18 Mai 2005

Heute hatte ich meinen Akteneinsichtstermin bei SenFin ...

Ich hatte ja Einsicht in den Konsortialvertrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt ... woraufhin SenFin mir erstmal eine Einladung zu einem Gespräch "über Umfang und den Grund des Begehrens" schickte. Naja, strenggenommen hat die das ja gar nicht zu interessieren, aber ich bin natürlich hingegangen, um guten Willen zu zeigen.

Herr K. von der Abteilung Vermögen ist ein netter Beamter, der mir gleich eröffnete, dass "alle Beteiligten" dagegen waren, meinem Antrag stattzugeben.
Der Vertrag füllt einen Leitz-Ordner und enthält offenbar sehr viele Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse interessieren mich nicht", sagte ich. "Ich will bloß wissen wie das mit den Investitionszusagen, Renditegarantien und dem Nachteilsausgleich ist."

"Das Einzige, was ich Ihnen zeigen darf", sagte Herr K., "ist die Präambel."
Für Fotokopien müsste ich einen gesonderten Antrag stellen.

Ich las also die Präambel (zweieinhalb Seiten), verzichtete auf die Kopien und sagte: "Wenn alles andere geheim ist, hätte ich doch gern einen offiziellen Ablehnungsbescheid."

Schließlich hab ich ja sonst nix, wogegen ich Widerspruch einlegen kann.

Er würde mit den Akten ja ganz anders umgehen, sagte mir Herr K. zum Abschied.
"Aber wir sind hier nicht Herr des Verfahrens", munkelte er hintergründig.

"Na, denn", sagte ich, "passen Sie bloß auf sich auf."

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