04 Juli 2005

Von: SENWAF Pressestelle An: Jörn Boewe

"Sehr geehrter Herr Boewe,
Ihre Fragen zu den BWB kann ich Ihnen wie folgt beantworten:

Die Tarifkalkulation der BWB wird von mehreren, von einander unabhängigen Instanzen geprüft: Von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vom Aufsichtsrat der BWB und von der Tarifgenehmigungsbehörde, das ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen. Eine allgemeine Offenlegung dieser Kalkulation ist leider nicht möglich, denn sie enthält vertrauliche, unternehmensinterne Daten.

Die Investitionen, welche von den BWB getätigt werden, werden von den Gesellschaftern abhängig von den betrieblichen Notwendigkeiten und dem Bedarf festgelegt. Die Höhe kann schwanken: So waren die Investitionen Anfang der 90er Jahre wegen des Nachholbedarfs im Ostteil der Stadt relativ hoch. Neben dem Erhalt der Substanz, der Einhaltung technischer und ökologischer Standards ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Investitionen das betriebsnotwendige Kapital erhöhen können. Dies würde wiederum die Wasser-/Abwassertarife steigen lassen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Senator Wolf, hat daher bereits öffentlich angekündigt, dass auch die Investitionsplanung mit dem Ziel der Preisdämpfung überprüft wird.

Die disproportionale Gewinnverteilung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2004. Im vergangenen Jahr entfielen zwar auf die privaten Gesellschafter und das Land Berlin Gewinne in Höhe von jeweils 107 Millionen Euro netto, die aber fast vollständig – 100 Millionen Euro – wieder in die Sanierung von Beteiligungen der BWH (vor allem der Berlikomm), flossen, also nicht ausgezahlt wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung der BWB ist also nicht die ausschließliche Basis der Gewinnaufteilung, da auch noch Sondereffekte in der Konzernbilanz und unterschiedliche steuerliche Behandlung der Gesellschafter zu berücksichtigen sind.

Mit freundlichen Grüßen ...
Pressestelle Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen"

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