24 Mai 2005

Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt ...

Jörn Boewe
Journalist
Falckensteinstr. 28
10997 Berlin

Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin

z. H. Herrn K.

Geschäftszeichen
I C 31 - BT/301-3/305

Akteneinsicht nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, den 24.05.2005

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch am 18.05.

Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt.

Aus diesem Grunde halte ich meinen Antrag vom 24.03.2005 aufrecht. Wie ich Ihnen bereits mündlich mitgeteilt habe, interessiert mich insbesondere, wie der Vertrag Fragen der Investitionszusagen, der Renditegarantie und des Nachteilsausgleichs regelt.

Es ist nicht erkennbar, dass den Beteiligten durch die Offenbarung dieser Informationen ein wirtschaftlicher Schaden oder Nachteil entstehen würde. Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis scheint also nicht vorzuliegen.


Mit freundlichen Grüßen

Jörn Boewe

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