... meldet die Budapester Zeitung vom 30.05.2005.
Etwa ein Viertel der Anteile an der Budapester Wasserwerken hält ein Konsortium aus RWE Aqua GmbH und Suez Environnement S.A.
30 Mai 2005
28 Mai 2005
Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg
dpa-Meldung, 28.05.2005 (15:16):
Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg
Berlin - Die Wohnungsunternehmer in Berlin und Brandenburg ziehen nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Sonnabend) gegen den Senat und die Wasserbetriebe vor Gericht. Weil die Wasserpreise ständig steigen, wolle der Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) den Senat mit Klagen überziehen. Vor dem Verwaltungsgericht solle erzwungen werden, dass die Wirtschaftsverwaltung Akteneinsicht in die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe (BWB) gewährt. In einem zweiten Verfahren gegen die Finanzverwaltung will die BBU erreichen, dass sie in den Kaufvertrag einsehen kann.
Immerhin seien die Tarife seit Anfang 2004 um 20 Prozent gestiegen und eine weitere Erhöhung um drei bis vier Prozent stehe bevor, sagte BBU-Chef Ludwig Burkhardt der Zeitung. "Bevor in Berlin über eine neue Tarifstruktur nachgedacht wird, müssen die Tarife runter." Das solle nun gerichtlich erzwungen werden.
Klageflut gegen die Wasserpreise in Berlin und Brandenburg
Berlin - Die Wohnungsunternehmer in Berlin und Brandenburg ziehen nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Sonnabend) gegen den Senat und die Wasserbetriebe vor Gericht. Weil die Wasserpreise ständig steigen, wolle der Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) den Senat mit Klagen überziehen. Vor dem Verwaltungsgericht solle erzwungen werden, dass die Wirtschaftsverwaltung Akteneinsicht in die Tarifkalkulation der Wasserbetriebe (BWB) gewährt. In einem zweiten Verfahren gegen die Finanzverwaltung will die BBU erreichen, dass sie in den Kaufvertrag einsehen kann.
Immerhin seien die Tarife seit Anfang 2004 um 20 Prozent gestiegen und eine weitere Erhöhung um drei bis vier Prozent stehe bevor, sagte BBU-Chef Ludwig Burkhardt der Zeitung. "Bevor in Berlin über eine neue Tarifstruktur nachgedacht wird, müssen die Tarife runter." Das solle nun gerichtlich erzwungen werden.
24 Mai 2005
Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt ...
Jörn Boewe
Journalist
Falckensteinstr. 28
10997 Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin
z. H. Herrn K.
Geschäftszeichen
I C 31 - BT/301-3/305
Akteneinsicht nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
Berlin, den 24.05.2005
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch am 18.05.
Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt.
Aus diesem Grunde halte ich meinen Antrag vom 24.03.2005 aufrecht. Wie ich Ihnen bereits mündlich mitgeteilt habe, interessiert mich insbesondere, wie der Vertrag Fragen der Investitionszusagen, der Renditegarantie und des Nachteilsausgleichs regelt.
Es ist nicht erkennbar, dass den Beteiligten durch die Offenbarung dieser Informationen ein wirtschaftlicher Schaden oder Nachteil entstehen würde. Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis scheint also nicht vorzuliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
Journalist
Falckensteinstr. 28
10997 Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin
z. H. Herrn K.
Geschäftszeichen
I C 31 - BT/301-3/305
Akteneinsicht nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
Berlin, den 24.05.2005
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch am 18.05.
Mit der von Ihnen angebotenen Einsichtnahme in die Präambel des Vertrages ist mein Informationsbedürfnis allerdings nicht befriedigt.
Aus diesem Grunde halte ich meinen Antrag vom 24.03.2005 aufrecht. Wie ich Ihnen bereits mündlich mitgeteilt habe, interessiert mich insbesondere, wie der Vertrag Fragen der Investitionszusagen, der Renditegarantie und des Nachteilsausgleichs regelt.
Es ist nicht erkennbar, dass den Beteiligten durch die Offenbarung dieser Informationen ein wirtschaftlicher Schaden oder Nachteil entstehen würde. Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis scheint also nicht vorzuliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Boewe
18 Mai 2005
Heute hatte ich meinen Akteneinsichtstermin bei SenFin ...
Ich hatte ja Einsicht in den Konsortialvertrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt ... woraufhin SenFin mir erstmal eine Einladung zu einem Gespräch "über Umfang und den Grund des Begehrens" schickte. Naja, strenggenommen hat die das ja gar nicht zu interessieren, aber ich bin natürlich hingegangen, um guten Willen zu zeigen.
Herr K. von der Abteilung Vermögen ist ein netter Beamter, der mir gleich eröffnete, dass "alle Beteiligten" dagegen waren, meinem Antrag stattzugeben.
Der Vertrag füllt einen Leitz-Ordner und enthält offenbar sehr viele Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse interessieren mich nicht", sagte ich. "Ich will bloß wissen wie das mit den Investitionszusagen, Renditegarantien und dem Nachteilsausgleich ist."
"Das Einzige, was ich Ihnen zeigen darf", sagte Herr K., "ist die Präambel."
Für Fotokopien müsste ich einen gesonderten Antrag stellen.
Ich las also die Präambel (zweieinhalb Seiten), verzichtete auf die Kopien und sagte: "Wenn alles andere geheim ist, hätte ich doch gern einen offiziellen Ablehnungsbescheid."
Schließlich hab ich ja sonst nix, wogegen ich Widerspruch einlegen kann.
Er würde mit den Akten ja ganz anders umgehen, sagte mir Herr K. zum Abschied.
"Aber wir sind hier nicht Herr des Verfahrens", munkelte er hintergründig.
"Na, denn", sagte ich, "passen Sie bloß auf sich auf."
Herr K. von der Abteilung Vermögen ist ein netter Beamter, der mir gleich eröffnete, dass "alle Beteiligten" dagegen waren, meinem Antrag stattzugeben.
Der Vertrag füllt einen Leitz-Ordner und enthält offenbar sehr viele Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse interessieren mich nicht", sagte ich. "Ich will bloß wissen wie das mit den Investitionszusagen, Renditegarantien und dem Nachteilsausgleich ist."
"Das Einzige, was ich Ihnen zeigen darf", sagte Herr K., "ist die Präambel."
Für Fotokopien müsste ich einen gesonderten Antrag stellen.
Ich las also die Präambel (zweieinhalb Seiten), verzichtete auf die Kopien und sagte: "Wenn alles andere geheim ist, hätte ich doch gern einen offiziellen Ablehnungsbescheid."
Schließlich hab ich ja sonst nix, wogegen ich Widerspruch einlegen kann.
Er würde mit den Akten ja ganz anders umgehen, sagte mir Herr K. zum Abschied.
"Aber wir sind hier nicht Herr des Verfahrens", munkelte er hintergründig.
"Na, denn", sagte ich, "passen Sie bloß auf sich auf."
15 April 2005
Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle
" ... Ihre Antwort wirft natürlich ein paar Nachfragen auf.
zu 1) Wenn es so eindeutig ist, dass der Rückkauf das ungünstigere Szenario wäre, können Sie das wahscheinlich auch beziffern. Welche Kosten würde der Rückkauf der Anteile von den privaten Teilhabern denn nach Einschätzung Ihrer Verwaltung - mindestens - verursachen?
zu 3) Wirtschaftliche Folgen:
-Wasserpreise
Die Tarifverordung wird ja vermutlich auf der Grundlage einer Kalkulation erarbeitet. Wo können die Berliner Bürger denn in diese Tarifkalkulation Einblick nehmen?
- Investitionen
Wie hoch ist die vereinbarte Investitionssumme über die erwähnten 10 Jahre? Was geschieht nach Ablauf der 10 Jahre?
Soweit ich die mir vorliegenden Geschäftsberichten überblicke, sind die jährlichen Investitionen nach der Teilprivatisierung allerdings deutlich gesunken - die Beteiligung privater Investoren hat also ein Absinken der Investitionen mit sich gebracht - ist das so korrekt?
- Wirtschaftliche Erlöse
Sie schreiben, dass 2004 zu ersten Mal eine disproportionale Gewinnverteilung stattgefunden hat. Da die Grundlage der Bilanzgewinn von 2003 sein dürfte, müssten das dann 100 Mio. EUR für die privaten Teilhaber und 7 Mio. EUR für das Land Berlin gewesen sein.
Wenn ich die Geschäftsberichte der BWB richtig verstehe, wurden in 2002 78,3 Mio. EUR und in 2001 76,59 Mio. EUR an die privaten Teilhaber abgeführt.
Da es diesen beiden Jahren keine Bilanzgewinne, sondern Verluste (5,7 Mio. bzw. 81,2 Mio. EUR) gemacht wurden, gab es in 2003 bzw. 2002 vermutlich gar keine Gewinnabführungen an das Land.
Möglicherweise habe ich das ja falsch verstanden oder etwas Wichtiges übersehen - haben Sie bitte Nachsicht, ich bin kein Bilanzfachmann! In diesem Fall wäre ich sehr dankbar für eine Richtigstellung ...
Andernfalls hätte ich dazu folgende Fragen:
a) Warum fand in den beiden o. g. Geschäftsjahren überhaupt eine Gewinnabführung an die Privaten statt, wenn das Unternehmen doch Verluste machte?
b) Oder ist es so, dass es zu den Bilanzverlusten kam, gerade weil "Gewinne" an die Privaten abgeführt wurden?
c) Wenn in den beiden angeführten Jahren 2001/2002 ca. 154 Mio. EUR an die Privaten abgeführt wurden, während das Land gar nichts erhielt - wieso war das denn keine "disproportionale Gewinnverteilung"?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
zu 1) Wenn es so eindeutig ist, dass der Rückkauf das ungünstigere Szenario wäre, können Sie das wahscheinlich auch beziffern. Welche Kosten würde der Rückkauf der Anteile von den privaten Teilhabern denn nach Einschätzung Ihrer Verwaltung - mindestens - verursachen?
zu 3) Wirtschaftliche Folgen:
-Wasserpreise
Die Tarifverordung wird ja vermutlich auf der Grundlage einer Kalkulation erarbeitet. Wo können die Berliner Bürger denn in diese Tarifkalkulation Einblick nehmen?
- Investitionen
Wie hoch ist die vereinbarte Investitionssumme über die erwähnten 10 Jahre? Was geschieht nach Ablauf der 10 Jahre?
Soweit ich die mir vorliegenden Geschäftsberichten überblicke, sind die jährlichen Investitionen nach der Teilprivatisierung allerdings deutlich gesunken - die Beteiligung privater Investoren hat also ein Absinken der Investitionen mit sich gebracht - ist das so korrekt?
- Wirtschaftliche Erlöse
Sie schreiben, dass 2004 zu ersten Mal eine disproportionale Gewinnverteilung stattgefunden hat. Da die Grundlage der Bilanzgewinn von 2003 sein dürfte, müssten das dann 100 Mio. EUR für die privaten Teilhaber und 7 Mio. EUR für das Land Berlin gewesen sein.
Wenn ich die Geschäftsberichte der BWB richtig verstehe, wurden in 2002 78,3 Mio. EUR und in 2001 76,59 Mio. EUR an die privaten Teilhaber abgeführt.
Da es diesen beiden Jahren keine Bilanzgewinne, sondern Verluste (5,7 Mio. bzw. 81,2 Mio. EUR) gemacht wurden, gab es in 2003 bzw. 2002 vermutlich gar keine Gewinnabführungen an das Land.
Möglicherweise habe ich das ja falsch verstanden oder etwas Wichtiges übersehen - haben Sie bitte Nachsicht, ich bin kein Bilanzfachmann! In diesem Fall wäre ich sehr dankbar für eine Richtigstellung ...
Andernfalls hätte ich dazu folgende Fragen:
a) Warum fand in den beiden o. g. Geschäftsjahren überhaupt eine Gewinnabführung an die Privaten statt, wenn das Unternehmen doch Verluste machte?
b) Oder ist es so, dass es zu den Bilanzverlusten kam, gerade weil "Gewinne" an die Privaten abgeführt wurden?
c) Wenn in den beiden angeführten Jahren 2001/2002 ca. 154 Mio. EUR an die Privaten abgeführt wurden, während das Land gar nichts erhielt - wieso war das denn keine "disproportionale Gewinnverteilung"?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
13 April 2005
Von: Jörn Boewe An: SENFIN Pressestelle
" ... vielen Dank für Ihre detaillierte Antwort.
Dass die Rückkaufsumme sich nicht genau beziffern lässt, weil die rechtlichen Folgen einer Kündigung offenbar unklar sind, leuchtet ein. Allerdings ist es aus Sicht der Berliner Interessen nicht plausibel, warum die Vertreter der damaligen Landesregierung bei der Ausarbeitung des Vertrages vergessen haben, Regelungen für einen derartigen Fall zu treffen.
Ihrer grundsätzlichen Einschätzung der Privatisierung würde ich nur zu gern folgen - allein überzeugen die Fakten in keiner Weise.
Wo liegt denn die Erparnis, wenn anstelle der Zinsen - die ja bei einem Kommunalkredit bei 4,5 - 5% gelegen hätten, nun eine garantierte Rendite von "r+2%" gezahlt werden muss? Das ist doch - wenn man sich die Prognosen für den wachsenden Wert des betriebsnotwendigen Kapitals ansieht - fast das Doppelte, liegt jedenfalls deutlich darüber. Wenn man allein das gegeneinander aufrechnet, kann ich nicht erkennen, wieso das ein günstiges Geschäft für Berlin sein soll. Natürlich bin ich kein Finanzfachmann. Ich wäre dankbar, wenn Sie es mir erklären könnten.
Dazu kommt aber noch, dass im Falle einer Kreditaufnahme das Land weiterhin im 100%igen Besitz der Wasserbetriebe geblieben wäre - und somit wären auch die Gewinne in Gänze an das Land geflossen. Dieser Posten müsste natürlich beachtet werden, wenn man die Auswirkungen für den Landeshaushalt in total darstellen will.
Mit Ihren eigenen Zahlen: Die Teilprivatisierung kostet das Land über 28 Jahre ca. 3,25 Mrd. EUR.
Ein Kredit in Höhe des erzielten Kaufpreises wäre um mehr als eine Mrd. billiger gewesen - oder nicht?
Es ist schwer zu verstehen, warum diese Privatisierung eine vorteilhafte Lösung für Berlin gewesen sein soll. Offenkundig wurden hier mit einer Renditegarantie und einem sehr einseitigen "Nachteilsausgleich" alle unternehmerischen Risiken auf die Allgemeinheit abgewälzt, während die privaten Shareholder - egal wie der Laden läuft - immer Nutznießer sein werden. Das ist das bewährte Modell "Berliner Bankgesellschaft". Die galt ja 1999, zur Zeit der BWB-Privatisierung, auch noch als Erfolgsmodell.
Es sieht eher danach aus, dass die "erfolgreiche BWB-Privatisierung" ein Mythos ist, an dem heute von einigen aus prinzipiellen ideologischen Erwägungen festgehalten wird - ironischerweise auch von denen, die seinerzeit durch den Bankenskandal an die Regierung gekommen sind.
Wie gesagt, ich würde mich gern überzeugen lassen, dass die Dinge ganz anders und besser für Berlin liegen - aber leider konnte mir das noch niemand vorrechnen ..."
Dass die Rückkaufsumme sich nicht genau beziffern lässt, weil die rechtlichen Folgen einer Kündigung offenbar unklar sind, leuchtet ein. Allerdings ist es aus Sicht der Berliner Interessen nicht plausibel, warum die Vertreter der damaligen Landesregierung bei der Ausarbeitung des Vertrages vergessen haben, Regelungen für einen derartigen Fall zu treffen.
Ihrer grundsätzlichen Einschätzung der Privatisierung würde ich nur zu gern folgen - allein überzeugen die Fakten in keiner Weise.
Wo liegt denn die Erparnis, wenn anstelle der Zinsen - die ja bei einem Kommunalkredit bei 4,5 - 5% gelegen hätten, nun eine garantierte Rendite von "r+2%" gezahlt werden muss? Das ist doch - wenn man sich die Prognosen für den wachsenden Wert des betriebsnotwendigen Kapitals ansieht - fast das Doppelte, liegt jedenfalls deutlich darüber. Wenn man allein das gegeneinander aufrechnet, kann ich nicht erkennen, wieso das ein günstiges Geschäft für Berlin sein soll. Natürlich bin ich kein Finanzfachmann. Ich wäre dankbar, wenn Sie es mir erklären könnten.
Dazu kommt aber noch, dass im Falle einer Kreditaufnahme das Land weiterhin im 100%igen Besitz der Wasserbetriebe geblieben wäre - und somit wären auch die Gewinne in Gänze an das Land geflossen. Dieser Posten müsste natürlich beachtet werden, wenn man die Auswirkungen für den Landeshaushalt in total darstellen will.
Mit Ihren eigenen Zahlen: Die Teilprivatisierung kostet das Land über 28 Jahre ca. 3,25 Mrd. EUR.
Ein Kredit in Höhe des erzielten Kaufpreises wäre um mehr als eine Mrd. billiger gewesen - oder nicht?
Es ist schwer zu verstehen, warum diese Privatisierung eine vorteilhafte Lösung für Berlin gewesen sein soll. Offenkundig wurden hier mit einer Renditegarantie und einem sehr einseitigen "Nachteilsausgleich" alle unternehmerischen Risiken auf die Allgemeinheit abgewälzt, während die privaten Shareholder - egal wie der Laden läuft - immer Nutznießer sein werden. Das ist das bewährte Modell "Berliner Bankgesellschaft". Die galt ja 1999, zur Zeit der BWB-Privatisierung, auch noch als Erfolgsmodell.
Es sieht eher danach aus, dass die "erfolgreiche BWB-Privatisierung" ein Mythos ist, an dem heute von einigen aus prinzipiellen ideologischen Erwägungen festgehalten wird - ironischerweise auch von denen, die seinerzeit durch den Bankenskandal an die Regierung gekommen sind.
Wie gesagt, ich würde mich gern überzeugen lassen, dass die Dinge ganz anders und besser für Berlin liegen - aber leider konnte mir das noch niemand vorrechnen ..."
12 April 2005
Von: SENFIN Pressestelle An: Jörn Boewe
"Sehr geehrter Herr Boewe,ich fürchte, ich muss beides verneinen. Wenn man - was nicht ernsthaft erwogen wird - tatsächlich "zurückkaufen" bzw. aus dem Konsortialvertrag aussteigen wollte, wäre der letztlich aufzuwendende Betrag nicht zuletzt auch vom Verhalten der privaten Miteigentümer abhängig. Sehr vereinfacht gesprochen: Es gäbe in einem solchen Fall eine Reihe von Bewertungsfragen zu verhandeln.Gestatten Sie mir - nachdem ich Ihren Beitrag kürzlich im Nachtprogramm gesehen habe - eine Bemerkung: Auch wenn Einige aus prinzipiellen Erwägungen daran festhalten - die Behauptung bleibt ein Mythos, das Land Berlin habe sich bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe über den Tisch ziehen lassen. Der damals gezahlte Kaufpreis war eine erhebliche Entlastung des Landeshaushalts, diese wirkt aufgrund der ersparten Zinsen dauerhaft. Wenn man die Preiserhöhungen bewerten will, muss man im Kopf haben, dass vor den jetzt erfolgten Erhöhungen seit der Privatisierung lange Zeit Preisstabilität geherrscht hat. Und außerdem, dass - wie auch in anderen Beteiligungsunternehmen des Landes und im öffentlichen Dienst - der größte Kostenfaktor die Personalkosten sind. Und nicht die Rendite der Privatinvestoren.Zwei Sachverhalte, die in den letzten Jahren im Wasserbereich große Summen gekostet haben, sind das Engagement beim SVZ Schwarze Pumpe und beim Telekommunikationsbetreiber Berlikomm. An beiden Entwicklungen war die Teilprivatisierung nicht "schuld" - sie hat aber immerhin dazu geführt, dass das Land die dadurch entstandenen Kosten nicht allein zu tragen hatte. Ob man möglicherweise die Verträge heute anders gestalten würde, als man das seinerzeit getan hat, ist eine andere Frage - eine Ausplünderung des Landes und seiner Bürger stellt die derzeitige Situation aber jedenfalls nicht dar.Mit freundlichen Grüßen ..."
11 April 2005
Von: Jörn Boewe An: SENFIN Pressestelle
" ... vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Punkt 3) hätte ich nur noch eine Nachfrage, nämlich, ob es möglich ist, für die Kostenschätzung auch eine Obergrenze anzugeben. Oder, falls dies nicht eingrenzbar ist - ob man wenigesten eine ungefähre Aussage treffen, wie z. B. "mindestens - rund 2 Mrd. EUR" heißt: deutlich unter 3 Mrd. EUR.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
01 April 2005
Von: SENFIN Pressestelle An: Jörn Boewe
"Sehr geehrter Herr Boewe,vielen Dank für Ihre Fragen. Vorab eine Anmerkung:allgemein liegt die fachliche Zuständigkeit für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Berlinwasser Holding (BWH) bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft - bei detaillierten Nachfragen wären Sie dort ggf. besser aufgehoben. zu 1.) Eine Konzessionsabgabe wurde bislang in Berlin nie erhoben. Zur Zeit geleistet wird ein Entgelt für die Nutzung von Straßenland i.H. von 14,8 Mio. € pro Jahr.zu 2.) Als Anstalt des öffentlichen Rechts führen die Berliner Wasserbetriebe ihren Bilanzgewinn (nicht: das Jahresergebnis) an das Land Berlin ab. Dieser wird natürlich immer erst mit dem jeweiligen Jahresabschluss festgestellt - also in dem jeweils folgenden Jahr. In 2002 hat es keinen Bilanzgewinn gegeben, daher gab es 2003 auch keine Abführung an das Land. Im Jahr 2003 betrug der Bilanzgewinn 107,6 Mio. €. Davon hat das Land (im Jahr 2004) einen Betrag von 100 Mio. € an die BWH abgetreten, der restliche Betrag wurde im Landeshaushalt vereinnahmt. Die 100 Mio. € wurden eingesetzt, um gemeinsam mit den privaten Miteigentümern das Telekommunikationsunternehmen Berlikomm zu entschulden. Warum dies notwendig und sinnvoll war, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft in einem ausführlichen Bericht an das Parlament geschildert (Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/2935, öffentlich verfügbar unter www.parlament-berlin.de). Der Jahresabschluss für 2004 liegt noch nicht vor.zu 3.) Es gilt weiterhin, dass in einem solchen Fall mit Kosten von - mindestens - rund 2 Mrd. € zu rechnen wäre. Mit freundlichen Grüßen ..."
31 März 2005
Von: Jörn Boewe An: SENFIN Pressestelle
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte einige Fragen (...)
1. Ich kann im Haushalt 2004/2005 keine Konzessionsabgabe der BWB finden. Wird eine solche nicht mehr erhoben, oder falls sie erhoben wird, wie hoch ist sie?
2. Die Gewinnablieferung der BWB an das Land ist für 2004 mit 7 Mio. EUR, für 2005 mit 10 Mio. EUR angesetzt. Frage: Wie hoch war die Gewinnablieferung im Jahr 2003? Wie hoch war die tatsächliche Gewinnablieferung in 2004?
Das letzte veröffentlichte Jahresergebnis der BWB stammt von 2003 und beträgt 116 Mio. EUR. Wie erklären sich die vergleichsweise niedrigen o.g. Gewinnablieferungen?
3. Im November 2003 rechnete die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein Rückkaufszenario für die privatisierten Anteile der BWB durch. Ein sofortiger Ausstieg aus dem Konsortialvertrag hätte nach diesen Berechnungen Ende 2003 eine Rückzahlung von rund 2 Mrd. EUR bedeutet. Wie hoch wäre die entsprechende Rückzahlsumme, wenn das Land heute entsprechend diesem Szenario den Vertrag kündigen würde?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
ich hätte einige Fragen (...)
1. Ich kann im Haushalt 2004/2005 keine Konzessionsabgabe der BWB finden. Wird eine solche nicht mehr erhoben, oder falls sie erhoben wird, wie hoch ist sie?
2. Die Gewinnablieferung der BWB an das Land ist für 2004 mit 7 Mio. EUR, für 2005 mit 10 Mio. EUR angesetzt. Frage: Wie hoch war die Gewinnablieferung im Jahr 2003? Wie hoch war die tatsächliche Gewinnablieferung in 2004?
Das letzte veröffentlichte Jahresergebnis der BWB stammt von 2003 und beträgt 116 Mio. EUR. Wie erklären sich die vergleichsweise niedrigen o.g. Gewinnablieferungen?
3. Im November 2003 rechnete die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein Rückkaufszenario für die privatisierten Anteile der BWB durch. Ein sofortiger Ausstieg aus dem Konsortialvertrag hätte nach diesen Berechnungen Ende 2003 eine Rückzahlung von rund 2 Mrd. EUR bedeutet. Wie hoch wäre die entsprechende Rückzahlsumme, wenn das Land heute entsprechend diesem Szenario den Vertrag kündigen würde?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen ..."
29 März 2005
Von: SENWAF Pressestelle An: Jörn Boewe
" ... zu 1: das wäre der Rückkauf der Anteile von den privaten Anteilseignern
zu 2: Nutzen für das Land Berlin: Know-how der privaten Anteilseigner wurde bei der BWB eingebracht
zu 3: wirtschaftliche Folgen:Entwicklung der Wasserpreise- Die Tarife ergeben sich aus der Wassertarifverordnung, die unabhängig davon Geltung besitzt, ob das Land Berlin 100% Eigentümer ist oder nur zu 50,1%.
Arbeitsplätze - Mit dem Teilprivatisierung ging ein Kündigungsschutz bis 2015 einher. Die Arbeitsplatzsicherung ist somit gewahrt. Ein mit den notwendigen Effizienzsteigerungen einhergehender Personalabbau erfolgt über verschiedene sozialverträgliche Instrumente, wie z.B. Altersteilszeit und Abfindungen.
Entwicklung der Investitionen - Im Rahmen der Teilprivatisierung wurde eine bestimmte Investitionssumme über einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart, um insbesondere die hohe Wasserqualität im gesamten Einzugsgebiet zu sichern und Rohrschäden zu minimieren.
Vergabe von Aufträgen: Die Vergabe von Aufträgen erfolgt ebenfalls unabhängig von der Gesellschafterstruktur. Vielmehr erfolgt dies mit Blickpunkt auf die Kostenminimierung und Effizienzsteigerung der BWB und damit einhergehend mit Blickpunkt auf die Tarifstabilität
Entwicklung der wirtschaftlichen Erlöse: Das Land Berlin hat mit dem Verkauf einen entsprechend hohen Verkaufspreis erzielt. Die BWB wird auf Basis der Wassertarifverordnung weiterhin entsprechende Gewinne erwirtschaften. Diese werden, soweit keine disproportionale Gewinnverteilung erfolgt (siehe hierzu 4.), entsprechend der Gesellschafteranteile aufgeteilt
Zu 4: Die disproportionale Gewinnverteilung basiert auf dem Konsortialvertrag. Das Land Berlin hat im Gegenzug einen entsprechenden Verkaufspreis im Jahre 1999 erzielt. Eine disproportionale Gewinnverteilung erfolgt insbesondere im Hinblick auf verträgliche Tarifsteigerungen bzw. auf Tarifstetigkeit und somit zugunsten der Tarifkunden. Die disproportionale Gewinnverteilung wird planmäßig bis 2007 erfolgen, wobei erstmals in 2004 eine stattgefunden hat ..."
zu 2: Nutzen für das Land Berlin: Know-how der privaten Anteilseigner wurde bei der BWB eingebracht
zu 3: wirtschaftliche Folgen:Entwicklung der Wasserpreise- Die Tarife ergeben sich aus der Wassertarifverordnung, die unabhängig davon Geltung besitzt, ob das Land Berlin 100% Eigentümer ist oder nur zu 50,1%.
Arbeitsplätze - Mit dem Teilprivatisierung ging ein Kündigungsschutz bis 2015 einher. Die Arbeitsplatzsicherung ist somit gewahrt. Ein mit den notwendigen Effizienzsteigerungen einhergehender Personalabbau erfolgt über verschiedene sozialverträgliche Instrumente, wie z.B. Altersteilszeit und Abfindungen.
Entwicklung der Investitionen - Im Rahmen der Teilprivatisierung wurde eine bestimmte Investitionssumme über einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart, um insbesondere die hohe Wasserqualität im gesamten Einzugsgebiet zu sichern und Rohrschäden zu minimieren.
Vergabe von Aufträgen: Die Vergabe von Aufträgen erfolgt ebenfalls unabhängig von der Gesellschafterstruktur. Vielmehr erfolgt dies mit Blickpunkt auf die Kostenminimierung und Effizienzsteigerung der BWB und damit einhergehend mit Blickpunkt auf die Tarifstabilität
Entwicklung der wirtschaftlichen Erlöse: Das Land Berlin hat mit dem Verkauf einen entsprechend hohen Verkaufspreis erzielt. Die BWB wird auf Basis der Wassertarifverordnung weiterhin entsprechende Gewinne erwirtschaften. Diese werden, soweit keine disproportionale Gewinnverteilung erfolgt (siehe hierzu 4.), entsprechend der Gesellschafteranteile aufgeteilt
Zu 4: Die disproportionale Gewinnverteilung basiert auf dem Konsortialvertrag. Das Land Berlin hat im Gegenzug einen entsprechenden Verkaufspreis im Jahre 1999 erzielt. Eine disproportionale Gewinnverteilung erfolgt insbesondere im Hinblick auf verträgliche Tarifsteigerungen bzw. auf Tarifstetigkeit und somit zugunsten der Tarifkunden. Die disproportionale Gewinnverteilung wird planmäßig bis 2007 erfolgen, wobei erstmals in 2004 eine stattgefunden hat ..."
22 März 2005
Von: Jörn Boewe An: SENWAF Pressestelle
"Vielen Dank für Ihre Antwort, nur ein paar Einzelheiten wüsste ich ganz gern noch etwas genauer:
1. Sie sprechen vom "für das Land Berlin günstigeren Fortführungsszenario". Welche anderen (ungünstigeren) Szenarien gibt es denn aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung sonst noch?
2. Welchen Nutzen hat der Teilverkauf der BWB dem Land Berlin gebracht?
3. Wie bewertet der Wirtschaftssenator die wirtschaftlichen Folgen der (Teil-)Privatisierung der BWB, insbesondere hinsichtlich
- der Entwicklung der Wasserpreise
- der Arbeitsplätze
- der Entwicklung der Investitionen
- der Vergabe von Aufträgen an die regionale Wirtschaft, vor allem bei Wartung und Instandhaltung
- der Entwicklung der wirtschaftlichen Erlöse für das Land Berlin?
4. Zu letzterem Punkt würde mich noch interessieren, in welcher Höhe das Land Berlin zugunsten der privaten Teilhaber im Zuge der disproportionalen Gewinnaufteilung auf wirtschaftliche Erlöse bislang verzichtet hat und wie die Prognose für die nächsten Jahre aussieht ..."
1. Sie sprechen vom "für das Land Berlin günstigeren Fortführungsszenario". Welche anderen (ungünstigeren) Szenarien gibt es denn aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung sonst noch?
2. Welchen Nutzen hat der Teilverkauf der BWB dem Land Berlin gebracht?
3. Wie bewertet der Wirtschaftssenator die wirtschaftlichen Folgen der (Teil-)Privatisierung der BWB, insbesondere hinsichtlich
- der Entwicklung der Wasserpreise
- der Arbeitsplätze
- der Entwicklung der Investitionen
- der Vergabe von Aufträgen an die regionale Wirtschaft, vor allem bei Wartung und Instandhaltung
- der Entwicklung der wirtschaftlichen Erlöse für das Land Berlin?
4. Zu letzterem Punkt würde mich noch interessieren, in welcher Höhe das Land Berlin zugunsten der privaten Teilhaber im Zuge der disproportionalen Gewinnaufteilung auf wirtschaftliche Erlöse bislang verzichtet hat und wie die Prognose für die nächsten Jahre aussieht ..."
Von: SENWAF Pressestelle An: Jörn Boewe
Von: SENWAF Pressestelle
An: Jörn Boewe
" ... Die von Ihnen genannten Zahlen kann ich so nicht nachvollzeihen, aber das Land Berlin hat sich im Bezug auf die Wasserbetriebe für das für das Land Berlin günstigere Fortführungsszenario entschieden.Ob Herr Sarrazin sich verrechnet hat oder in welchem Kontext er diese Äußerungen getan hat, müssten sie bitte ihn selbst befragen.Mit freundlichen Grüßen ..."
An: Jörn Boewe
" ... Die von Ihnen genannten Zahlen kann ich so nicht nachvollzeihen, aber das Land Berlin hat sich im Bezug auf die Wasserbetriebe für das für das Land Berlin günstigere Fortführungsszenario entschieden.Ob Herr Sarrazin sich verrechnet hat oder in welchem Kontext er diese Äußerungen getan hat, müssten sie bitte ihn selbst befragen.Mit freundlichen Grüßen ..."
19 März 2005
Die Berliner haben Wasser im Überfluss ...
Die Berliner haben Wasser im Überfluss, doch die Kubikmeterpreise, die sie dafür zahlen, gehören zu den höchsten in Europas. Der Preise gingen nach oben, nachdem die Stadt die Hälfte ihrer Anteile an den Wasserwerken an zwei transnationale Konzerne verkaufte.
Damit die beiden Konzerne kein unternehmerisches Risiko eingehen mussten, garantierte ihnen die Stadt eine Mindesrendite. Diese soll - egal wie die Geschäfte laufen - immer 2 Prozent über der Rendite langfristiger Bundesanleihen liegen. Im Moment sind das etwa 8,2 Prozent.
Berlin erzielte 1999 für die 49,9 Prozent Anteile einen Verkaufspreis von knapp 1,69 Milliarden Euro. Die Renditegarantie gilt für 28 Jahre und sichert den beiden Konzernen Einnahmen, die auf das heutige Datum "abgezinst" - wie das die Buchhalter nennen - einer Summe von 3,25 Milliarden Euro entsprechen.
In einem Papier, das wohl nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, aber irgendwie dieser Tage in meine Hände fiel, hatte der Finanzsenator Ende 2003 augerechnet, dass es ca. 2 Mrd. EUR kosten würde, wenn man die privatisierten Anteile von den beiden Konzernen zurückkaufen würde.
Die Erfüllung des Vertrages mit den privaten Shareholdern, so Sarrazin seinerzeit, würde Berlin dagegen 3,25 Mrd. kosten.
Also nochmal:
Fortführung des Vertrages - 3,25 Mrd. EUR
Ausstieg und Rückkauf der Wasserbetriebe - 2 Mrd. EUR.
Die Stadt, deren Finanzen ja nicht so rosig aussahen, würde also eine gute Milliarde einsparen.
Ich meine, das waren ja zwei ziemlich klare Alternativen.
Die Sache begann mich zu interessieren.
Ich schrieb eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, die sich unter der Führung von Senator Harald Wolf befand, eines PDS-Mannes, der 1999 noch als Oppositionsführer im Abgeordnetenhaus gegen die Privatisierung oder zumindest gegen die dubiose Geheimniskrämerei, mit der sie durchgezogen wurde, gekämpft hatte.
Ich schloss meinen Brief mit der Frage:
"Kann man also sagen, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft die Variante verfolgt, bei der Berlin eine Milliarde draufzahlt und am Ende ohne Wasserwerke dasteht?
Wenn ja - warum eigentlich?"
Damit die beiden Konzerne kein unternehmerisches Risiko eingehen mussten, garantierte ihnen die Stadt eine Mindesrendite. Diese soll - egal wie die Geschäfte laufen - immer 2 Prozent über der Rendite langfristiger Bundesanleihen liegen. Im Moment sind das etwa 8,2 Prozent.
Berlin erzielte 1999 für die 49,9 Prozent Anteile einen Verkaufspreis von knapp 1,69 Milliarden Euro. Die Renditegarantie gilt für 28 Jahre und sichert den beiden Konzernen Einnahmen, die auf das heutige Datum "abgezinst" - wie das die Buchhalter nennen - einer Summe von 3,25 Milliarden Euro entsprechen.
In einem Papier, das wohl nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, aber irgendwie dieser Tage in meine Hände fiel, hatte der Finanzsenator Ende 2003 augerechnet, dass es ca. 2 Mrd. EUR kosten würde, wenn man die privatisierten Anteile von den beiden Konzernen zurückkaufen würde.
Die Erfüllung des Vertrages mit den privaten Shareholdern, so Sarrazin seinerzeit, würde Berlin dagegen 3,25 Mrd. kosten.
Also nochmal:
Fortführung des Vertrages - 3,25 Mrd. EUR
Ausstieg und Rückkauf der Wasserbetriebe - 2 Mrd. EUR.
Die Stadt, deren Finanzen ja nicht so rosig aussahen, würde also eine gute Milliarde einsparen.
Ich meine, das waren ja zwei ziemlich klare Alternativen.
Die Sache begann mich zu interessieren.
Ich schrieb eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, die sich unter der Führung von Senator Harald Wolf befand, eines PDS-Mannes, der 1999 noch als Oppositionsführer im Abgeordnetenhaus gegen die Privatisierung oder zumindest gegen die dubiose Geheimniskrämerei, mit der sie durchgezogen wurde, gekämpft hatte.
Ich schloss meinen Brief mit der Frage:
"Kann man also sagen, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft die Variante verfolgt, bei der Berlin eine Milliarde draufzahlt und am Ende ohne Wasserwerke dasteht?
Wenn ja - warum eigentlich?"
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