01 April 2005

Von: SENFIN Pressestelle An: Jörn Boewe

"Sehr geehrter Herr Boewe,vielen Dank für Ihre Fragen. Vorab eine Anmerkung:allgemein liegt die fachliche Zuständigkeit für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Berlinwasser Holding (BWH) bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft - bei detaillierten Nachfragen wären Sie dort ggf. besser aufgehoben. zu 1.) Eine Konzessionsabgabe wurde bislang in Berlin nie erhoben. Zur Zeit geleistet wird ein Entgelt für die Nutzung von Straßenland i.H. von 14,8 Mio. € pro Jahr.zu 2.) Als Anstalt des öffentlichen Rechts führen die Berliner Wasserbetriebe ihren Bilanzgewinn (nicht: das Jahresergebnis) an das Land Berlin ab. Dieser wird natürlich immer erst mit dem jeweiligen Jahresabschluss festgestellt - also in dem jeweils folgenden Jahr. In 2002 hat es keinen Bilanzgewinn gegeben, daher gab es 2003 auch keine Abführung an das Land. Im Jahr 2003 betrug der Bilanzgewinn 107,6 Mio. €. Davon hat das Land (im Jahr 2004) einen Betrag von 100 Mio. € an die BWH abgetreten, der restliche Betrag wurde im Landeshaushalt vereinnahmt. Die 100 Mio. € wurden eingesetzt, um gemeinsam mit den privaten Miteigentümern das Telekommunikationsunternehmen Berlikomm zu entschulden. Warum dies notwendig und sinnvoll war, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft in einem ausführlichen Bericht an das Parlament geschildert (Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/2935, öffentlich verfügbar unter www.parlament-berlin.de). Der Jahresabschluss für 2004 liegt noch nicht vor.zu 3.) Es gilt weiterhin, dass in einem solchen Fall mit Kosten von - mindestens - rund 2 Mrd. € zu rechnen wäre. Mit freundlichen Grüßen ..."

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