26 Juli 2005

Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle

" ... vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings ergeben sich aus der Antwort Nachfragen bzw. bleiben ein paar Fragen offen.


1) "Eine allgemeine Offenlegung dieser Kalkulation ist leider nicht möglich, denn sie enthält vertrauliche, unternehmensinterne Daten."

Die BWB beherrschen den Berliner Wasser-"Markt" zu 100 Prozent, es gibt keine Mitbewerber. Welcher wirtschaftliche Nachteil oder Schaden würde dem Monopolisten BWB also durch die Offenbarung der Tarifkalkulation entstehen?

Hält der Senator es für gerechtfertigt, dass die Berliner Wasserverbraucher einen Monopolpreis zahlen, dessen Zustandekommen für sie nicht nachvollziehbar ist?


2) Der Senator möchte "mit dem Ziel der Preisdämpfung" die privaten Gesellschafter dazu bewegen, ihre Investitionen zu senken:

Ist das so zu verstehen, dass jede Investition der private Gesellschafter das Land Berlin teuer zu stehen kommt, weil sie das "betriebsnotwendige Kapital" erhöht, auf deren Grundlage die Rendite berechnet wird? Die Rendite für RWE und Veolia darf aber nicht unter die garantierte Mindesrendite sinken, die die Landesregierung den privaten Gesellschaftern im Konsortialvertrag zugesichert hat?

Fällt dem Senator zu diesem Knebelvertrag ("dessen rechtliche Struktur derjenigen der Berliner Bankgesellschaft nachgebildet ist", Harald Wolf 2002 gegenüber der "Zeit") nichts anderes ein als "Augen zu und durch"?

Und wenn es wirklich keine Alternativen dazu gäbe - Herr Sarrazin hat immerhin schon interessante Ausstiegsszenarien durchrechnen lassen - warum redet der Senator nicht wenigstens Tacheles? Wenn die Berliner als Bürger und Verbraucher diese Ausplünderung denn schon hinnehmen müssten - sollten sie dann nicht wenigstens ein Recht darauf haben, die Verträge und die Kalkulationen zu kennen, auf deren Grundlage sie ausgenommen werden?

Bitte verstehen Sie das nicht falsch. Ich meine diese Fragen nicht rhethorisch, sondern bitte um eine ernsthafte Antwort des Senators.

Geben Sie ihm ruhig zu bedenken, dass keine Antwort auch eine Antwort ist.


3) zur disproportionalen Gewinnverteilung:

Ist es richtig, dass über den Zeitraum 1999 - 2004 Gewinne in Höhe von 496,2 Mio. EUR an die privaten Gesellschafter geflossen sind, während das Land Berlin 181,4 Mio. EUR erhielt?


4) zu den privaten Gewinnausschüttungen trotz Bilanzverlusten

Offen bleibt die Frage: Warum fand in Geschäftsjahren 2001 und 2002 überhaupt eine Gewinnabführung an die Privaten statt, wenn das Unternehmen doch Verluste machte?

Oder ist sie möglicherweise mit dem Hinweis Harald Wolfs aus dem Jahre 2002 ("rechtliche Struktur derjenigen der Berliner Bankgesellschaft nachgebildet") schon beantwortet?

Mit freundlichen Grüßen ..."

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