06 Dezember 2005

Normale Frage

Betreff: normale Frage
Datum: Tue, 06 Dec 2005 14:29:21 +0100
Von: Jörn Boewe
Rückantwort: jboe@fab.de, mail@jboe-reporting.de
An: Matthias.Kolbeck@senfin.verwalt-berlin.de



Sehr geehrter Herr Kolbeck,

mit dem verwaltungsrechtlichen Verfahren nach dem IFG hat diese Angelegenheit nur am Rande zu tun.

Dass die Finanzverwaltung in der Frage der Akteneinsicht in die Privatisierungsverträge eine andere Rechtsauffassung vertritt als ich, ist völlig okay und wäre gegebenfalls eine Frage, die nur die Verwaltungsgerichte klären könnten. Damit werde ich Ihre Zeit nicht verschwenden.

Darum geht es hier aber nicht. Es geht es überhaupt nicht um juristische Dinge.

Die Frage ist, ob ich als Bürger damit rechnen muss, von der Finanzverwaltung mit falschen Tatsachenbehauptungen abgespeist zu werden. Als Journalist wissen Sie doch, was das ist. Manchmal passiert es aus Fahrlässigkeit. Jemand hat sich schlecht informiert - naja, sowas ist peinlich, kommt aber vor. Man entschuldigt sich und stellt die Dinge richtig.

Wer sowas dagegen vorsätzlich macht, muss es sich gefallen lassen, wenn man ihn einen Lügner nennt.

Auch das gilt nicht jedem als ehrenrührig. Sie erinnern sich, vor sieben Jahren verkündete Franz Müntefering, der schlaue Fuchs, seinen Schlüsselsatz, dass man "Journalisten doch belügen" dürfe. Offenkundig hat das seiner Karriere nicht geschadet. Immerhin war er aber so ehrlich zuzugeben, dass er hin und wieder öffentlich lügt - und wir haben den Vorteil davon, dass wir wenigstens bescheid wissen, woran wir mit ihm sind. Das ist doch fast sowas wie ein fairer Deal.

Ich weiß ja nicht, wie die Dinge in Ihrem Hause in diesem Fall liegen. Hat sich nur jemand geirrt? Oder darf man die Bürger belügen? Wollen Sie - Ihre Behörde, Ihr Dienstherr - diesen doch sehr unschönen Eindruck wirklich im Raum stehen lassen?
No comment?

Ich für meinen Teil würde der Finanzverwaltung gern die Gelegenheit geben, die Sache gerade zu rücken und stelle deshalb meine ganz normale journalistische Frage:

Existiert diese Berechnung nun oder nicht? Und wenn ja: Wieso wird ihre Existenz bestritten - in einem amtlichen Dokument - um einen - unbequemen - Antrag in Akteneinsicht zurückzuweisen? Hält man das in Ihrem Hause für legitim?

Vielleicht war es ja auch nur ein Versehen oder ein Missverständnis. Das wäre doch das Beste für alle Beteiligten, meinen Sie nicht auch?

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Boewe

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