21 September 2005

Berliner Landeskartellbehörde sieht keine Indizien für einen Missbrauch durch die Gasag

21.09.05, 11:58
Von: SenWAF Pressestelle
An: Jörn Boewe
Betreff: AW: GASAG Kartellbehörde etc.

Sehr geehrter Herr Boewe,

ich habe Ihre Fragen bereits beantwortet, wiederhole dies aber gerne noch einmal: Die Gaspreise müssen anders als z.B. Strompreise bei der Landeskartellbehörde nicht zur Prüfung eingereicht werden. Auch die Überprüfung im Nachhinein unterliegt gesetzlichen Kriterien und kann z.B. alleine nicht auf Aufforderung eines Bundesministers erfolgen.
Die Landeskartellbehörde wird die Preise dann überprüfen, wenn es konkrete Hinweise auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Gasag gibt. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Gasag im Vergleich zu anderen Regionalversorgern die Preise überproportional erhöht. Die Preise werden monatlich verglichen. Da noch nicht alle Versorger ihre neuen Preise bekannt gegeben haben, kann dies für die aktuelle Preisrunde also noch nicht abschließend beurteilt werden.
In der Vergangenheit gab es keine Indizien für einen Missbrauch durch die Gasag, also auch kein diesbezügliches Verfahren ...

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