oder sollte das eine besonders raffinierte Kommunikationsoffensive werden? Oder sitzt bei Ihnen jemand, der den Senator abschießen will, indem er ihm falsche Zahlen unterschiebt?
Oder soll die Sache mit den "161 Gasversorgern" ein ganz toller Taschenspielertrick sein? Wie aber kommt er denn nun wieder auf diese Zahl? Warum nicht 148? Dann wäre ja, nach seinen Zahlen, die Gasag bundesweit sogar der billigste Anbieter? Das gäbe bestimmt prima Schlagzeilen!
Hier noch ein paar Zahlen für Ihren Chef: Laut Gaspreisdatenbank des WDR (Stand 1.10.2005) gibt es bundesweit 632 Gasversorger. Wenn wir von einem Privathaushalt mit Jahresverbrauch von 20.000 kWh ausgehen, liegt die Gasag im Preisvergleich auf Rang 158, also im oberen Viertel. 474 Gasversorger sind preiswerter als die Gasag.
Beste Grüße an den Senator.
Auf Interpretationshilfe Ihrerseits freut sich
freundlichst
Jörn Boewe
04 Oktober 2005
Harald Wolf will's wissen: Ist Gaspreisanhebung gerechtfertig? Was er schon weiß: Zu verhindern ist sie nicht.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) will ein "Auskunftsersuchen" an die GASAG richten, ob der jüngste Preisanstieg (ca. 11 Prozent zum 1. Oktober) gerechtfertigt sei.
Eine mutige Frage, die dem GASAG-Vorstand wahrscheinlich mächtig Kopfzerbrechen bereiten wird.
Damit niemand auf falsche Gedanken kommt, stellte Wolf im selben Atemzug klar, dass die aktuellen Preiserhöhungen damit aber "nicht zu verhindern" seien.
Wozu dann aber noch die Frage, ob sie "gerechtfertigt" sind?
Quelle: rbb-online.de (29.09.2005 14:28)
21 September 2005
Berliner Landeskartellbehörde sieht keine Indizien für einen Missbrauch durch die Gasag
Von: SenWAF Pressestelle
An: Jörn Boewe
Betreff: AW: GASAG Kartellbehörde etc.
Sehr geehrter Herr Boewe,
ich habe Ihre Fragen bereits beantwortet, wiederhole dies aber gerne noch einmal: Die Gaspreise müssen anders als z.B. Strompreise bei der Landeskartellbehörde nicht zur Prüfung eingereicht werden. Auch die Überprüfung im Nachhinein unterliegt gesetzlichen Kriterien und kann z.B. alleine nicht auf Aufforderung eines Bundesministers erfolgen.
Die Landeskartellbehörde wird die Preise dann überprüfen, wenn es konkrete Hinweise auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Gasag gibt. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Gasag im Vergleich zu anderen Regionalversorgern die Preise überproportional erhöht. Die Preise werden monatlich verglichen. Da noch nicht alle Versorger ihre neuen Preise bekannt gegeben haben, kann dies für die aktuelle Preisrunde also noch nicht abschließend beurteilt werden.
In der Vergangenheit gab es keine Indizien für einen Missbrauch durch die Gasag, also auch kein diesbezügliches Verfahren ...
15 September 2005
GASAG erhöht Preise in 10 Monaten um 19 Prozent - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung? PDS-Wirtschaftssenator weiß nicht so genau ...
Von: Jörn Boewe
An: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (SenWAF)
Betreff: Gaspreise - (k)ein Fall für die Kartellbehörde?
Hallo Herr ...,
die Gasag will zum 1. Oktober die Preise um (bis zu) 11 Prozent anheben. Dabei ist die letzte Preiserhöhung (ca. 6-8 Prozent im Dezember) doch noch gar nicht so lange her. Immerhin sind das 19 Prozent innerhalb von 10 Monaten.
Wie wir alle wissen, ist das sachlich in keiner Weise gerechtfertigt - es handelt sich um reine Gewinnmitnahmen, die aus dem Höhenflug der Ölpreise und der anachronistischen Ölpreisbindung resultieren.
Offenkundig missbraucht doch hier jemand seine Monopolstellung am Markt.
Im Januar hat Senator Wolf noch verkündet, "wenn sie (die GASAG) ihre Marktstellung missbrauchen würde, könnte die in meinem Haus angesiedelte Kartellbehörde einschreiten"(PDS-Bezirkszeitung Klartext)
Wird Ihre Kartellbehörde jetzt einschreiten?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe"
15.09.05, 15:40
Von: SenWAF Pressestelle
An: Jörn Boewe
Betreff: AW: Gaspreise - (k)ein Fall für die Kartellbehörde?
Sehr geehrter Herr Boewe,
die in unserem Haus angesiedelte Landeskartellbehoerde beobachtet kontinuierlich die Marktentwicklung und schreitet bei Verdacht auf Missbrauch ein. Die Oel-Gaspreis-Bindung, die auf internationalen Vereinbarungen zwischen Produzenten und
Grosshaendlern beruht, ist von der Behoerde eines Bundeslandes leider nicht zu beeinflussen. mfG ...
15.09.05, 18:08
Von: Jörn Boewe
An: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (SenWAF)
Betreff: Re: AW: Gaspreise - (k)ein Fall für die Kartellbehörde?
Sehr geehrter Herr ...,
die Öl-Gas-Preisbindung ist ja vielleicht nicht der einzige Grund für die Preisgestaltung der GASAG.
Hat sich die Wirtschaftsverwaltung eigentlich von der GASAG schon mal im Detail erläutern lassen, wie die Preise zustande kommen?
Verstehe ich Sie richtig, dass die Wirtschaftsverwaltung keinen Grund zu der Annahme sieht, dass hier Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen könnte?
Mit besten Grüßen
Jörn Boewe
15.09.05, 19:39
Von: SenWAF Pressestelle
An: Jörn Boewe
Betreff: AW: Re: AW: Gaspreise - (k)ein Fall für die Kartellbehörde?
Sehr geehrter Herr Boewe,
nein, Sie gehen nicht richtig in Ihrer Annahme. Wie bereits gesagt, beobachtet die Landeskartellbehoerde staendig den .arkt und schreitet bei Indizien auf Missbrauch ein. mfG ...
15.09.05, 20:20
Von: Jörn Boewe
An: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (SenWAF)
Betreff: Re: AW: Re: AW: Gaspreise - (k)ein Fall für die Kartellbehörde?
Sehr geehrter Herr...
ich hab's immer noch nicht verstanden:
Sehen Sie (der Senator, die Kartellbehörde) hier nun Indizien für Missbrauch oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
08 September 2005
Personalkarussel bei RWE
01 September 2005
Großaufträge für Veolia in China
20 August 2005
Auf Antrag von RWE hat das Landgericht Köln der Organsiation Greenpeace verboten
RWE ist Großsponsor der Papistenshow.
12 August 2005
RWE zieht sich aus Wassergeschäft zurück
(Quelle: www.faz.net)
11 August 2005
RWE setzt auf Atomkraft
(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung)
05 August 2005
Wer das Wasser hat ...
04 August 2005
Von: Jörn Boewe An: Senatsverwaltung für Finanzen
gegen Ihren Bescheid vom 5. Juli 2005 zur Ablehnung meines Antrages auf Akteneinsicht in die Privatisierungsverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe lege ich Widerspruch ein ...
Ihre grundsätzlichen Zweifel, ob der Antrag überhaupt zulässig ist sind, m. E. unbegründet. Ihr Argument, die Teilprivatisierung der BWB sei kein öffentlich-rechtlicher, d. h. hoheitlicher Akt, weil dadurch "gerade staatliches Handeln in den Bereich des Privaten verlagert" wurde, ist unlogisch: Auch wenn der Staat ein Hoheitsrechte "verlagert" - wohin auch immer - ist dieses "Verlagern" selbst doch immer noch ein hoheitlicher Akt. Die Privatisierung von 49,9 Prozent der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat von Berlin waren doch wohl - hoffentlich! - durch staatliches Handeln bestimmt. Oder wollen Sie behaupten, der Senat von Berlin wäre bei der Privatisierung lediglich ein willenloses Werkzeug in der Hand privater Interessengruppen gewesen?
... die Berliner Wasserbetriebe haben eine Monopolstellung in Berlin, es gibt keine Konkurrenz im oder um den Berliner Markt. Ihr Verweis auf andere Unternehmen oder Kommunen, die im globalen Markt miteinander konkurrieren und aus den Privatisierungsverträgen Rückschlüsse auf diese oder jene Schwerpunktsetzung der Beteiligten ("was den Investoren in einer Privatisierung wirklich wichtig ist", "worauf sich das Land Berlin eingelassen hat") ziehen könnten, ist rein spekulativ. Die Global Player im Wassergeschäft können sich diese doch recht allgemeinen Informationen über ihre Mitbewerber auch auf anderen Wegen beschaffen. Die Versuche, einen konkreten wirtschaftlichen Schaden bzw. Nachteil für die Investoren bzw. das Land Berlin nachzuweisen, der durch die Veröffentlichung entstehen würde, sind spekulativ ...
Das Argument, eine Veröffentlichung dessen, "worauf das Land Berlin sich eingelassen hat", würde dem Land schaden, ist schon interessanter. Der weitaus größere Schaden für das Land und seine Bürger ist aber wohl das, "worauf sich das Land Berlin eingelassen hat". Das ist durchaus nicht nur meine persönliche Meinung. Gestützt wird diese Ansicht u. a. durch Berechnungen aus ihrem Hause, wonach selbst ein Ausstieg aus den Privatisierungsverträgen und Rückkauf der privatisierten Anteile um mindestens eine Milliarde Euro günstiger für das Land Berlin wäre als die Fortführung. Dies wirft ein gleichermaßen bezeichnendes Licht auf das Vertragswerk wie auch auf die Geheimhaltungsbemühungen.
Wäre Ihr Argument richtig, dürfte Politik wohl nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Ich denke nicht, dass das dem Geist und Buchstaben der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entsprechen würde ...
Ich denke, es besteht sehr wohl ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich aus dem grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums und der Volkssouveränität ableitet.
Wie Sie richtig bemerken, handelte es sich hier um die Privatisierung des größten Wasserversorgers Europas und eines der wichtigsten Landesunternehmens Berlins.
Die Privatisierungsverträge wurden - wie Sie schreiben - nicht einmal dem Parlament bekannt gemacht - lediglich die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichteten Mitglieder eines Unterausschusses (!) wurden informiert. Es ist offenkundig dass damit – wenn überhaupt – nur noch von einer höchst eingeschränkten demokratischen und parlamentarischen Kontrolle die Rede sein kann.
Den Bürgern dieser Stadt, deren Eigentum hier hinter verschlossenen Türen privatisiert wurde, nun auch noch im Nachhinein die Einsicht in die Verträge zu verweigern, würde bedeuten, ihnen auch noch den letzten Rest an demokratischer Kontrolle zu verweigern ...
In der Tat bin ich der Meinung, dass weitgehende Transparenz bei Privatisierungen öffentlichen Eigentums, öffentlich-privaten Partnerschaften, Ausschreibungen und Auftragsvergaben das wirksamste, vielleicht einzig wirksame Mittel gegen Korruption und Untreue ist. Gerade aus diesem Grunde gibt es ein überwiegendes Allgemeininteresse daran, den Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses in allen Fällen, wo öffentliches Eigentum im Spiel ist, eng auszulegen um eine weitgehende Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Dieser Gedanke scheint Ihnen völlig fremd zu sein, was nach den - zumindest für die Allgemeinheit, nicht für einzelne Privatpersonen - bitteren Erfahrungen mit der Bankgesellschaft und diversen anderen Berliner Wirtschaftsabenteuern, bei denen die Steuerzahler grundsätzlich die Zeche begleichen mussten - einigermaßen erstaunt.
Was den konkreten Fall der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe betrifft, habe ich, wie sie richtig vermuten, keine Beweise gegen irgendjemanden in der Hand, die ich der Staatsanwaltschaft übergeben könnte. Darum geht es hier aber nicht. Es geht um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Und das ergibt sich in diesem Fall u.a. auch aus diversen Indizien, die daraufhin deuten, dass diese Privatisierung eben nicht zum Wohle des Landes Berlin abgelaufen ist. Da wäre z. B die Renditegarantie ("r+2%"), die zwar vom Gericht für verfassungswidrig erklärt wurde, via vertraglich vereinbarten "Nachteilsausgleich" aber faktisch fortbesteht. Da wäre das erwähnte Ausstiegsszenario, das der Finanzsenator hat errechnen lassen. Da wären die Anwaltskanzleien, die gleichzeitig für die Investoren und das Land arbeiteten usw...
Das Argument, eine sinnvolle Trennung des Vertragswerks in zu schützende und zu veröffentlichende Teile sei nicht möglich, halte ich insbesondere vor dem Hintergrund meiner vorherigen Ausführungen für hinfällig. Wenn Sie schwärzen müssen, dann schwärzen Sie ..."
29 Juli 2005
RWE-Chef kassiert ab
(Quelle: www.bild.t-online.de)
Veolia Geschäftsbericht
Nach Angaben des Konzerns lag der Nettogewinn in den ersten sechs Monaten des laufenden Fiskaljahres bei 12,15 Mrd. Euro, was im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr einem Anstieg von 10,4 Prozent entspricht. Im Segment Wasseraufbereitung verzeichnete Veolia sogar einen Erlösanstieg von 13,8 Prozent auf 4,21 Mrd. Euro.
(Quelle: www.finanzen.net)
26 Juli 2005
Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle
Allerdings ergeben sich aus der Antwort Nachfragen bzw. bleiben ein paar Fragen offen.
1) "Eine allgemeine Offenlegung dieser Kalkulation ist leider nicht möglich, denn sie enthält vertrauliche, unternehmensinterne Daten."
Die BWB beherrschen den Berliner Wasser-"Markt" zu 100 Prozent, es gibt keine Mitbewerber. Welcher wirtschaftliche Nachteil oder Schaden würde dem Monopolisten BWB also durch die Offenbarung der Tarifkalkulation entstehen?
Hält der Senator es für gerechtfertigt, dass die Berliner Wasserverbraucher einen Monopolpreis zahlen, dessen Zustandekommen für sie nicht nachvollziehbar ist?
2) Der Senator möchte "mit dem Ziel der Preisdämpfung" die privaten Gesellschafter dazu bewegen, ihre Investitionen zu senken:
Ist das so zu verstehen, dass jede Investition der private Gesellschafter das Land Berlin teuer zu stehen kommt, weil sie das "betriebsnotwendige Kapital" erhöht, auf deren Grundlage die Rendite berechnet wird? Die Rendite für RWE und Veolia darf aber nicht unter die garantierte Mindesrendite sinken, die die Landesregierung den privaten Gesellschaftern im Konsortialvertrag zugesichert hat?
Fällt dem Senator zu diesem Knebelvertrag ("dessen rechtliche Struktur derjenigen der Berliner Bankgesellschaft nachgebildet ist", Harald Wolf 2002 gegenüber der "Zeit") nichts anderes ein als "Augen zu und durch"?
Und wenn es wirklich keine Alternativen dazu gäbe - Herr Sarrazin hat immerhin schon interessante Ausstiegsszenarien durchrechnen lassen - warum redet der Senator nicht wenigstens Tacheles? Wenn die Berliner als Bürger und Verbraucher diese Ausplünderung denn schon hinnehmen müssten - sollten sie dann nicht wenigstens ein Recht darauf haben, die Verträge und die Kalkulationen zu kennen, auf deren Grundlage sie ausgenommen werden?
Bitte verstehen Sie das nicht falsch. Ich meine diese Fragen nicht rhethorisch, sondern bitte um eine ernsthafte Antwort des Senators.
Geben Sie ihm ruhig zu bedenken, dass keine Antwort auch eine Antwort ist.
3) zur disproportionalen Gewinnverteilung:
Ist es richtig, dass über den Zeitraum 1999 - 2004 Gewinne in Höhe von 496,2 Mio. EUR an die privaten Gesellschafter geflossen sind, während das Land Berlin 181,4 Mio. EUR erhielt?
4) zu den privaten Gewinnausschüttungen trotz Bilanzverlusten
Offen bleibt die Frage: Warum fand in Geschäftsjahren 2001 und 2002 überhaupt eine Gewinnabführung an die Privaten statt, wenn das Unternehmen doch Verluste machte?
Oder ist sie möglicherweise mit dem Hinweis Harald Wolfs aus dem Jahre 2002 ("rechtliche Struktur derjenigen der Berliner Bankgesellschaft nachgebildet") schon beantwortet?
Mit freundlichen Grüßen ..."
04 Juli 2005
Von: SENWAF Pressestelle An: Jörn Boewe
Ihre Fragen zu den BWB kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Die Tarifkalkulation der BWB wird von mehreren, von einander unabhängigen Instanzen geprüft: Von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vom Aufsichtsrat der BWB und von der Tarifgenehmigungsbehörde, das ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen. Eine allgemeine Offenlegung dieser Kalkulation ist leider nicht möglich, denn sie enthält vertrauliche, unternehmensinterne Daten.
Die Investitionen, welche von den BWB getätigt werden, werden von den Gesellschaftern abhängig von den betrieblichen Notwendigkeiten und dem Bedarf festgelegt. Die Höhe kann schwanken: So waren die Investitionen Anfang der 90er Jahre wegen des Nachholbedarfs im Ostteil der Stadt relativ hoch. Neben dem Erhalt der Substanz, der Einhaltung technischer und ökologischer Standards ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Investitionen das betriebsnotwendige Kapital erhöhen können. Dies würde wiederum die Wasser-/Abwassertarife steigen lassen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Senator Wolf, hat daher bereits öffentlich angekündigt, dass auch die Investitionsplanung mit dem Ziel der Preisdämpfung überprüft wird.
Die disproportionale Gewinnverteilung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2004. Im vergangenen Jahr entfielen zwar auf die privaten Gesellschafter und das Land Berlin Gewinne in Höhe von jeweils 107 Millionen Euro netto, die aber fast vollständig – 100 Millionen Euro – wieder in die Sanierung von Beteiligungen der BWH (vor allem der Berlikomm), flossen, also nicht ausgezahlt wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung der BWB ist also nicht die ausschließliche Basis der Gewinnaufteilung, da auch noch Sondereffekte in der Konzernbilanz und unterschiedliche steuerliche Behandlung der Gesellschafter zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen ...
Pressestelle Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen"
28 Juni 2005
Der weltweite Umsatz mit Trinkwasser
(Quelle: boerse.ard.de)
27 Juni 2005
Deutsch-arabische Wasserkonferenz
Allein Saudi-Arabien will in die Wassergewinnung in den nächsten 15 Jahren mehr als 100 Milliarden Euro investieren. Wasser gilt als strategisch wichtigster Rohstoff des 21. Jahrhunderts.
(Quelle: www.german-foreign-policy.com)
26 Juni 2005
Privatisierung schreitet voran
(Quelle: www.boerse-online.de)
25 Juni 2005
Veolia versorgt mehr als 110 Millionen Menschen
Die Aktie von Veolia notiert in Paris aktuell mit einem Plus von 1,55 Prozent bei 30,72 Euro.
(s. a. Die Welt, 25.06.05)
Veolia hat einen Großauftrag in Tschechien an Land gezogen
Der Vertrag läuft über 30 Jahre. Veolia tritt als Mehrheitsgesellschafter (66 Prozent) der Firma "Kralovehradecka provozni" in Erscheinung. Die restlichen 34 Prozent hält der kommunale Ver- und Entsorger "Vodovody a kanalisace HK".
Quelle: www.finanzen.net, 23.06.05)
Es wäre interessant zu erfahren, ob Veolia eine Renditegarantie gegeben wurde.
23 Juni 2005
Die Investitionen sind ein interessantes Thema ...
Die Investitionen sind ein interessantes Thema.
Seit die Privaten bei den BWB beteiligt sind, haben sich die jährlichen Investitionen etwa halbiert. Früher steckte die öffentliche Hand jedes Jahr ungefähr eine Million DM in das Unternehmen.
Nachdem Berlins politische Führung die sogenannten privaten "Investoren" (!) ins Boot geholt hatte, sanken die Investitionen um die Hälfte. 250 Mio. EUR jährlich - das sollte das durchschnittliche Investitionsvolumen für die ersten 10 Jahre Laufzeit des Privatisierungsvertrages sein.
Aber warum will PDS-Mann Wolf die Privaten jetzt zu einer weiteren Absenkung der Investitionen drängen? Erst war man so stolz, "potente Investoren" dabei zu haben - und jetzt will man, dass die möglichst wenig investieren?
Ganz einfach: Die garantierte Rendite von "r+2 Prozent" wird auf das "betriebsnotwendige Kapital" gezahlt. Dieses "betriebsnotwendige Kapital" wird jährlich neu berechnet und wächst, u. a. durch Grundstücksneubewertungen, aber natürlich auch durch laufende Investitionen.
Man kann es auch als Eingeständnis lesen: Die hochgejubelten privaten Investitionen kommen das Land über die famose "Renditegarantie" letztendlich teuer zu stehen.
Wird künftig weniger investiert, sinkt auch die garantierte Mindestrendite - oder sagen wir, sie steigt nicht mehr ganz so unverschämt.
Der "Linkssozialist" Wolf könnte das als politischen Erfolg verkaufen - so in der Art von: Schaut her, Genosssen, wir lassen uns von den multinationalen Konzernen nicht die Butter vom Brot nehmen ... auch wenn das natürlich ziemlicher Unfug wäre.
21 Juni 2005
Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle
Wahrscheinlich ist die Angelegenheit im Tagesgeschäft in Vergessenheit geraten.
Hier nochmal in Kürze meine Fragen - verbunden mit der Bitte, sie an die zuständigen Stellen in Ihrem Hause weiterzuleiten.
(...)
1) Können die Berliner Bürger in die Tarifkalkulation der BWB-AÖR Einblick nehmen? Falls nicht - bedeutet dies, die Kalkulation wird geheim gehalten? Auf wessen Betreiben und welche Gründe gibt es dafür?
2) Wie hoch ist die vereinbarte Investitionssumme über 10 Jahre?
3) Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist sind die privaten Gesellschafter offenbar nicht mehr zu Investitionen verpflichtet - während die öffentliche Hand (das Land Berlin) aber über die gesamte Vertragslaufzeit die Rendite der Privaten garantiert?
4) Aus den geschäftsberichten der BWB geht hervor, dass die jährlichen Investitionen nach der Teilprivatisierung deutlich gesunken sind. Die Beteiligung finanzstarker privater Investoren hat also zu einem Absinken der Investitionen geführt. Wie bewerten sie diese Entwicklung?
5) Laut Geschäftsbericht der BWB wurden 2002 78,3 Mio. EUR und 2001 76,59 Mio. EUR an die privaten Gesellschafter abgeführt.
Da es diesen beiden Jahren keine Bilanzgewinne, sondern Verluste (5,7 Mio. bzw. 81,2 Mio. EUR) gemacht wurden, gab es in 2003 bzw. 2002 vermutlich auch keine Gewinnabführungen an das Land - ist das richtig?
6) Warum fand in den beiden o. g. Geschäftsjahren überhaupt eine Gewinnabführung an die Privaten statt, wenn das Unternehmen doch Verluste machte?
7) Kam es möglicherweise zu den Bilanzverlusten, gerade weil "Gewinne" an die Privaten abgeführt wurden?
8) Nach Ihrer Auskunft wurde die "disproportionale Gewinnverteilung" 2004 zum ersten Mal angewandt. Wenn in den beiden angeführten Jahren 2001/2002 ca. 154 Mio. EUR an die Privaten abgeführt wurden, während das Land gar nichts erhielt - war das keine "disproportionale Gewinnverteilung"?"
30 Mai 2005
50 Prozent der Budapester Abwässer fließen noch immer "direkt und ungefiltert" in die Donau ...
Etwa ein Viertel der Anteile an der Budapester Wasserwerken hält ein Konsortium aus RWE Aqua GmbH und Suez Environnement S.A.
28 Mai 2005
Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg
Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg
Berlin - Die Wohnungsunternehmer in Berlin und Brandenburg ziehen nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Sonnabend) gegen den Senat und die Wasserbetriebe vor Gericht. Weil die Wasserpreise ständig steigen, wolle der Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) den Senat mit Klagen überziehen. Vor dem Verwaltungsgericht solle erzwungen werden, dass die Wirtschaftsverwaltung Akteneinsicht in die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe (BWB) gewährt. In einem zweiten Verfahren gegen die Finanzverwaltung will die BBU erreichen, dass sie in den Kaufvertrag einsehen kann.
Immerhin seien die Tarife seit Anfang 2004 um 20 Prozent gestiegen und eine weitere Erhöhung um drei bis vier Prozent stehe bevor, sagte BBU-Chef Ludwig Burkhardt der Zeitung. "Bevor in Berlin über eine neue Tarifstruktur nachgedacht wird, müssen die Tarife runter." Das solle nun gerichtlich erzwungen werden.
24 Mai 2005
Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt ...
Journalist
Falckensteinstr. 28
10997 Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin
z. H. Herrn K.
Geschäftszeichen
I C 31 - BT/301-3/305
Akteneinsicht nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
Berlin, den 24.05.2005
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch am 18.05.
Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt.
Aus diesem Grunde halte ich meinen Antrag vom 24.03.2005 aufrecht. Wie ich Ihnen bereits mündlich mitgeteilt habe, interessiert mich insbesondere, wie der Vertrag Fragen der Investitionszusagen, der Renditegarantie und des Nachteilsausgleichs regelt.
Es ist nicht erkennbar, dass den Beteiligten durch die Offenbarung dieser Informationen ein wirtschaftlicher Schaden oder Nachteil entstehen würde. Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis scheint also nicht vorzuliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
18 Mai 2005
Heute hatte ich meinen Akteneinsichtstermin bei SenFin ...
Herr K. von der Abteilung Vermögen ist ein netter Beamter, der mir gleich eröffnete, dass "alle Beteiligten" dagegen waren, meinem Antrag stattzugeben.
Der Vertrag füllt einen Leitz-Ordner und enthält offenbar sehr viele Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse interessieren mich nicht", sagte ich. "Ich will bloß wissen wie das mit den Investitionszusagen, Renditegarantien und dem Nachteilsausgleich ist."
"Das Einzige, was ich Ihnen zeigen darf", sagte Herr K., "ist die Präambel."
Für Fotokopien müsste ich einen gesonderten Antrag stellen.
Ich las also die Präambel (zweieinhalb Seiten), verzichtete auf die Kopien und sagte: "Wenn alles andere geheim ist, hätte ich doch gern einen offiziellen Ablehnungsbescheid."
Schließlich hab ich ja sonst nix, wogegen ich Widerspruch einlegen kann.
Er würde mit den Akten ja ganz anders umgehen, sagte mir Herr K. zum Abschied.
"Aber wir sind hier nicht Herr des Verfahrens", munkelte er hintergründig.
"Na, denn", sagte ich, "passen Sie bloß auf sich auf."
15 April 2005
Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle
zu 1) Wenn es so eindeutig ist, dass der Rückkauf das ungünstigere Szenario wäre, können Sie das wahscheinlich auch beziffern. Welche Kosten würde der Rückkauf der Anteile von den privaten Teilhabern denn nach Einschätzung Ihrer Verwaltung - mindestens - verursachen?
zu 3) Wirtschaftliche Folgen:
-Wasserpreise
Die Tarifverordung wird ja vermutlich auf der Grundlage einer Kalkulation erarbeitet. Wo können die Berliner Bürger denn in diese Tarifkalkulation Einblick nehmen?
- Investitionen
Wie hoch ist die vereinbarte Investitionssumme über die erwähnten 10 Jahre? Was geschieht nach Ablauf der 10 Jahre?
Soweit ich die mir vorliegenden Geschäftsberichten überblicke, sind die jährlichen Investitionen nach der Teilprivatisierung allerdings deutlich gesunken - die Beteiligung privater Investoren hat also ein Absinken der Investitionen mit sich gebracht - ist das so korrekt?
- Wirtschaftliche Erlöse
Sie schreiben, dass 2004 zu ersten Mal eine disproportionale Gewinnverteilung stattgefunden hat. Da die Grundlage der Bilanzgewinn von 2003 sein dürfte, müssten das dann 100 Mio. EUR für die privaten Teilhaber und 7 Mio. EUR für das Land Berlin gewesen sein.
Wenn ich die Geschäftsberichte der BWB richtig verstehe, wurden in 2002 78,3 Mio. EUR und in 2001 76,59 Mio. EUR an die privaten Teilhaber abgeführt.
Da es diesen beiden Jahren keine Bilanzgewinne, sondern Verluste (5,7 Mio. bzw. 81,2 Mio. EUR) gemacht wurden, gab es in 2003 bzw. 2002 vermutlich gar keine Gewinnabführungen an das Land.
Möglicherweise habe ich das ja falsch verstanden oder etwas Wichtiges übersehen - haben Sie bitte Nachsicht, ich bin kein Bilanzfachmann! In diesem Fall wäre ich sehr dankbar für eine Richtigstellung ...
Andernfalls hätte ich dazu folgende Fragen:
a) Warum fand in den beiden o. g. Geschäftsjahren überhaupt eine Gewinnabführung an die Privaten statt, wenn das Unternehmen doch Verluste machte?
b) Oder ist es so, dass es zu den Bilanzverlusten kam, gerade weil "Gewinne" an die Privaten abgeführt wurden?
c) Wenn in den beiden angeführten Jahren 2001/2002 ca. 154 Mio. EUR an die Privaten abgeführt wurden, während das Land gar nichts erhielt - wieso war das denn keine "disproportionale Gewinnverteilung"?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
13 April 2005
Von: Jörn Boewe An: SENFIN Pressestelle
Dass die Rückkaufsumme sich nicht genau beziffern lässt, weil die rechtlichen Folgen einer Kündigung offenbar unklar sind, leuchtet ein. Allerdings ist es aus Sicht der Berliner Interessen nicht plausibel, warum die Vertreter der damaligen Landesregierung bei der Ausarbeitung des Vertrages vergessen haben, Regelungen für einen derartigen Fall zu treffen.
Ihrer grundsätzlichen Einschätzung der Privatisierung würde ich nur zu gern folgen - allein überzeugen die Fakten in keiner Weise.
Wo liegt denn die Erparnis, wenn anstelle der Zinsen - die ja bei einem Kommunalkredit bei 4,5 - 5% gelegen hätten, nun eine garantierte Rendite von "r+2%" gezahlt werden muss? Das ist doch - wenn man sich die Prognosen für den wachsenden Wert des betriebsnotwendigen Kapitals ansieht - fast das Doppelte, liegt jedenfalls deutlich darüber. Wenn man allein das gegeneinander aufrechnet, kann ich nicht erkennen, wieso das ein günstiges Geschäft für Berlin sein soll. Natürlich bin ich kein Finanzfachmann. Ich wäre dankbar, wenn Sie es mir erklären könnten.
Dazu kommt aber noch, dass im Falle einer Kreditaufnahme das Land weiterhin im 100%igen Besitz der Wasserbetriebe geblieben wäre - und somit wären auch die Gewinne in Gänze an das Land geflossen. Dieser Posten müsste natürlich beachtet werden, wenn man die Auswirkungen für den Landeshaushalt in total darstellen will.
Mit Ihren eigenen Zahlen: Die Teilprivatisierung kostet das Land über 28 Jahre ca. 3,25 Mrd. EUR.
Ein Kredit in Höhe des erzielten Kaufpreises wäre um mehr als eine Mrd. billiger gewesen - oder nicht?
Es ist schwer zu verstehen, warum diese Privatisierung eine vorteilhafte Lösung für Berlin gewesen sein soll. Offenkundig wurden hier mit einer Renditegarantie und einem sehr einseitigen "Nachteilsausgleich" alle unternehmerischen Risiken auf die Allgemeinheit abgewälzt, während die privaten Shareholder - egal wie der Laden läuft - immer Nutznießer sein werden. Das ist das bewährte Modell "Berliner Bankgesellschaft". Die galt ja 1999, zur Zeit der BWB-Privatisierung, auch noch als Erfolgsmodell.
Es sieht eher danach aus, dass die "erfolgreiche BWB-Privatisierung" ein Mythos ist, an dem heute von einigen aus prinzipiellen ideologischen Erwägungen festgehalten wird - ironischerweise auch von denen, die seinerzeit durch den Bankenskandal an die Regierung gekommen sind.
Wie gesagt, ich würde mich gern überzeugen lassen, dass die Dinge ganz anders und besser für Berlin liegen - aber leider konnte mir das noch niemand vorrechnen ..."
12 April 2005
Von: SENFIN Pressestelle An: Jörn Boewe
11 April 2005
Von: Jörn Boewe An: SENFIN Pressestelle
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
01 April 2005
Von: SENFIN Pressestelle An: Jörn Boewe
31 März 2005
Von: Jörn Boewe An: SENFIN Pressestelle
ich hätte einige Fragen (...)
1. Ich kann im Haushalt 2004/2005 keine Konzessionsabgabe der BWB finden. Wird eine solche nicht mehr erhoben, oder falls sie erhoben wird, wie hoch ist sie?
2. Die Gewinnablieferung der BWB an das Land ist für 2004 mit 7 Mio. EUR, für 2005 mit 10 Mio. EUR angesetzt. Frage: Wie hoch war die Gewinnablieferung im Jahr 2003? Wie hoch war die tatsächliche Gewinnablieferung in 2004?
Das letzte veröffentlichte Jahresergebnis der BWB stammt von 2003 und beträgt 116 Mio. EUR. Wie erklären sich die vergleichsweise niedrigen o.g. Gewinnablieferungen?
3. Im November 2003 rechnete die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein Rückkaufszenario für die privatisierten Anteile der BWB durch. Ein sofortiger Ausstieg aus dem Konsortialvertrag hätte nach diesen Berechnungen Ende 2003 eine Rückzahlung von rund 2 Mrd. EUR bedeutet. Wie hoch wäre die entsprechende Rückzahlsumme, wenn das Land heute entsprechend diesem Szenario den Vertrag kündigen würde?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
29 März 2005
Von: SENWAF Pressestelle An: Jörn Boewe
zu 2: Nutzen für das Land Berlin: Know-how der privaten Anteilseigner wurde bei der BWB eingebracht
zu 3: wirtschaftliche Folgen:Entwicklung der Wasserpreise- Die Tarife ergeben sich aus der Wassertarifverordnung, die unabhängig davon Geltung besitzt, ob das Land Berlin 100% Eigentümer ist oder nur zu 50,1%.
Arbeitsplätze - Mit dem Teilprivatisierung ging ein Kündigungsschutz bis 2015 einher. Die Arbeitsplatzsicherung ist somit gewahrt. Ein mit den notwendigen Effizienzsteigerungen einhergehender Personalabbau erfolgt über verschiedene sozialverträgliche Instrumente, wie z.B. Altersteilszeit und Abfindungen.
Entwicklung der Investitionen - Im Rahmen der Teilprivatisierung wurde eine bestimmte Investitionssumme über einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart, um insbesondere die hohe Wasserqualität im gesamten Einzugsgebiet zu sichern und Rohrschäden zu minimieren.
Vergabe von Aufträgen: Die Vergabe von Aufträgen erfolgt ebenfalls unabhängig von der Gesellschafterstruktur. Vielmehr erfolgt dies mit Blickpunkt auf die Kostenminimierung und Effizienzsteigerung der BWB und damit einhergehend mit Blickpunkt auf die Tarifstabilität
Entwicklung der wirtschaftlichen Erlöse: Das Land Berlin hat mit dem Verkauf einen entsprechend hohen Verkaufspreis erzielt. Die BWB wird auf Basis der Wassertarifverordnung weiterhin entsprechende Gewinne erwirtschaften. Diese werden, soweit keine disproportionale Gewinnverteilung erfolgt (siehe hierzu 4.), entsprechend der Gesellschafteranteile aufgeteilt
Zu 4: Die disproportionale Gewinnverteilung basiert auf dem Konsortialvertrag. Das Land Berlin hat im Gegenzug einen entsprechenden Verkaufspreis im Jahre 1999 erzielt. Eine disproportionale Gewinnverteilung erfolgt insbesondere im Hinblick auf verträgliche Tarifsteigerungen bzw. auf Tarifstetigkeit und somit zugunsten der Tarifkunden. Die disproportionale Gewinnverteilung wird planmäßig bis 2007 erfolgen, wobei erstmals in 2004 eine stattgefunden hat ..."
22 März 2005
Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle
1. Sie sprechen vom "für das Land Berlin günstigeren Fortführungsszenario". Welche anderen (ungünstigeren) Szenarien gibt es denn aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung sonst noch?
2. Welchen Nutzen hat der Teilverkauf der BWB dem Land Berlin gebracht?
3. Wie bewertet der Wirtschaftssenator die wirtschaftlichen Folgen der (Teil-)Privatisierung der BWB, insbesondere hinsichtlich
- der Entwicklung der Wasserpreise
- der Arbeitsplätze
- der Entwicklung der Investitionen
- der Vergabe von Aufträgen an die regionale Wirtschaft, vor allem bei Wartung und Instandhaltung
- der Entwicklung der wirtschaftlichen Erlöse für das Land Berlin?
4. Zu letzterem Punkt würde mich noch interessieren, in welcher Höhe das Land Berlin zugunsten der privaten Teilhaber im Zuge der disproportionalen Gewinnaufteilung auf wirtschaftliche Erlöse bislang verzichtet hat und wie die Prognose für die nächsten Jahre aussieht ..."
Von: SENWAF Pressestelle An: Jörn Boewe
An: Jörn Boewe
" ... Die von Ihnen genannten Zahlen kann ich so nicht nachvollzeihen, aber das Land Berlin hat sich im Bezug auf die Wasserbetriebe für das für das Land Berlin günstigere Fortführungsszenario entschieden.Ob Herr Sarrazin sich verrechnet hat oder in welchem Kontext er diese Äußerungen getan hat, müssten sie bitte ihn selbst befragen.Mit freundlichen Grüßen ..."
19 März 2005
Die Berliner haben Wasser im Überfluss ...
Damit die beiden Konzerne kein unternehmerisches Risiko eingehen mussten, garantierte ihnen die Stadt eine Mindesrendite. Diese soll - egal wie die Geschäfte laufen - immer 2 Prozent über der Rendite langfristiger Bundesanleihen liegen. Im Moment sind das etwa 8,2 Prozent.
Berlin erzielte 1999 für die 49,9 Prozent Anteile einen Verkaufspreis von knapp 1,69 Milliarden Euro. Die Renditegarantie gilt für 28 Jahre und sichert den beiden Konzernen Einnahmen, die auf das heutige Datum "abgezinst" - wie das die Buchhalter nennen - einer Summe von 3,25 Milliarden Euro entsprechen.
In einem Papier, das wohl nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, aber irgendwie dieser Tage in meine Hände fiel, hatte der Finanzsenator Ende 2003 augerechnet, dass es ca. 2 Mrd. EUR kosten würde, wenn man die privatisierten Anteile von den beiden Konzernen zurückkaufen würde.
Die Erfüllung des Vertrages mit den privaten Shareholdern, so Sarrazin seinerzeit, würde Berlin dagegen 3,25 Mrd. kosten.
Also nochmal:
Fortführung des Vertrages - 3,25 Mrd. EUR
Ausstieg und Rückkauf der Wasserbetriebe - 2 Mrd. EUR.
Die Stadt, deren Finanzen ja nicht so rosig aussahen, würde also eine gute Milliarde einsparen.
Ich meine, das waren ja zwei ziemlich klare Alternativen.
Die Sache begann mich zu interessieren.
Ich schrieb eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, die sich unter der Führung von Senator Harald Wolf befand, eines PDS-Mannes, der 1999 noch als Oppositionsführer im Abgeordnetenhaus gegen die Privatisierung oder zumindest gegen die dubiose Geheimniskrämerei, mit der sie durchgezogen wurde, gekämpft hatte.
Ich schloss meinen Brief mit der Frage:
"Kann man also sagen, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft die Variante verfolgt, bei der Berlin eine Milliarde draufzahlt und am Ende ohne Wasserwerke dasteht?
Wenn ja - warum eigentlich?"