30 Mai 2005

50 Prozent der Budapester Abwässer fließen noch immer "direkt und ungefiltert" in die Donau ...

... meldet die Budapester Zeitung vom 30.05.2005.
Etwa ein Viertel der Anteile an der Budapester Wasserwerken hält ein Konsortium aus RWE Aqua GmbH und Suez Environnement S.A.

28 Mai 2005

Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg

dpa-Meldung, 28.05.2005 (15:16):

Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg

Berlin - Die Wohnungsunternehmer in Berlin und Brandenburg ziehen nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Sonnabend) gegen den Senat und die Wasserbetriebe vor Gericht. Weil die Wasserpreise ständig steigen, wolle der Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) den Senat mit Klagen überziehen. Vor dem Verwaltungsgericht solle erzwungen werden, dass die Wirtschaftsverwaltung Akteneinsicht in die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe (BWB) gewährt. In einem zweiten Verfahren gegen die Finanzverwaltung will die BBU erreichen, dass sie in den Kaufvertrag einsehen kann.

Immerhin seien die Tarife seit Anfang 2004 um 20 Prozent gestiegen und eine weitere Erhöhung um drei bis vier Prozent stehe bevor, sagte BBU-Chef Ludwig Burkhardt der Zeitung. "Bevor in Berlin über eine neue Tarifstruktur nachgedacht wird, müssen die Tarife runter." Das solle nun gerichtlich erzwungen werden.

24 Mai 2005

Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt ...

Jörn Boewe
Journalist
Falckensteinstr. 28
10997 Berlin

Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin

z. H. Herrn K.

Geschäftszeichen
I C 31 - BT/301-3/305

Akteneinsicht nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, den 24.05.2005

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch am 18.05.

Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt.

Aus diesem Grunde halte ich meinen Antrag vom 24.03.2005 aufrecht. Wie ich Ihnen bereits mündlich mitgeteilt habe, interessiert mich insbesondere, wie der Vertrag Fragen der Investitionszusagen, der Renditegarantie und des Nachteilsausgleichs regelt.

Es ist nicht erkennbar, dass den Beteiligten durch die Offenbarung dieser Informationen ein wirtschaftlicher Schaden oder Nachteil entstehen würde. Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis scheint also nicht vorzuliegen.


Mit freundlichen Grüßen

Jörn Boewe

18 Mai 2005

Heute hatte ich meinen Akteneinsichtstermin bei SenFin ...

Ich hatte ja Einsicht in den Konsortialvertrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt ... woraufhin SenFin mir erstmal eine Einladung zu einem Gespräch "über Umfang und den Grund des Begehrens" schickte. Naja, strenggenommen hat die das ja gar nicht zu interessieren, aber ich bin natürlich hingegangen, um guten Willen zu zeigen.

Herr K. von der Abteilung Vermögen ist ein netter Beamter, der mir gleich eröffnete, dass "alle Beteiligten" dagegen waren, meinem Antrag stattzugeben.
Der Vertrag füllt einen Leitz-Ordner und enthält offenbar sehr viele Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse interessieren mich nicht", sagte ich. "Ich will bloß wissen wie das mit den Investitionszusagen, Renditegarantien und dem Nachteilsausgleich ist."

"Das Einzige, was ich Ihnen zeigen darf", sagte Herr K., "ist die Präambel."
Für Fotokopien müsste ich einen gesonderten Antrag stellen.

Ich las also die Präambel (zweieinhalb Seiten), verzichtete auf die Kopien und sagte: "Wenn alles andere geheim ist, hätte ich doch gern einen offiziellen Ablehnungsbescheid."

Schließlich hab ich ja sonst nix, wogegen ich Widerspruch einlegen kann.

Er würde mit den Akten ja ganz anders umgehen, sagte mir Herr K. zum Abschied.
"Aber wir sind hier nicht Herr des Verfahrens", munkelte er hintergründig.

"Na, denn", sagte ich, "passen Sie bloß auf sich auf."